Im Rahmen der Umstrukturierung und Angleichung der europäischen Studiengänge in das zweistufige Bachelor- und Master-System (Bologna-Prozess) wurde 1998 von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Entscheidung getroffen, für die neuen gestuften Studiengänge das Verfahren der Programmakkreditierung einzuführen. Seitdem ist die Akkreditierung in der Regel Voraussetzung für die staatliche Genehmigung von Bachelor- und Masterstudiengängen.
Es wird dabei zwischen Programmakkreditierung und Systemakkreditierung unterschieden.
Bei der Programmakkreditierung wird ein Studiengang erstmalig (Erstakkreditierung) bzw. erneut (Re-Akkreditierung) überprüft hinsichtlich des Konzepts des Studiengangs (Schlüssigkeit, Arbeitsmarktrelevanz) und der Studierbarkeit. Dabei kommt eine genauere Betrachtung den Inhalte (Lernzielen) und der didaktischen Methoden zu.
Auch die Beteiligten bzw. Stakeholder*innen (Dozierende, Studierende, nichtwissenschaftliches Personal) werden befragt und somit ermittelt, ob die definierten Prozesse und Qualitätsziele bekannt und gelebt werden bzw. ob notwendige Verbesserungen erkannt, eingeleitet und nachverfolgt werden. Das Gutachter*innengremium besteht aus externen Professor*innen, Studierenden und Firmenvertreter*innen sowie einem/einer Vertreter*in der Akkreditierungsagentur. Die Programmakkreditierung wird i.d.R. für 5 oder 7 Jahre vergeben.
Alle Studiengänge der Professional School werden spätestens bis zum Abschluss des ersten Jahrgangs programmakkreditiert.
Gegenstand der Systemakkreditierung ist das QM-System einer Hochschule bzw. einer zu akkreditierenden Teileinheit. Die Hochschule oder Teileinheit muss der Akkreditierungsagentur gegenüber nachweisen, dass sie ihr QM-System konsequent und erfolgreich einsetzt. Das Gutachter*innengremium ist ähnlich dem der Programmakkreditierung. Eine erfolgreiche Systemakkreditierung ist erstmalig sechs Jahre und ab der ersten Re-Akkreditierung 8 Jahre gültig.
Die Professional School ist im Dezember 2019 durch die FIBAA systemakkreditiert worden. Seither dürfen wir unsere Studiengänge selbst einer internen Programmakkreditierung unterziehen. Dabei muss das Gutachter*innengremium ebenfalls externe Vertreter*innen von Professor*innen, Unternehmen und Studierenden beinhalten, allerdings muss kein/keine Vertreter*in einer Akkreditierungsagentur dabei sein.
Beim Verfahren der internen Programmakkreditierung werden alle Studiengänge in den folgenden 3 Bereichen überprüft:
Die Beurteilung findet einerseits auf der Basis schriftlicher Unterlagen über den Studiengang statt (z. B. dem Modulhandbuch, statistischen Kennzahlen und Evaluationen durch die Studierenden) als auch durch Befragung von Studierenden und der Studiengangsleitung.
Programmakkreditiert durch FIBAA:
Intern programmakkreditiert:
International programmakkreditiert durch EPAS:
Geplante Akkreditierungen:
Die Zertifikatslehrgänge der PSBT sind nicht akkreditiert, unterliegen jedoch ebenfalls internen Qualitätsmanagementmechanismen.
In der Datenbank des Akkreditierungsrates sind Details zu allen Programmakkreditierungen veröffentlicht.