Deutschlandstipendium

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Deutschlandstipendium

Engagieren. Vernetzen. Gestalten. 
Und WIR sind dabei!

24
Förderer
56
Stipendien
Teil des Netzwerkes
seit Wintersemester 2011/2012

Deutschlandstipendium – Wir sind dabei!

Die Hochschule Kempten beteiligt sich am Deutschlandstipendium: ein Förderprogramm initiiert von der Bundesregierung.

Dabei werden besonders leistungsstarke und engagierte Studierende mit 300 € monatlich unterstützt.

Finanzielle und ideelle Förderung

Deutschlandstipendien werden zu gleichen Teilen vom Bund und von privaten Fördernden finanziert. Darunter sind Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Privatpersonen. Als Deutschlandstipendiat oder Deutschlandstipendiatin werden Sie Teil eines wachsenden Netzwerks und können von vielfältigen Kontakten profitieren. Bereits während der feierlichen Übergabe der Stipendien lernen Sie Ihre Förderer kennen. Häufig entsteht darüber hinaus die Möglichkeit eines persönlichen Austausches. Auf diese Weise bietet das Programm weit mehr als eine finanzielle Förderung.

Fakten zum Deutschlandstipendium

Finanzielle Förderung

  • Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten 300 € monatlich: 150 € zahlen Förderer und 150 € steuert der Bund bei
  • unabhängig vom Einkommen der Studierenden oder dem Einkommen der Eltern
  • wird nicht auf das BAföG angerechnet
  • muss nicht zurückgezahlt werden

 

Förderzeitraum

  • Der Förderzeitraum beginnt in der Regel mit dem Wintersemester und beträgt grundsätzlich zwei Semester.
  • In Ausnahmefällen kann er auch ein Semester betragen.
  • Eine Weiterförderung im Anschluss ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bewerbungszeitraum

  • Die Bewerbungszeit für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemster 2025 beginnt am Dienstag, 16. April 2024 um 10 Uhr und endet am Dienstag, 7. Mai 2024 um 10 Uhr.
  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online.
  • Das Bewerbungsportal wird mit Begin der Bewerbungszeit freigeschaltet.

Zielgruppe

  • Studienanfängerinnen und -anfänger, die sich im folgenden Wintersemester immatrikulieren werden
  • Studierende der Hochschule Kempten

 

Voraussetzungen

  • Gute akademische Leistungen:
    • Studienanfänger/innen: Mindestnote der Hochschulzugangsberechtigung von 1,6
    • Immatrikulierte Studierende: Notendurchschnitt von mind. 2,49
    • Studierende vor Aufnahme eines Zweitstudiums/Masterstudiums: Abschlussnote Erststudium von mind. 2,49
  • Mit Beginn der Förderung, also im nächsten Wintersemester, haben Sie noch mindestens 2 Semester der Regelstudienzeit vor sich.
    (Informationen zur Verlängerung der Regelstudienzeit durch die Pandemie beachten!)
     
  • Ehrenamtliches Engagement und besondere persönliche Leistungen. Dies kann sehr vielfältig sein: von der Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen bis hin zur Bewältigung von Hindernissen in der eigenen Lebensgeschichte.

Details finden Sie im nächsten Punkt "Auswahlkriterien".

 

Auswahlkriterien

Leistungen in Schule und Studium sind ein wichtiger Anhaltspunkt für die Beurteilung von Leistungsfähigkeit und Talent der Bewerberinnen und Bewerber (siehe Voraussetzungen).

Zu den Förderkriterien zählen aber auch:

  • außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände, z. B.
    • Betreuung eigener Kinder (insbesondere als alleinerziehendes Elternteil) oder pflegebedürftiger naher Angehöriger
    • familiäre Herkunft
    • Migrationshintergrund
    • Fluchterfahrung oder Erfahrung politischer Verfolgung
    • Krankheiten und Behinderungen
    • Mitarbeit im familiären Betrieb
    • studienbegleitende Erwerbstätigkeiten
  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise (z. B. Preisverleihung bei Jugend forscht)
  • vorangegangene Berufstätigkeiten und Praktika

Schriftliche Nachweise sind erforderlich, Details finden Sie auf der Bewerbungsseite unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen".

Ausschlusskriterien

  • Doppelförderungen sind nicht möglich. Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Förderung (z. B. eines Begabtenförderwerkes) einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet. Das gilt in der Regel für das Büchergeld der Begabtenförderwerke oder die Semesterpauschale des Max-Weber-Programms. Die Doppelförderung bezieht sich nur auf die finanzielle Förderung. Eine ideelle Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist zulässig.
  • Promovierende, Studierende an Hochschulen des Bundes sowie Studierende an Verwaltungshochschulen, die als Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anwärterbezüge oder ähnliche Tätigkeitsvergütungen aus öffentlichen Mitteln erhalten, können nicht mit dem Deutschlandstipendium gefördert werden.
    Ansonsten sind Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst, sei es an Hochschulen oder bei anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, kein Hindernis für eine Bewerbung.

Förderrichtlinien

Weitere Informationen findne Sie in unseren  Förderrichtlinien.

Förderer und Verteilung der Stipendien

Akademisches Jahr 2024/2025

  • AGCO GmbH
  • Berufsbildungswerk Philipp Jakob Wieland
  • BSH Hausgeräte GmbH
  • DELO-HEROLD-Stiftung
  • Endress+Hauser Wetzer GmbH + Co. KG
  • Förderkreis für die Hochschule Kempten e. V.
  • HoKus e. V.
  • iwis mit Johannes Winklhofer Stiftung
  • Käserei Champignon Hofmeister GmbH & Co. KG
  • Margaretha- und Josephinen-Stiftung
  • pester pac automation GmbH
  • Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG
  • Rational AG
  • Robert Bosch GmbH
  • SÜDPACK VERPACKUNGEN SE & Co. KG
  • Swoboda Wiggensbach KG
  • Thöni Deutschland GmbH
  • Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG
  • XITASO GmbH

 

Akademisches Jahr 2023/2024

Förderer

  • AGCO GmbH
  • Berufsbildungswerk Philipp Jakob Wieland
  • BSH Hausgeräte GmbH
  • Chr. Mayr GmbH + Co. KG
  • DACHSER SE
  • DELO-HEROLD-Stiftung
  • elobau GmbH & Co. KG
  • Endress+Hauser Wetzer GmbH + Co. KG
  • Förderkreis für die Hochschule Kempten e.V.
  • Frank Hirschvogel Stiftung
  • Fritz und Brunhilde Englisch Stiftung
  • HoKus e. V.
  • J. M. Voith SE & Co. KG
  • Loni und Josef Grünbeck-Stiftung
  • Margaretha- und Josephinen-Stiftung
  • MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG
  • pester pac automation GmbH
  • Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG
  • Robert Bosch GmbH
  • SÜDPACK VERPACKUNGEN GmbH & Co. KG
  • Swoboda Wiggensbach KG
  • Thöni Deutschland GmbH
  • Waldburg-Zeil Kliniken GmbH & Co. KG
  • XITASO GmbH

Voraussichtliche Verteilung der Stipendien

  • Fakultät Betriebswirtschaft: 6 Stipendien
  • Fakultät Elektrotechnik: 12-13 Stipendien
  • Fakultät Informatik: 9-10 Stipendien
  • Fakultät Maschinenbau: 14-15 Stipendien
  • Fakultät Soziales und Gesundheit: 7-8 Stipendien
  • Fakultät Tourismus: 3 Stipendien

Akademisches Jahr 2022/2023

Förderer

  • AGCO GmbH
  • Berufsbildungswerk Philipp Jakob Wieland
  • BSH Hausgeräte GmbH
  • Chr. Mayr GmbH + Co. KG
  • elobau GmbH & Co. KG
  • Förderkreis für die Hochschule Kempten e. V.
  • Frank Hirschvogel Stiftung
  • Fritz und Brunhilde Englisch Stiftung
  • Hokus e. V.
  • J. M. Voith SE & Co. KG / VTBS
  • Klinikverbund Kempten-Oberallgäu gGmbH
  • Margaretha- und Josephinen-Stiftung Kempten
  • MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG
  • Raiffeisenbank im Allgäuer Land eG
  • Robert Bosch GmbH (Standort Immenstadt)
  • SÜDPACK VERPACKUNGEN GmbH & Co. KG
  • Swoboda Wiggensbach KG
  • Thöni Deutschland GmbH
  • Waldburg-Zeil Kliniken

Stipendien

  • Fakultät Betriebswirtschaft: 4-5 Stipendien
  • Fakultät Elektrotechnik: 10-11 Stipendien
  • Fakultät Informatik: 4-5 Stipendien
  • Fakultät Maschinenbau: 13-15 Stipendien
  • Fakultät Soziales und Gesundheit: 6-7 Stipendien
  • Fakultät Tourismus: 2-3 Stipendien

 

Kontakt

Franziska Lenk

 
+49 (0) 831 2523-362
franziska.lenk(at)hs-kempten.de

Gebäude V, 3. Stock, V401

Sie erreichen mich Montag bis Donnerstag am Vormittag.

Persönliche Termine nach Vereinbarung.