Die gesellschaftliche Situation erfordert Soziale Arbeit! Die Nachfrage nach staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in der Sozialen Arbeit, Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit steigt weiterhin an. Du bist schon in diesem Bereich tätig und möchtest deinen beruflichen Horizont erweitern? Dich zur staatlich anerkannten Sozialpädagogin, zum staatlich anerkannten Sozialpädagogen weiterqualifizieren?
Der berufsbegleitende Studiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit vertieft deine berufliche Vorqualifikation für ein großes Feld professioneller Sozialer Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, Gruppen und im Sozialraum. Er vermittelt weiterführendes praxisnahes Wissen, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und gesellschaftliche Benachteiligungen abzubauen.
Bei deinem Studium unterstützen wir dich von Anfang an mit Tutorien, kleinen Lerngruppen, vertiefenden Online-Angeboten außerhalb der Pflichtveranstaltungen sowie intensiver persönlicher Betreuung und Beratung bei den Studienprojekten, dem Kurzpraktikum und der Abschlussarbeit.
Es erwarten dich praxisnahes Lernen und Arbeiten im Team, eine familiäre Atmosphäre und Professorinnen und Professoren, die dich beim Namen kennen.
Wichtig: Der berufsbegleitende Studiengang richtet sich an dich, wenn du
Gut zu wissen: Der Studiengang wird in Kooperation mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) und dem renommierten Institut für Jugendarbeit Gauting durchgeführt. Das heißt, wir haben einen starken Partner und eine tolle Lernumgebung in Gauting.
Haben wir dein Interesse geweckt? Dann bewirb dich über das Portal Hochschulstart.
Bachelor of Arts (B. A.)
berufsbegleitend
7 Semester
210
Wintersemester
ja
Deutsch
Soziales und Gesundheit
optional
30
AQAS
Welche Inhalte erwarten dich im Studium?
Unsere Lehrinhalte folgen den Themenbereichen, die in grundständigen Studiengängen für Soziale Arbeit gelehrt werden. Aufbauend auf deinen Vorerfahrungen aus der Ausbildung werden in den ersten Semestern die fachlichen Grundlagen Sozialer Arbeit als Profession und Wissenschaft vermittelt. Neben den Kernfächern Geschichte, Theorien, Methoden und Organisation der Sozialen Arbeit wird Wert auf die Verknüpfung zu den Bezugswissenschaften gelegt. Ein kleiner Überblick der Inhalte des gesamten Studiums:
In unserem Modulhandbuch unter „Downloads“ kannst du die Inhalte genauer nachlesen.
Praktisches Studiensemester / Studienprojekt
Anstelle eines 6-monatigen praktischen Studiensemesters werden vom ersten bis zum sechsten Semester insgesamt drei praxisbezogene Schwerpunkt-Studienprojekte jeweils im Zeitraum eines Jahres durchgeführt. Zwei der Studienprojekte finden nach Möglichkeit in deinem beruflichen Handlungsfeld statt. Eines der drei praxisbezogenen Studienprojekte muss als Kurzpraktikum in einem anderen Handlungsfeld als dem der eigenen Berufstätigkeit durchgeführt werden.
Innerhalb der Einrichtung erhältst du Begleitung durch eine ausgewiesene Fachkraft der Sozialen Arbeit (staatlich anerkannte Sozialpädagogin / staatlich anerkannter Sozialpädagoge). Von Hochschulseite wirst du durch persönliche Beratung, kollegialen Austausch und regelmäßige Webinare unterstützt.
Staatliche Anerkennung
Nach dem erfolgreichen Studium verleiht die Hochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B. A.) sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ gemäß BaySozKiPädG.
Wichtig zu wissen: Die Nachfrage nach qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräften steigt weiterhin an. Die Aussichten auf eine spannende Beschäftigung, die deinen Interessen gerecht wird, sind daher umfangreich und vielfältig. Der Bachelorabschluss eröffnet dir Zugang zu umfangreichen, vielfältigen Berufsfeldern, z. B.:
Bewerbungsverfahren
Der Studiengang richtet sich insbesondere an hauptberufliche pädagogische Fachkräfte wie zum Beispiel Erzieherinnen oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung, sowie Berufstätige mit vergleichbarem Abschluss. Es ist von Vorteil, wenn du im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (nach § 13 SGB VIII) und Jugendhilfe generell (nach SGB VIII/KJSG) tätig bist.
Folgende Voraussetzungen musst du zur Studienzulassung erfüllen:
Alle weiteren Informationen und Details zu deiner Bewerbung und den Zulassungsvoraussetzungen haben wir hier zusammengetragen.
Studienplatzvergabe
Im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit erfolgt die Studienplatzvergabe im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren nach einem Punktesystem. Hierbei werden Punkte für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben.
Zusätzliche Punkte kannst du für studiengangspezifische praktische Tätigkeiten, Vorerfahrungen und/oder außerschulische Leistungen erhalten und somit deinen Platz in der Rangliste für die Vergabe von Studienplätzen verbessern.
Die Dokumente zum Nachweis vergleichbarer Bildungsabschlüsse sowie zum Nachweis deiner Erfahrungen in der Jugendarbeit findest du unter „Downloads“. Bitte folge beim Ausfüllen den darin aufgeführten Hinweisen zur Gliederung.
Offenheit, Toleranz und Akzeptanz sind für uns gelebte Werte. Unser Ziel ist es, allen Agierenden an der Hochschule Kempten Bildung im internationalen Kontext zu vermitteln. Dabei unterstützen wir hochschulweite, fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Förderung internationaler Projekte ebenso wie die Begegnung unterschiedlicher Kulturen.
Du möchtest mehr zu unserer internationalen Ausrichtung und deinen Studienmöglichkeiten im Ausland erfahren? Dann informiere dich über unser Portal.
Dann informieren Sie sich gerne über unser Portal.
Alle Studiengangs- und Prüfungsordnungen stellen wir Ihnen zentral zusammen. Dort finden Sie alle Versionen und Änderungen. weiter …
Aufbauend auf diesem Bachelorstudiengang bietet die Hochschule Kempten folgende weiterführende Masterstudiengänge an:
Wir wissen, wie aufregend die Berwerbung zum einen und der Start in ein berufsbegleitendes Studium sein kann. Darum ist uns wichtig, dass du Ansprechpersonen hast, die dir in allen Belangen rund um dein Studium weiterhelfen können.
Kontakt für Studieninteressierte
Wenn du allgemeine Fragen rund um Studium, Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen hast, kannst du dich an die Allgemeine Studienberatung wenden.
Wenn du dich für diesen Studiengang interessierst und hierzu Fragen hast, wende dich bitte an die Studiengangspezifische Beratung (organisatorische Fragen) und die Fachstudienberatung .
Über den Studiengang informiert auch Martin Holzner (Direktor des Institutes für Jugendarbeit Gauting). Für Fragen zum Studienort Gauting kannst du dich gerne auch direkt an Martin Holzner
E-Mail holzner(at)institutgauting.de wenden.
Nach dem erfolgreichen Studium verleiht die Hochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B. A.) sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ gemäß BaySozKiPädG.
Der Studiengang ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen für den Semesterbeitrag sowie für die Tagungsgebühren (Übernachtung und Verpflegung) bei den Präsenzveranstaltungen und für die Fahrten zu den Regionaltagen und zu den Prüfungen. Bei Präsenzveranstaltungen, die im Institut für Jugendarbeit Gauting stattfinden, fallen pro Semester Kosten in Höhe von 250 bis 445 Euro an (je nach Alternative: nur Verpflegung, Verpflegung mit Übernachtung oder Verpflegung mit Übernachtung im EZ). (Kleine Änderungen vorbehalten).
Der Studiengang wird ausschließlich von der Hochschule Kempten verantwortet, in der Durchführung kooperieren wir mit dem Bayerischen Jugendring und dem Institut für Jugendarbeit Gauting . Für Fragen zum Studienort Gauting kannst du dich gerne direkt an Martin Holzner (Direktor des Institutes für Jugendarbeit Gauting) wenden.
Der Studiengang richtet sich insbesondere an hauptberufliche pädagogische Fachkräfte, wie zum Beispiel Erzieherinnen oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung, sowie Berufstätige mit vergleichbarem Abschluss. Es ist von Vorteil, wenn du im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII/KJSG), Jugendsozialarbeit (nach § 13 SGB VIII/KJSG) und Jugendhilfe generell (nach SGB VIII/KJSG) tätig bist.
Nicht jede pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Kinder- und Jugendarbeit, sondern es handelt sich um einen rechtlich definierten Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Sozialgesetzbuch VIII (§§ 11, 12 SGB VIII) / Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt ist. Wesentlich ist, dass es sich bei der Jugendarbeit um Angebote handelt, die sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auf den Prinzipien Freiwilligkeit und Beteiligung basieren.
Typische Arbeitsfelder
Pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten beispielsweise in folgenden Bereichen:
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Jugendzentren
• mobile Jugendarbeit, Aktivspielplätze
• Gemeindejugendpflege, kommunale Jugendarbeit
• Jugendverbände und Jugendringe
• in direkt an die Jugendarbeit angrenzenden Arbeitsfeldern im Bereich der Offenen und Gebundenen Ganztagsschule
Arbeitsfelder der umfassenderen Kinder- und Jugendhilfe, die nicht unmittelbar der Kinder- und Jugendarbeit zugeordnet werden können, sind beispielsweise:
• Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Krippe, Kindergarten, Hort, …)
• Hilfen zur Erziehung (ambulante Einzelfallhilfen, Heimerziehung, …)
• Förderung der Erziehung in der Familie (Familienberatung, Familienbildung, …)
• Jugendsozialarbeit
• Eingliederungshilfe, Inobhutnahme oder Jugendgerichtshilfe
Folgende Voraussetzungen musst du zur Studienzulassung erfüllen:
Hier finden sich Informationen zu den allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen.
Hier findest du die studiengangsspezifischen Aufnahmevoraussetzungen.
Alle weiteren Informationen und Details zu deiner Bewerbung und den Zulassungsvoraussetzungen haben wir hier zusammengetragen.
Du kannst in diesem Studiengang deiner Berufstätigkeit (idealerweise in Teilzeit) weiter nachgehen. Trotzdem solltest du regelmäßige Lern- und Studienphasen einplanen.
Durch unser innovatives Konzept, das Blockveranstaltungen, Regionaltage, E-Learning und Eigenstudium verbindet, hast du größtmögliche Planungssicherheit und Flexibilität.
Das Studium ist so gestaltet, dass pro Semester 20 CP (Credit Points) erworben werden. Dies entspricht etwa 500 Arbeitsstunden für das Studium (pro Semester). Der zeitliche Aufwand schließt die Präsenzlehre (Blocklehrveranstaltungen & Regionaltage), deren Vor- und Nachbereitung, drei praxisbezogene Studienprojekte über je zwei Semester, E-Learning-Einheiten, das Selbststudium und die Prüfungstage mit ein. Je nach individueller Voraussetzung kann es auch weniger Zeiteinsatz bedeuten.
Die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen erfolgt entweder pauschal oder individuell:
1) Pauschale Anerkennung der Erzieher / -innen Ausbildung im Umfang von 70 CP
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher wird pauschal angerechnet. Konkret heißt das, dass als pauschaler Kompetenznachweis das Abschlusszeugnis über die erfolgreich bestandene Berufsausbildung genügt und keine individuellen Nachweise erbracht werden müssen.
2) Individuelle Anerkennung vergleichbarer Bildungsabschlüsse im Umfang von 70 CP
Auch anderweitig erworbene Kompetenzen (aus ähnlichen Berufsausbildungen, aber auch aus weiterbildenden Angeboten, der Berufspraxis oder von vorherigen Studienerfahrungen) werden bei Gleichwertigkeit der Kompetenzen anerkannt.
Beim individuellen Anrechnungsverfahren erbringst du die Nachweise für deine erworbenen Kompetenzen. Die Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit entscheidet im konkreten Fall, inwiefern diese auf den Studiengang anrechenbar sind. Siehe Downloads „Ausfüllhilfe für den Nachweis vergleichbarer Ausbildungsinhalte“ und „Modulhandbuch Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Jugendarbeit (berufsbegleitend). Modul 0: Anrechenbare Module “
3) Weitere Anerkennung über Erfahrungen in der Jugendarbeit nach SGB VIII /KJSG
Vorerfahrungen und außerschulische Leistungen, unter anderem in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie eine aktuelle Beschäftigung in diesem Arbeitsfeld werden im örtlichen Hochschulauswahlverfahren positiv berücksichtigt und erhöhen deine Chance auf einen Studienplatz. Siehe Downloads „Nachweis Erfahrungen in der Jugendarbeit “.
Um deine bereits erworbenen Kompetenzen anerkennen zu lassen, musst du deiner Bewerbung die oben genannten Hochschulformulare sowie die entsprechenden Nachweise beilegen.
Das Studium ist so gestaltet, dass pro Semester 20 CP erworben werden. Dies entspricht 500 Arbeitsstunden. Der zeitliche Aufwand schließt die Präsenzlehre (Blockveranstaltungen & Regionaltage), die Vor- und Nachbereitung, drei Studienprojekte über je zwei Semester, sowie E-Learning- Einheiten, das Selbststudium und die Prüfungstage mit ein.
Zeitaufwand pro Semester (Oktober bis Januar, bzw. März bis Juli) = 20 CP (500 Arbeitsstunden):
Einen beispielhaften Semesterplan findest du hier.
Wann welche Prüfungsleistungen zu erbringen sind, wird hier in der in der Anlage der gültigen Studien- und Prüfungsordnung erklärt.
Ein Wechsel der Tätigkeit stellt kein Hindernis dar. Eine bestehende Arbeitsstelle in der Kinder- und Jugendarbeit wird im örtlichen Hochschulauswahlverfahren positiv berücksichtigt, ist aber kein Zulassungskriterium.
Deine Abschlüsse aus ähnlichen Berufsausbildungen, aber auch aus Weiterbildungen, der Berufspraxis oder in Form von Leistungsnachweisen aus vorherigen Studiengängen können grundsätzlich nur bei Gleichwertigkeit der Kompetenzen anerkannt werden.
Du musst die die Nachweise über die erworbenen Kompetenzen vorlegen und eine Anrechnung beantragen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, entscheidet die Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit im Rahmen einer fachlichen Einzelfallbeurteilung.
Hilfestellung zur Antragsstellung bietet dir sowohl die „Ausfüllhilfe für den Nachweis vergleichbarer Ausbildungsinhalte “ als auch das „Modul 0: Anrechenbare Module“ im Modulhandbuch für den Studiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit (berufsbegleitend). Du findest diese bei den Dokumenten unter Downloads.
Idealerweise finden die praxisbezogenen Studienprojekte im Rahmen deiner Arbeitszeit bei deinem Arbeitgeber statt. Während des gesamten Studiums sind drei praxisbezogene Studienprojekte mit einem Gesamtumfang von 100 Tagen (20 Wochen bei 5 Tagen die Woche und 8 Stunden pro Tag), zu erbringen. Ein praxisbezogenes Studienprojekt erstreckt sich über zwei Semester. Deine Projektanleitung muss eine staatlich anerkannte Sozialpädagogin / ein staatlich anerkannter Sozialpädagoge sein. Eines der drei praxisbezogenen Studienprojekte muss in einem anderen Handlungsfeld als dem der eigenen Berufstätigkeit durchgeführt werden.
Ja. Nach dem erfolgreichen Studium verleiht die Hochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B. A.) sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ gemäß BaySozKiPädG.
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