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Belegfristen und weiterführende Informationen

Allgemeines

Die Belegung erfolgt über das Portal MeinCampus der Hochschule Kempten (ausschließlich Online!) Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

Belegung der Wahlpflichtfächer (AW-/FW-Fächer)

Die Belegfrist für die AW-/FW-Fächer ist im Sommersemester 2021 in der Regel Mitte März und im Wintersemester in der Regel Anfang Oktober. 
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte dem Zentrums für AW und Sprachen im Abschnitt Zeitraum (Wann findet die Belegung statt?).


Belegt wird über die Modulbelegung. Sie können, wenn sie ihr AW- oder  FW- Konto noch nicht abgeschlossen haben, nach Prioritäten belegen. Die maximale Anzahl an gewünschten Belegungen geben Sie je Konto innerhalb des zulässigen Rahmens mit der Priorität 1 an. Für Alternativwünsche stehen dann die Prioritäten 2 ff. zur Verfügung. Eine ausführliche Anleitung finden Sie im SB-Portal.

Ist für den Abschluss Ihres Studiums keine AW-/FW-Fach-Belegung mehr notwendig, können Sie, wenn ein Fach noch freie Kapazitäten hat, innerhalb der Nachbelegungsfrist dieses als freiwilliges Wahlfach über die Veranstaltungsbelegung im Vorlesungsverzeichnis belegen.

Die Vergabe für alle AW- und FW-Fächer erfolgt automatisiert nach einem Losverfahren.

Schriftliche Anträge zur An- und Abmeldung werden nicht entgegen genommen!

Belegung der Spezialisierungsmodule

Die Belegfrist für die Spezialisierungsmodule ist im Wintersemester in der Regel im November und im Sommersemester in der Regel im Juni für das darauffolgende Semester. 

Die genauen Belegungs-Termine im aktuellen Semester entnehmen Sie bitte den Semesterterminen.

Die Belegung erfolgt über die Modulbelegung für das Folgesemester.

Bitte geben Sie zu Ihrer Wahl des gewünschten Spezialisierungsmoduls (Priorität 1) genügend Alternativen (Prioritäten 2 ff.) an, damit Sie auf jeden Fall bei der Verteilung berücksichtigt werden. 

Es gibt normalerweise keine Nachbelegung! 

Die Vergabekriterien finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung

- des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft in § 7 "Belegungsbestimmung" bzw.
- des Bachelorstudiengang International Managementin in § 6 "Belegungsbestimmung". 

Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung von Spezialisierungsmodulen die Voraussetzungen gem. § 9 Abs. 2 SPO BA BW bzw. § 8 Abs. 2 SPO BA IM erfüllen müssen. Haben Sie diese Voraussetzungen nicht, sind die Teilnahme am Spezialisierungsmodul sowie die spätere Prüfungsanmeldung nicht möglich. 

Auszug § 9 Abs. 2 SPO BA BW bzw. § 8 Abs. 2 BA IM:

(2) 1 Die Belegung (Anmeldung) der Spezialisierungsmodule ist erst mit dem Erwerb von 45 ECTS-Punkten des Basisstudiums möglich. 2 Für die Teilnahme an den Prüfungen der angemeldeten Spezialisierungsmodule ist berechtigt, wer 75 ECTS-Punkte des Basisstudiums nachweisen kann.

! Für Studierende, die ihr Studium vor dem WS 2019/2020 aufgenommen haben (PO-Versionen 2 und 3). gelten die in der einschlägigen SPO hinterlegten ECTS-Punkte Grenzen von 44 ECTS-Punkten im Basisstudium für die Belegung und 74 ECTS-Punkten im Basisstudium für die Teilnahme am Sezialisierungsmodul.