Ein Auslandsstudium im Rahmen einer Hochschul-Kooperation ist ein Grund, um sich von der Verpflichtung zu ordnungsgemäßem Studium befreien zu lassen (Beurlaubung). Für weitere Informationen lesen Sie bitte unter Rückmeldung und lassen Sie sich im Studienamt über die Folgen einer Beurlaubung beraten.
Viele Partnerhochschulen bieten kostenlose Einführungswochen oder -tage für internationale Studierende vor Semesterbeginn an. Sie heißen z.B. "orientation period" oder "induction course" und bieten:
Wir empfehlen Ihnen sehr, dieses Angebot wahrzunehmen und Ihre Anreise entsprechend zu planen, denn die Teilnahme an den vorbereitenden Einführungsveranstaltungen erleichtert internationalen Studierenden den Einstieg in das fremde Studiensystem.
Angaben darüber, ob Ihre ausgewählte Partnerhochschule Einführungsveranstaltungen anbietet, sowie die Termine finden Sie auf dem Infoblatt zur Partnerhochschule (Partnerhochschulen-Navigator).
Wenn Sie im Ausland mit dem Auto unterwegs sind (eigenes oder Mietwagen), informieren Sie sich vorab, ob ein EU-Führerschein in Scheckkartenformat oder ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle.
Mit einem internationalen Studierendenausweis sind in einigen Ländern Vergünstigungen verbunden. Er ist online oder in Kempten im Reisebüro Flugtours, In der Brandstatt 6, 87435 Kempten erhältlich.
Weitere Informationen: ISIC Card.
Bitte denken Sie daran, dass in Ländern außerhalb der EU i. d. R. ein Reisepass erforderlich ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente bis zum Ende Ihres Auslandsaufenthaltes gültig sind und lassen diese ggf. rechtzeitig verlängern.
Wenn Sie Ihr Zimmer / Ihre Wohnung in Kempten während Ihres Auslandsaufenthaltes z. B. an einen Incoming-Austauschstudierenden untervermieten möchten, kann Ihnen das International Office bei der Vermittlung behilflich sein.
Vor Ihrem Auslandsaufenthalt klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherungsgesellschaft, ob Ihr Krankenversicherungsschutz auch im Ausland gilt. Eine zusätzliche Absicherung kann sinnvoll sein. In wenigen Fällen (z. B. Australien) müssen Sie eine Krankenversicherung über die Partnerhochschule abschließen. Ob dies an Ihrer ausgewählten Partnerhochschule der Fall ist, steht im Infoblatt zur Partnerhochschule (Partnerhochschulen-Navigator).
Ergänzende Informationen zur Krankenversicherung für Studierende finden Sie auch auf Verbraucherportalen im Internet (z. B. 1AKrankenversicherung). Auch sollten Sie eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes in Erwägung ziehen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen, eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über seinen Gruppenvertrag an. Für Praktika gilt der Versicherungstarif 720. Umfassende Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Für Länder der Europäischen Union benötigen Sie kein Visum. Für Länder außerhalb der EU ist häufig ein Visum erforderlich (z. B. USA, Australien). Visa werden ausschließlich von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder erteilt. Die Webseite der Botschaft Ihres Ziellandes finden Sie im Internet (Suchmaschine). Ob ein Visum für Ihr Studium an der Partnerhochschule erforderlich ist, steht im Infoblatt zur Partnerhochschule (Partnerhochschulen-Navigator).