Auf Basis der Schreibens des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 25.9. mit einer Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (Einreise-Quarantäneverordnung EQV) – Grenzpendler und Bewohner grenznaher Gebiete, können Studierende ohne weitere Ausnahmegenehmigung aus den Risikogebieten Tirol und Vorarlberg für Präsenzveranstaltungen an die Hochschule Kempten pendeln.
In der Verordnung heißt es:
„…Für berufliche Ausbildungen, aber auch für sonstigen Schulunterricht ist die vorgenannte Ausnahme nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EQV analog heranzuziehen, sodass grenznah im Ausland wohnende Schüler auch nach einem Wochenende nach Bayern einreisen können, ohne einer Quarantänepflicht zu unterliegen….“