Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie Ihre berufsbegleitende Weiterbildung gefördert oder finanziert werden kann.
Um Ihnen die Suche zu erleichtern, möchten wir Ihnen gerne einen kurzen Überblick geben. Bitte beachten Sie, dass die unten stehenden Möglichkeiten die gängigsten Fördermöglichkeiten abbilden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Nicht selten bereitet eine Weiterbildung Ihre nächsten Karriereschritte vor und kann somit auch zu einer Erhöhung Ihres Gehalts beitragen. Behalten Sie das im Hinterkopf, wenn Sie über die Finanzierung Ihrer Weiterbildung nachdenken.
Viele Arbeitgebende sehen es positiv, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich weiterbilden möchten. Darum kann sich ein Gespräch mit der Führungskraft oder der Personalabteilung lohnen, in dem Sie mögliche Unterstützungsformen klären.
Denkbare Unterstützungsformen sind:
Viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden von ihren Unternehmen unterstützt. Es lohnt sich also, das Gespräch zu suchen.
Es gibt zahlreiche Anbieter von Bildungskrediten. Informieren Sie sich daher im Vorfeld gut und vergleichen Sie Angebote.
Eine umfassende Übersicht staatlicher Förderprogramme wie Stipendien oder Zuschüsse (Nationales Stipendienprogramm, Weiterbildungsstipendium, Aufstiegsstipendium, Bildungsprämie) und Darlehen (KfW-Studienkredit, Bildungskredit) finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Zuschüsse und Stipendien
Nationales Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium) |
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Weiterbildungsstipendium |
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Aufstiegsstipendium |
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Bildungsprämie |
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Darlehen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt Ihnen zur Finanzierung Ihres Studiums Darlehen mit günstigen Konditionen zur Verfügung.
Abschlussdarlehen der Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke e.V. |
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Überbrückungsdarlehen Studentenwerk Augsburg |
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KfW-Studienkredit / KfW-Programm 174 |
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Kosten für eine berufliche Weiterbildung oder ein Studium können als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Dadurch können Sie je nach Steuerklasse einen erheblichen Betrag der enstandenen Kosten wieder zurückerstattet bekommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Soldatinnen und Soldaten besteht die Möglichkeit, dass der Berufsförderungsdienst (BFD) die Kosten für ein Studium übernimmt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständige BFD-Beratungsstelle oder unter www.bfd.bundeswehr.de.
Wir sind eine anerkannte Bildungseinrichtung nach § 10 Absatz 3 Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). Wenn Sie in Baden-Württemberg arbeiten, können Sie sich an bis zu fünf Tagen pro Jahr für Ihre Weiterbildung bei uns freistellen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.