Nach den aktuell geltenden BAföG-Regelungen (Stand 2015) sind Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen sowohl innerhalb Europas als auch im außereuropäischen Ausland förderfähig.
Grundsätzlich gilt:
Da sich die BAföG-Bestimmungen jederzeit ändern können, sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über die aktuell geltenden Vorschriften direkt bei den zuständigen Stellen:
Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Studentenwerk Augsburg (Details entnehmen Sie bitte auch diesem Flyer)
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet u. a. Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.
Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern und Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Ehe- oder Lebenspartner.
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.
Stipendien der Hochschule Kempten
Bayerische Hochschulzentren
für China, Frankreich, Indien, Kalifornien, Lateinamerika sowie Mittel-, Ost- und Südosteuropa bieten verschiedene Förderprogramme an und schreiben regelmäßig Stipendien aus. Hier lohnt ein Blick auf die jeweilige Webseite, die Adressen finden Sie unter Weiterführende Links.
DAAD-Stipendien
Auf der Stipendiendatenbank des DAAD erhalten Sie einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für Studienaufenthalte im Ausland.
Fulbright-Kommission für USA
Für Studienaufenthalte in den USA vergibt die Fulbright-Kommission regelmäßig Stipendien in Form von Jahresstipendien als auch Stipendien für ein vollständiges Masterstudium in den USA.
Weitere Förderprogramme, externe Stipendiengeber
Die Vielfalt an Stipendiengebern (Stiftungen, Organisationen) ist groß. Daher ist es kaum möglich, sich schnell einen Überblick über sämtliche Förderer zu verschaffen. In jedem Fall sind Ihre Eigeninitiative und Geduld gefragt und es empfiehlt sich, im Internet mit der Recherche zu beginnen. Auch Vermittlungsorganisationen für Auslandssemester haben zum Teil eigene Stipendienprogramme. Nützliche Adressen finden Sie unter Stipendien.
Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen haben häufig den Vorteil, dass Austauschstudierende keine Studienbeiträge an der Partnerhochschule zahlen müssen.
Wenn aber die Anzahl der Incoming- und Outgoing-Studierenden im Ungleichgewicht ist, werden trotz Kooperationsvereinbarung häufig – wenn auch reduzierte – Studienbeiträge erhoben.
Erasmus+ Studierende sind in jedem Fall studienbeitragsfrei.
Ob Studiengebühren anfallen und in welcher Höhe erfahren Sie im Infoblatt der Partnerhochschulen (siehe Partnerhochschulen-Navigator)