Studieren mit Kind

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Beratung und Angebote

Vereinbarkeit Studium und Kind

Die familiengerechte Hochschule unterstützt Maßnahmen zu familienorientierten Studien-, Arbeits- und Lebensbedingungen. Studierende mit Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen, um die Koordination zwischen Eltern-Dasein und Erfüllung der Aufgaben während des Studiums zu bewältigen.

Diesen Spagat zwischen Lernen und Versorgen einer Familie wird ebenfalls bei der Förderung des Deutschland STIPENDIUM berücksichtigt.

Mit unseren besonderen Angeboten wollen wir die Studienorganisationsmöglichkeiten transparent gestalten.

Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Vereinbaren Sie gerne einen ausführlichen Beratungstermin - auf Anfrage auch außerhalb unserer Öffnungszeiten.

Gesetzliche Möglichkeiten

Um Studium und Familie unter einen Hut zu bekommen, bedarf es eines guten Zeitmanagements und entsprechender Rahmenbedingungen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über bestehende Regelungen. Aufgrund möglicher Veränderungen ist es wichtig, dass Sie sich zusätzlich jeweils nach den aktuellen Regelungen erkundigen.

Wir beraten Sie gerne!

Entscheidend ist es den Kontakt mit den verantwortlichen Professorinnen und Professoren zu suchen, um Ihren individuellen Studienverlauf zu besprechen.

Weitere Ansprechpersonen sind die Dezentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und die jeweiligen Prüfungskommissionsvorsitzenden Ihrer Fakultät.

Einzuhaltende Fristen des Studiums und Prüfungsvoraussetzungen werden geregelt durch die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 und die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten (APO) vom 04. Oktober 2013.

Wenden Sie sich bitte zusätzlich an die Abteilung Studium sowie die Allgemeine Studienberatung.

Die Checkliste "Studieren mit Kind" liefert gebündelte Informationen zur Thematik und wird durch das BGFD bereitgestellt.

Beurlaubung vom Studium

Beurlaubung ist nur eine von verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zur spezifischen Studienorganisation.

Studierenden ist es möglich sich aus wichtigem Grund beurlauben zu lassen. Insbesondere Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes und die Pflege eines nahen Angehörigen gelten als wichtige Gründe. Es ist zudem möglich einen Anteil der Elternzeit über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus zu übertragen. Während der Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes und Pflege eines Angehörigen können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Wichtig: Dieser Beurlaubungsgrund muss auf dem Antrag vermerkt und mit entsprechenden Dokumenten (bspw. Geburtsurkunde) belegt werden.

Vermerkt ist diese Regelung in der Immatrikulationssatzung im §7.

Eine Beurlaubung ist an der Hochschule Kempten in der Abteilung Studium mittels Formular bzw.im SB Portal zu beantragen.

Fakultätsspezifische Regelungen und Fristen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung der Studiengänge festgehalten.

 

Das BMFSFJ gibt einen kompakten Überblick für werdende Eltern und Familien bspw. eine Checkliste vor der Geburt oder Informationen zum Elterngeld im Studium.
 

Auslandssemester mit Kind

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet erstmals in seiner Geschichte ein rein digitales Stipendienprogramm an.

Das neue Programm ermöglicht jungen Menschen ein digitales Masterstudium im Ausland. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Pilotprogramm insbesondere Studierende ansprechen, die bisher wegen gesundheitlicher oder familiärer Gründe auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet haben.

Das Programm steht Bewerber*innen aller Fachrichtungen offen, die einen vollwertigen Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule anstreben. Allerdings sind künstlerische Fächer und Architektur ausgenommen.

Das Programm ist für Studiengänge in aller Welt offen.

Zunächst ist die Vergabe von rund 30 Stipendien pro Jahr geplant.

Die Pressemitteilung des DAAD vom 2. Mai 2023 finden Sie hier.

Elterntreff "Studieren mit Kind"

Der Elterntreff „Studieren mit Kind“ findet wieder in Präsenz statt. Einmal im Monat treffen wir uns um 9:30 Uhr in der Mensa  im Anbau. Herzlich eingeladen sind alle studierenden Eltern und schwangere Studierende.

Aktuelle Termine:

4. April 2024

2. Mai 2024

6. Juni 2024

4. Juli 2024

 

 

 

Familienparkplätze für Studierende mit Kind und Schwangere

Zur besseren Vereinbarkeit von Versorgungs- und Studienverpflichtungen stehen den Studierenden mit Kind(ern) und Schwangeren an der Hochschule Kempten fünf Familienparkplätze mit eigener Absperrung zur Verfügung.

Die Schlüssel für die Absperrpfosten werden jeweils in der ersten Semesterwoche (März/Oktober) vergeben. Die Ausgabe wird über ein Vergabeverfahren abgewickelt. Ausschlaggebend für den Erhalt eines Schlüssels ist vor allem die Häufigkeit von Vormittagsvorlesungen in Kombination mit familiären Versorgungsverpflichtungen.

Bitte senden Sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen und bei Erstantrag eine Kopie der Geburtsurkunde des/r Kindes/r an das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity.

Kinderteller in der Mensa

Mit dem Kinderteller unterstützt das Studentenwerk Augsburg Studierende mit Kind(ern) ganz unkompliziert.

Gegen Vorlage des Studentenausweises von einem der Erziehungsberechtigten gibt es für Kinder bis zum Alter von 6 Jahren ein kostenloses Kinder-Mittagessen.

Familiennetzwerk

Was ist das? campusinterne Whatsapp-Gruppe der Studierenden mit Kind(-ern) und Schwangeren

Warum? Möglichkeit des Austausches

  • zu allgemeinen Themen bezüglich Studieren mit Kind,
  • hochschulinternen Informationen (Elterntreff, Familienfest)
  • hochschulexternen Informationen (Kinderfest, Basare, Ausflugsziele)
  • von Erfahrungen

Wie? Mail mit Handynummer an gleichstellung(at)hs-kempten.de

Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Studium in der Schwangerschaft. Ein Erstberatungstermin kann auch anonym stattfinden!

Regelungen des Mutterschutzgesetzes, welche zu einem Nachteil im Studium führen könnten, werden durch den sog. Nachteilsausgleich vermieden.

Seit dem 1.1.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, sowohl für Ausbildungsveranstaltungen an der Hochschule, als auch für verpflichtend vorgegebene Praktika.

Für Studentinnen gelten einige Besonderheiten. Sie können bei Bedarf auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist vor und nach der Entbindung verzichten. Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes ist bei Studentinnen die Hochschule. Bei einem Praktika außerhalb der Hochschule, der zuständige Arbeitgeber.

Das Ergreifen konkreter Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Mutter und ihr (ungeborenes) Kind durch die Hochschule Kempten ist erst ab Mitteilung der Schwangerschaft möglich. Nachdem die Schwangerschaft oder Stillzeit dem Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity angezeigt wurde, informiert das BGFD den oder die Fachstudienberater*in und die Abteilung Studium.

Zuständig für die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung sind an erster Stelle der/die Fachstudienberater*in. Ggf. muss der Betriebsarzt mit einbezogen werden, bspw. wenn der Immunstatus der schwangeren/stillenden Studierenden geprüft werden muss. 

Schutzfristen

6 Wochen vor der Geburt

  • Studium uneingeschränkt möglich, vorausgesetzt es besteht keine unzumutbare Gefährdung
  • Studentinnen werden für Untersuchungen freigestellt

8 Wochen nach der Geburt bei regulärer Geburt                                                                             
Sonst 12 Wochen (Frühgeburt, Mehrlinge, Kind mit Behinderung)

  • Bei vorzeitiger Entbindung wird die Schutzfrist um die Zeit der Verkürzung nach hinten verlängert
  • Studium möglich, wenn kein gesundheitliches Verbot besteht. Widerruf jederzeit möglich, jedoch nicht rückwirkend (z.B. für bereits erbrachte Prüfungsleistungen).
  • Freistellung für Untersuchungen sowie zum Stillen

Regelungen für Prüfungen
Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden und ausgeglichen werden (z.B. durch eine Anpassung der vorgeschriebenen Reihenfolge von Modulen oder eine großzügige Gewährung von Ersatzterminen für das Ablegen von Prüfungen oder die Abnahme von Prüfungen in einer anderen Prüfungsform). Wird das Studium während des Mutterschutzes fortgesetzt, kann dies nur vor einer Prüfung wiederrufen werden. Bei Abbruch einer Prüfung gelten die bereits bekannten Regelungen der Hochschule zum Krankheitsfall in der Prüfung.

Ausnahmen für Studentinnen 
Die Hochschule darf von schwangeren oder stillenden Studentinnen welche 18 Jahre und älter sind, Studien- und Prüfungsleistungen nur im Rahmen von achteinhalb Stunden täglich oder maximal 90 Stunden in der Doppelwoche verlangen. Eine ununterbrochene Ruhezeit von täglich elf Stunden ist zu gewährleisten.

Die Hochschule darf eine schwangere oder stillende Studentin nicht zwischen 20 und 6 Uhr im Rahmen der hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen. Sie kann sie allerdings an Veranstaltungen bis 22 Uhr teilnehmen lassen, wenn sie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (z.B. durch ihr Erscheinen), die Teilnahme für die Ausbildung erforderlich ist und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist.

An Sonn- und Feiertagen gilt dasselbe: Die schwangere/stillende Studentin muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Teilnahme muss für die Ausbildung erforderlich sein, eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen sein und der Studentin muss im Anschuss eine ununterbrochene Nachtruhe von mindestens elf Stunden und ein Ersatzruhetag gewährt werden. 

Wichtig! 
Die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin müssen dem Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity so früh wie möglich mitgeteilt werden. Die Hochschule benötigt einen Nachweis der Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin (es reicht eine Kopie des Mutterpasses). Ebenso muss dem Büro für Gleichstellung und Familie mitgeteilt werden, wenn gestillt wird. 

Weitere Informationen sowie einen Leitfaden des Bundesministeriums finden Sie hier.

Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld

Basiselterngeld

Während der ersten zwölf Lebensmonate Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Basiselterngeld. Über zwei Partnermonate können Sie den Anspruch auf insgesamt 14 Monate ausweiten. Die Eltern können gleichzeitig oder nacheinander Elternzeit nehmen .

Anpassung beim Elterngeld auf Grund von Covid-19:

Das Bundesfamilienministerium hat Anpassungen beim Elterngeldauf den Weg gebracht, damit (werdenden) Eltern keine Nachteile beim Elterngeld entstehen. Das Gesetz wurde im Mai 2020 verabschiedet. Die Regelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.

Im Wesentlichen betreffen die Anpassungen die folgenden 3 Aspekte:

  • Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und an ihrem Arbeitsplatz dringend gebraucht werden, können ihren Bezug von Elterngeld auf Antrag für die Zeit vom 01.03. bis 31.12.2020 aufschieben. Die Elterngeldmonate dürfen von ihnen auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes genommen werden, spätestens zum Juni 2021. Die aufgeschobenen Monate reduzieren bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngelds.
  •  Ebenso sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung für Mütter und Väter, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger als geplant arbeiten. Die vier ElterngeldPlus-Monate im Rahmen des Partnerschaftsbonus entfallen nicht bzw. müssen nicht zurückgezahlt werden.
  • Während des Bezugs von Elterngeld reduzieren Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, die Eltern aufgrund der Corona-Pandemie erhalten, nicht die Höhe des Elterngeldes. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern die Ersatzleistungsbezugsmonate im Bemessungszeitraum ausnehmen

ElterngeldPlus

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld verlängern, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten. Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten vom Familienministerium. 

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hält regelmäßig Beratung in Kempten zum Elterngeld ab. Nähere Informationen finden Sie unter www.zbfs.bayern.de/behoerde/regionalstellen/schwaben/index.php

Elternzeit

Für Väter beginnt die Elternzeit frühestens mit der Geburt des Kindes, für Mütter frühestens nach dem Ende der Mutterschutzfrist. Für jedes Kind haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, sie endet mit der Vollendung des achten Lebensjahres.

Um Elternzeit beanspruchen zu können müssen Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, das während der Elternzeit andauert. Oder Sie befinden sich in einem Studium - hier stehen Ihnen ebenfalls 3 Jahre Elternzeit (Urlaubssemester) zu. Mit Ablauf des Arbeitsverhältnisses/Studiums endet auch die Elternzeit.

Sie können bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes in Elternzeit gehen und dürfen während Ihrer Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.

Als berufstätige Eltern können Sie jeweils allein oder gemeinsam in Elternzeit gehen. Ihre Elternzeitansprüche werden unabhängig voneinander behandelt.

Finanzierung, Stipendien und Sonstiges

Finanzielle Untersützungsmöglichkeiten

BaföG Bezug und Mehrbedarfszuschläge über Jobcenter
Bei entsprechender Bedürftigkeit besteht ein Anspruch auf sozialrechtliche Mehrbedarfszuschläge und einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft bzw. Geburt des Kindes. Denn dieser Bedarf steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Studium. Deshalb kann auch bei Bezug von BAföG nach der zwölften Schwangerschaftswoche monatlich ein Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 20 Prozent des Regelsatzes der Sozialhilfe beantragt werden. Ferner können einmalige Leistungen, z.B. für Umstandskleidung oder die Erstausstattung des Babys, gezahlt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: Einkommens-, Vermögens- und Mietnachweise sowie ein Attest über die Schwangerschaft..
Familienportal
Merkblatt BaföG Schwangerschaft und Kindererziehung

Das Studentenwerk Augsburg bietet Beratung vor Ort in Kempten:
BAföG - Beratung
 

Kindergeld

Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
www.familienkasse.de

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen.  Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2021 bis zu 209 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit. Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online stellen.

BMFSFJ - Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe

Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch auf Elterngeld. Auch Studierende erhalten Elterngeld.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.
www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php

Bayerisches Familiengeld

Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Wenn in Bayern Elterngeld bezogen wird, ist kein zusätzlicher Antrag notwendig.
www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php/

Finanzielle Unterstützung

Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Anträge für finanzielle Unterstützung gestellt werden.

Kosten der Kinderbetreuung

Die Elternbeiträge können, abhängig von Ihrem Einkommen, ganz oder teilweise übernommen werden. Antragsstellung erfolgt i.d.R. beim Jugendamt, Amt für soziales oder Landratsamt.

Kindertagesstätten in Kempten: www.kempten.de/kindertagesstatten-635.html
Großtagespflege / Tagesmütter- und väter in Kempten: www.kempten.de/Informationen_fuer_eltern.html
§90 SGB VIII: Regelt die pauschalierte Kostenbeteiligung .
§90 III SGB VIII: Bei Antragstellung werden die Kosten teilweise oder ganz erlassen, wenn die Belastung der Eltern nicht zuzumuten ist.

Eine Übersicht staatlicher Leistungen findet sich beim Studierendenwerk Deutschland: Finanzierung des Studiums mit Kind

Regionale Einrichtungen und interessante Links

Regionale Einrichtungen und Beratungsangebote in Kempten
Familienunterstützung in Kempten
Kinderschutzbund Kempten: Babysittingbörse und offene Kinderbetreuung; Elternkurs "starke Eltern-starke Kinder"
www.kinderschutzbund-kempten.de
KoKi Kempten - Netzwerk frühe Kindheit: für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren; Kursangebot "Eltern werden" uvm.
www.kempten.de/de/koki-kempten.php
Aktionskreis familienfreundliches Kempten: Beratungsführer
www.familien-kempten.de
Pro Familia
www.profamilia.de
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
www.skf-augsburg.de
u.v.a. unter
www.kempten.de/kinder-familie-227.html

Überregionale Angebote
 
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet zwei interesssante Seiten zu dem Thema Familie und Kind: 
www.familienportal.de
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

Infoportal "Studieren mit Familie"

https://www.studentenwerke.de/de/content/studieren-mit-kind

 

Unterstützung bei der Berechnung der voraussichtlichen Leistungen bietet diese Seite des Bundesministeriums:
www.infotool-familie.de

 

Internationale Studierende, die verheiratet sind und/oder Kinder haben, finden auf den Seiten von study-in-bavaria informative Hinweise und Anregegungen:
www.study-in-bavaria.de/de/wie/praktische-tipps/familie/

 

Anträge, Formulare, Urkunden:
Als frisch gebackene Eltern kommen einige Ämtergänge bei verschiedenen Behörden auf Sie zu. Auch auf dem weiteren Lebensweg Ihres Kindes müssen viele Formalitäten erledigt werden. Bei Fragen hilft die 115, schnell und zuverlässig. Weitere Informationen unter Aktion Eltern

In Bayern gibt es zusätzlich das Familienportal Bayern mit Fakten, Videos und Interwies sowie vielen weitern Angeboten für Familien (und solche die es werden wollen) in Bayern.
www.familienland.bayern.de/

 

Youtube-Channel für Väter

„Vaterglück“, der Youtube-Channel für angehende und frischgebackene Väter. Der Chanel informiert konkret, sachlich und ansprechend zu den Themen Elternzeit, Sicherheit, Beziehungsaufbau, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht.

www.youtube.com/channel/UCO9Lk4v4M8mCMpyZ6TA_1GQ

Stipendien

Hildegardis Verein
Unterstützung studierender Mütter. Einsendeschluss der Bewerbungen sind jeweils 30.06./31.12. Voraussetzung ist die christliche Konfession.

Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung beruflicher Ausbildung (sbb)
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums →
 

Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium wird an der Hochschule Kempten vergeben. Das Studium mit Kind kann dort besondere Berücksichtung erfahren.

Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen

Einen guten Überblick weiterer spezifischer Stipendien bietet mystipendium.de

Kontakt

Referentin für Gleichstellung und Familie
Melanie Lüders

 
+49 (0) 831 2523-512
melanie.lueders(at)hs-kempten.de

 Gebäude D, Erdgeschoss, D117
   

Öffnungszeiten

siehe Startseite des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity.

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