Wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind (eigenes oder Mietwagen), informieren Sie sich vorab, ob ein EU-Führerschein in Scheckkartenformat oder ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle.
Mit einem internationalen Studierendenausweis sind in einigen Ländern Vergünstigungen verbunden. Er ist online oder in Kempten im Reisebüro Flugtours, In der Brandstatt 6, 87435 Kempten erhältlich.
Weitere Informationen: ISIC Card.
Eine in der Vorbereitungszeit erstellte persönliche Checkliste unterstützt Sie bei der Organisation und Planung Ihres Auslandsaufenthaltes. Insbesondere hilft es Ihnen, den Zeitplan nicht aus den Augen zu verlieren und am Schluss nichts zu vergessen. Denken Sie dabei auch an folgende Punkte:
Bitte denken Sie daran, dass in Ländern außerhalb der EU i. d. R. ein Reisepass erforderlich ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente bis zum Ende Ihres Auslandsaufenthaltes gültig sind und lassen diese ggf. rechtzeitig verlängern.
Die Hochschule Kempten fordert für die Genehmigung eines Praktikums im Ausland keinen offiziellen Sprachnachweis und auch Arbeitgeber lassen sich nur in Ausnahmefällen die Fremdsprachkenntnisse der Praktikantinnen und Praktikanten durch offizielle Sprachnachweise belegen.
Wenn Sie sich jedoch um ein Stipendium bewerben oder Auslands-BAföG beantragen, müssen Sie Ihre Fremdsprachenkenntnisse nachweisen (Sprachzeugnis des DAAD, TOEFL-Test für Englisch, andere Nachweise).
Die einfachste und kostenlose Form des Sprachnachweises ist das Sprachzeugnis für deutsche Bewerber des DAAD. Das Formular finden sie unter Downloads (Bereich "Weitere Dokumente"). Sie können sich das Sprachzeugnis entweder von einer Lehrkraft der jeweiligen Sprache oder (nur für Englisch) von Herrn Holzhauser, staatlich geprüfter Dolmetscher im International Office, ausstellen lassen. Dieser Service gilt ausschließlich für Studierende der Hochschule Kempten.
Wenn Sie Ihr Zimmer / Ihre Wohnung in Kempten während Ihres Auslandsaufenthaltes z. B. an einen Incoming-Austauschstudierenden untervermieten möchten, kann Ihnen das International Office bei der Vermittlung behilflich sein.
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft, ob Ihr Krankenversicherungsschutz auch im Ausland gilt. Eine zusätzliche Absicherung kann sinnvoll sein. In wenigen Fällen (z. B. Australien) müssen Sie eine Krankenversicherung über die Partnerhochschule abschließen. Ob dies an Ihrer ausgewählten Partnerhochschule der Fall ist, steht im Infoblatt zur Partnerhochschule (Partnerhochschulen-Navigator).
Ergänzende Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie auch auf Verbraucherportalen im Internet (z. B. 1AKrankenversicherung). Auch sollten Sie eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes in Erwägung ziehen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen, eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über seinen Gruppenvertrag an. Für Praktika gilt der Versicherungstarif 720. Umfassende Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Für Länder der Europäischen Union benötigen Sie kein Visum. Für Länder außerhalb der EU ist häufig ein Visum erforderlich (z. B. USA, Australien). Visa werden ausschließlich von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder erteilt. Die Webseite des Auswärtigen Amts bietet eine Übersicht der Botschaften. Ob ein Visum für Ihr Studium an der Partnerhochschule erforderlich ist, steht im Infoblatt zur Partnerhochschule (Partnerhochschulen-Navigator).