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Mit Erfolg zum Studienabschluss

Um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, müssen die nach den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erforderlichen Fächer abgelegt werden. Die Prüfungsordnungen finden Sie hier.

Die Prüfungen finden während der Prüfungszeit statt (siehe Termine). Zusätzlich können während der Vorlesungszeit studienbegleitende Leistungsnachweise (Praktika, Klausuren, oder Ausarbeitungen) erforderlich sein, die als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu erbringen sind. Die Klausuren der Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer werden grundsätzlich bereits gegen Ende der Vorlesungszeit abgehalten. Die genauen Termine sind den Aushängen bzw. dem zentralen Prüfungsplan zu entnehmen, der spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfungszeit hochschulöffentlich bekannt gemacht wird.

Weitere Informationen, insbesondere über Anmeldung, Zulassung, Fristen, Wiederholung usw., entnehmen Sie der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Kempten. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Studium der Hochschule.

Prüfungsunfähigkeit

  • Beantragt ein Student oder eine Studentin aus gesundheitlichen Gründen Prüfungsunfähigkeit, muss der Abteilung Studium unverzüglich ein ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - "gelber Schein") vorgelegt werden. Die ärztliche Untersuchung muss grundsätzlich spätestens am Tag der versäumten Prüfung erfolgen.
  • Das ärztliche Attest muss die aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Funktionsstörungen aus ärztlicher Sicht so konkret und nachvollziehbar beschreiben, dass die Hochschule entscheiden kann, ob am Prüfungstag tatsächlich Prüfungsunfähigkeit bestanden hat. Aus diesem Attest müssen die Hindernisse, an der Prüfung teilzunehmen, schlüssig hervorgehen  (z. B. notwendige Bettruhe; objektive Unfähigkeit, sich ohne erhebliche Beschwerden oder ohne die Krankheitserscheinungen zu verschlimmern, der Prüfung zu unterziehen, zum Prüfungsamt zu begeben o. ä.).
  • Eine Diagnose im ärztlich medizinischen Sinne ist nicht erforderlich.
  • Am Schluss des Attestes soll der Arzt feststellen, ob er aus ärztlicher Sicht Prüfungsunfähigkeit annimmt.
  • Zusätzlich ist (sofern notwendig) ein formloser Antrag auf Fristverlängerung über die Abteilung Studium einzureichen. Die bloße Einreichung/Vorlage des ärztlichen Attestes bewirkt keine automatische Fristverlängerung.
  • Ärztliche Atteste, die erst nach Notenbekanntgabe eingereicht/vorgelegt werden, werden nicht anerkannt.
  • Für den Fall einer Prüfungsunfähigkeit, die während einer Prüfung auftritt, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Aufsicht und teilen dies mit. Nach der Klausur bzw. unmittelbar nach einem möglichen Abbruch der bereits angetretenen Prüfung haben Sie unverzüglich einen Arzt aufzusuchen, der die Prüfungsunfähigkeit mithilfe eines ärztlichen Attestes (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - "gelber Schein") bestätigt. Diesen Nachweis (zusammen mit einem formlosen Antrag auf Aufhebung der Note) reichen Sie dann unverzüglich in der Abteilung Studium der Hochschule Kempten ein. Sofern Sie von dieser Vorgehensweise abweichen, wird die erzielte Note festgestellt und kann nicht mehr aufgehoben werden.

Auf diesem Merkblatt können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen.

Hier finden Sie den  Prüfungsmeldebogen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie irrtümlich bei einem Anmeldeversuch abgelehnt werden. Senden Sie dieses bitte innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums an die Abteilung Studium (E-Mail: studienamt(at)hs-kempten.de).

Wichtige Hinweise für die Beantragung eines genehmigungsfähigen Antrags auf Nachteilsausgleich entnehmen Sie bitte dieser Information des Prüfungsausschusses samt Antrag.
 

Hilfe & Fragen
Sollten weitere Fragen bei Ihnen aufkommen und oder Sie Hilfe benötigen, wenn Sie sich an die Abteilung Studium.

Benutzung von elektronischen Geräten während der Prüfungen

Elektronische Geräte, die zur Täuschung in einer Prüfung eingesetzt werden können (bspw. Mobiltelefone, Smartphones, Smart-Watches und entsprechende Geräte zum Datenaustausch u./o. zur Kommunikation), dürfen nur abgeschaltet in Taschen unterhalb der Tische aufbewahrt werden. Derartige eingeschaltete Geräte gelten grundsätzlich als Täuschungsversuch; die Klausur gilt damit als nicht bestanden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Aufsicht bzw. den Prüfenden.

Merkblatt des Prüfungsausschusses

Prüfungsanmeldung

Grundsätzlich müssen Sie sich zu allen Prüfungen fristgerecht anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über das MeinCampus. Genaue Termine für die Prüfungsanmeldung finden Sie unter Termine.

Notenabfrage

Die Notenabfrage steht grundsätzlich ab dem letzten Tag jeder Prüfungsperiode im Selbstbedienungsportal zur Verfügung.

Prüfungsausschuss

Für Prüfungsangelegenheiten grundsätzlicher und übergeordneter Bedeutung, Überwachung der rechtmäßigen Anwendung der Prüfungsordnung sowie Beschwerden und Widersprüche gegen Beschlüsse der Prüfungskommission ist der Prüfungsausschuss zuständig.

Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Dirk Jakob