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24.04.2023

Teilnehmerrekord bei Fachtagung der Fakultät Soziales und Gesundheit

270 Experten tauschen sich über reformiertes Betreuungsrecht aus

Bereits zum 18. Mal hat die Fakultät Soziales und Gesundheit der Hochschule Kempten zur Fachtagung eingeladen. Diesmal stand die Veranstaltung am 20. April ganz im Zeichen des reformierten Betreuungsrechts. 270 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren aus ganz Bayern und darüber hinaus angereist, um den fünf Fachvorträgen im Thomas-Dachser-Auditorium beizuwohnen.

Vor vollem Saal begrüßten Hochschulpräsident Prof. Dr. Wolfgang Hauke, Dekanin Prof. Dr. Astrid Selder sowie die Leiter der Tagung, Prof. Dr. Claus Loos und Prof. Dr. Philipp Prestel, die Anwesenden. Es war die erste große Veranstaltung der Fakultät seit dem Ende der Coronamaßnahmen und so war die Freude über das rege Interesse an der Fachtagung groß. Das Teilnehmerfeld umfasste vor allem Vertreterinnen und Vertreter von Gerichten, Betreuungsbehörden und -vereinen, Gesundheitseinrichtungen sowie Sozialverbänden.

Das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Durch den gewählten Termin der Fachtagung am 20. April konnten erste Erfahrungen aus der Praxis ausgetauscht werden. Die Reform des Betreuungsrechts zielt unter anderem auf eine stärkere Selbstbestimmung der betreuten Person, auf mehr Qualität in der rechtlichen Betreuung und insgesamt auf übersichtlichere Regelungen. In Deutschland gibt es mehr als eine Million betreute Personen.

Selbstbestimmung statt Fremdbestimmung
Das reformierte Gesetz wurde von den Referentinnen und Referenten aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Dr. Julia Deufel, Referatsleiterin im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, machte deutlich, wieviel Umsetzungsaufwand ein großes (Bundes-) Reformgesetz auf Länderebene auslöst und wie die einzelnen Rädchen ineinandergreifen müssen, damit die Ziele der Reform auch tatsächlich erreicht werden.

Peter Berger, Beisitzer im Bundesvorstand des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, legte die Voraussetzungen dar, die nachgewiesen werden müssen, um als beruflicher Betreuer registriert zu werden. Detailliert beleuchtete er die in elf Module aufgefächerte Sachkunde, die sich vor allem auf das Betreuungs- und Unterbringungsrecht, die sozialrechtlichen Unterstützungssysteme und die Kommunikation mit herausfordernden Personen erstreckt.

Für Regina Hinterleuthner, Leiterin des Fachgebiets Rechtliche Betreuungen beim Caritasverband für die Diözese Augsburg, sei die jüngste Reform die bislang beste. Die zu Betreuenden halte sie für die Gewinner der Reform, weil ihre Selbstbestimmung noch mehr in den Mittelpunkt rücke.

Josef Wassermann, Sachgebietsleiter der Betreuungsstelle des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen und bekannt als Mitbegründer des sog. „Werdenfelser Wegs“, bei dem es darum geht, Fixierungen nach Möglichkeit zu vermeiden, schilderte die vielfältigen Aufgaben einer Betreuungsbehörde, mit denen der Staat seiner Schutzpflicht nachkommt.

Katharina Köhler, Betreuungsrichterin am Amtsgericht Kaufbeuren, beschrieb die Tätigkeit als Betreuungsrichterin, die sich im Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und der Schutzpflicht des Staates bewegt und betonte mit Blick auf das reformierte Gesetz: „Der Wunsch des Betreuten wird definitiv in den Vordergrund gerückt.“

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