Grundsätzlich werden die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf Ihr Studium an der Hochschule Kempten angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen.
Nach der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Ratifizierung der Lissabon-Konvention stehen bei der Prüfung der Anerkennung die Lernergebnisse und Kompetenzen im Mittelpunkt ("learning outcomes"). Das bedeutet auch, dass der zeitliche Umfang (also SWS) oder die ECTS-Kreditpunkte für die Anerkennung auf Pflichtfächer nicht maßgeblich sind, sondern allein die erworbenen Kompetenzen. Diese weisen Sie durch Vorlage der Kurs- bzw. Modulbeschreibungen nach (bitte in englischer oder deutscher Sprache).
Die Einführung des ECTS (European credit Transfer System) mit Vergabe von ECTS-Kreditpunkten unterstützt die Prüfung der Vergleichbarkeit von im Ausland erbrachter Studienleistungen mit denen an der Hochschule Kempten.
Wertvolle Informationen zur Anerkennung und zu ECTS finden Sie auf der Seite der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - Projekt nexus.
Einen Flyer, der Studierende über die Rechte und Pflichten bei der Anerkennung von im Ausland erworbener Studien- und Prüfungsleistungen informiert, finden Sie unter Downloads (Bereich "Anrechnung von Prüfungsleistungen").
Unser International Office ist die zentrale Koordinierungsstelle. Ihre Anrechnungsanträge (Anrechnungsantrag vorab bzw. Learning Agreement und Antrag auf Notenanrechnung) müssen über das Bewerbungsportal Mobility-Online eingereicht werden. Sobald Sie sich also für ein Auslandssemester beworben haben, finden Sie dort alle Antragsformulare, die Sie dann auch über das Bewerbungsportal Mobility-Online einreichen (hochladen) müssen.
Im International Office wird Ihr Antrag zunächst geprüft (formale Prüfung auf Vollständigkeit und Echtheit der Unterlagen), bevor dieser an Ihre Fakultät (Prüfungskommission) weitergeleitet wird.
Bei Fragen zum allgemeinen Prüfungsrecht oder zur Studien- und Prüfungsordnung wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium.
Die Bearbeitungszeit von Anrechnungsanträgen dauert ca. 2-3 Wochen (im Einzelfall bei umfangreichen Anträgen auch etwas länger). Die Entscheidung wird Ihnen von der Abteilung Studium per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitung während der vorlesungsfreien Zeit verzögern kann.
Entscheidungsstelle
Die inhaltliche Prüfung der Anrechenbarkeit und die Anerkennungsentscheidung obliegen der Prüfungskommission Ihrer Fakultät, ebenso wie die Entscheidung über die Notenumrechnung.
Die Abteilung Studium ist zuständig für die Ausführung der Entscheidung, also Information der Studierenden und Verbuchung der anerkannten Studienleistungen.
Klären Sie am besten im Vorfeld, ob Sie sich die Kurse / Module, die Sie im Ausland belegen möchten, auf Ihr Studium in Kempten anrechnen lassen können. Sobald Sie die Zusage für einen Platz an einer Partnerhochschule erhalten haben (bzw. bei Free Movern, sobald Sie die Zulassung einer ausländischen Hochschule erhalten haben), stellen Sie den Anrechnungsantrag vorab über das Bewerberportal Mobility-Online (siehe Bewerbungsverfahren). Wie empfehlen, sich über die Vorschriften Ihrer Studien- und Prüfungsordnung zu informieren.
Zur inhaltlichen Prüfung der Anrechenbarkeit fügen Sie Ihrem Anrechnungsantrag eine kurze Kurs-/ Modulbeschreibung mit Angabe der vermittelten Kompetenzen. Häufig finden Sie die Informationen zu den Studienmodulen auf den Webseiten der Hochschulen. Die Beschreibungen müssen in Englisch oder Deutsch eingereicht werden. Sollten keine englischen Beschreibungen zur Verfügung stehen, müssen Sie die Originalbeschreibung (z. B. in Spanisch oder Französisch) einreichen und die Kernaussagen selbst ins Deutsche übersetzen. Mit Genehmigung Ihres Anrechnungsantrages vorab haben Sie - bei Bestehen der Prüfung - eine Anrechnungsgarantie.
Alle Fächer / Module, die inhaltlich bereits auf Anerkennung geprüft wurden, werden vom International Office in Anrechnungslisten eingetragen. Diese Listen finden Sie digital im Suchportal Austauschmöglichkeiten Mobility Online unter der jeweiligen Partnerhochschule:
Anrechnungsantrag vorab (für Nicht-Erasmus-Studierende)
Learning Agreement (für Erasmus-Studierende)
Für alle nicht in der Anrechnungsliste aufgeführten Fächer fügen Sie bitte eine Kurs-/ Modulbeschreibung bei (deutsch oder englisch, bitte ggf. selbst übersetzen).
Alle Studierenden müssen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland einen Antrag auf Notenanrechnung stellen, denn eine automatische Übernahme und Verbuchung der Studienleistungen auf Ihr Studium in Kempten erfolgt nicht.
Auch der Antrag auf Notenanrechnung muss über das Bewerberportal Mobility-Online gestellt werden (gilt für alle Outgoings, auch Free Mover). Erst wenn Ihre Notenbescheinigung (Transcript of Records) vorliegt, können Sie den Antrag einreichen. Die Notenbescheinigung wird Ihnen von der ausländischen Hochschule zugesendet, manchmal senden die Hochschulen diese auch an uns (International Office), dann leiten wir die Notenbescheinigungen unverzüglich an Sie weiter.
Der Antrag auf Notenanrechnung wird im International Office geprüft (formale Prüfung), bevor dieser an die zuständige Prüfungskommission weitergeleitet wird. Von der Abteilung Studium werden Sie - nach Verbuchung der Prüfungsleistungen - per E-Mail informiert. Die ausländischen Studienleistungen können Sie dann auch in Ihrer Leistungsübersicht einsehen.
Alle Erasmus+-Studierenden müssen vor ihrem Auslandsaufenthalt einen Lernvertrag (Learning Agreement) abschließen. Dieser ist verpflichtend einzuhalten. Erst nach Vorlage des von allen Beteiligten unterschriebenen Learning Agreements (Studentin / Student, Hochschule Kempten und Partnerhochschule) kann die Erasmus+-Förderung ausgezahlt werden.
Erasmus-Studierende werden über das Bewerberportal Mobility-Online vom International Office über die Formalitäten sowie ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Learning Agreement informiert.
Weiterlesen: Erasmus+
Für die Anrechnung eines an einer ausländischen Hochschule absolvierten Sprachkurses gilt:
Für die Fakultät Tourismus-Management beachten Sie bitte außerdem:
Im Basisstudium werden an der Hochschule Kempten folgende Sprachniveaus erreicht, die Grundvoraussetzung für einen Auslandsaufenthalt sind (Beschluss der Fakultät):
Das Kurs-/ Modulangebot an einer Hochschule verändert sich regelmäßig. So gibt es z. B. Kurse, die saisonal - also nur im Winter- bzw. Sommersemester - angeboten werden, es können sich Kursbezeichnungen ändern oder zuvor angebotene Kurs fallen weg oder neue Kurse kommen hinzu. Daher ist es zunächst Aufgabe der Studierenden, das aktuelle Kursangebot der Partnerhochschule zu recherchieren.
Die Internetseiten der Partnerhochschulen sind i. d. R. gut und verständlich aufgebaut. Unter "International Students / Study Abroad / Modules of Study Courses / Departments" etc. werden Sie Angaben zum Kursangebot finden.
Tipps zur Recherche des Vorlesungsangebotes finden Sie auch auf dem Informationsblatt zur Partnerhochschule in Mobility Online.