Das ist leider nicht möglich. Im Zuge der Antragsbearbeitung prüfen wir Ihre Angaben und ändern diese (sofern notwendig) ab.
Es gibt in Bayern rechtlich verbindliche Vorgaben, welche Zeugnisse zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule berechtigen. Häufig gelten (Abgangs-)Zeugnisse nur für das Bundesland, in dem das Zeugnis erworben wurde. Sie können den Geltungsbereich leicht am Aufdruck Ihres Zeugnis‘ erkennen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Schule (z. B. Direktorat) nach.
Es entstehen Ihnen dadurch keine Nachteile im Verfahrensablauf.
Stichtag ist im WS 20/21 der 05.08. Absolvent/-innen von Fachschulen (z. B. Techniker- oder Meisterschulen) dürfen ihr Abschlusszeugnis aufgrund der Corona-Krise bis zum 20.08. nachreichen.
Damit ist regelmäßig das ABI-, FOS/BOS-Zeugnis oder ein vergleichbares Zeugnis gemeint.
Eventuell fehlende Unterlagen sowie den Bearbeitungszustand können Sie jederzeit dem Bewerberportal entnehmen. Sie erhalten immer dann eine Mailnachricht von uns, sofern sich der Bearbeitungszustand Ihrer Bewerbung innerhalb des Zulassungs- oder Vergabeverfahrens ändert.
Ihre Bewerbung wurde bearbeitet und anhand des Status‘ wird Ihnen angezeigt, ob Ihr Bewerbungsantrag bereits berücksichtigt werden ("gültig") kann oder nicht ("vorläufig ausgeschlossen").
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge werden die Zulassungsangebote bei hochschulstart.de Anfang August abgebildet. In den freien Studiengängen erhalten Sie postwendend nach der Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen (sofern alle von uns benötigten Nachweise Ihrer Bewerbung beiliegen) das Zulassungsangebot ausschließlich online übermittelt.
Der von Ihnen eingegebene Wert entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben und musste angepasst werden.
Bei der Vergabe der Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Studiengängen über hochschulstart.de werden die bei uns zur Verfügung stehenden Plätze deutschlandweit den BewerberInnen angeboten. Wird dort ein Studienplatz angenommen, so rückt regelmäßig der bzw. die Rangnächste nach. Ein Nachrückverfahren im klassischen Sinn findet nicht statt.
Eine Übersicht über die Grenzwerte finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass eine Übertragung der Werte bzw. eine Ableitung zum diesjährigen Verfahren nicht möglich ist. Die Übersicht dient lediglich zur Information über das vergangene Jahr.
Diese Frage können wir Ihnen leider nicht beantworten, da wir keinen Einfluss auf die Annahme der Zulassungsangebote unter hochschulstart.de haben. In den freien Studiengängen erhalten Sie (sofern uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen) sofort ein Zulassungsangebot unabhängig von Ihrem Notenschnitt.
Die Gründe sind sehr eingeschränkt und liegen nur dann vor, wenn es eine außergewöhnliche Härte für Sie bedeuten würde, wenn Sie keine Zulassung erhalten. Bitte legen Sie entsprechende Unterlagen Ihrem Bewerbungsantrag bei (z. B. ärztliche Nachweise oder Gutachten); finanzielle Gründe stellen keinen Grund für eine sofortige Aufnahme des Studiums dar.
Wartesemester sind die Halbjahre, die zwischen dem Schulabschluss und der Aufnahme eines Studiums in Deutschland liegen. Die Wartesemester verbessern jedoch (wie häufig irrtümlich angenommen) Ihren Zeugnisschnitt nicht, sondern stellen ein zusätzliches Auswahlkriterium (10 % der zu vergebende Studienplätze) dar.
Ihre Registrierungsmail enthält alle wichtigen Daten. Zudem können Sie sich auf der Startseite des Bewerberportals (rechts oben - "Zugangsdaten vergessen?") ein neues Kennwort zuteilen lassen. Wir haben leider keine Möglichkeit, Ihnen Ihr altes Kennwort zu übermitteln.
Den Eingang Ihrer Bewerbung können Sie an der Statusänderung erkennen. Fehlen wichtige Unterlagen und kann Ihre Bewerbung deswegen nicht berücksichtigt werden, erhalten Sie eine Statusänderung von "eingegangen" auf "vorläufig ausgeschlossen". Liegen uns die Unterlagen dann zu einem späteren Zeitpunkt vor, wird der Status auf "gültig" abgeändert. Liegen uns sofort alle Unterlagen vor, erfolgt die Änderung des Status' von "eingegangen" auf "gültig".
Bitte beachten Sie, dass es uns aufgrund der Menge an Bewerbungen nicht möglich ist, den Eingang Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Bitte sehen Sie von diesbezüglichen Anfragen ab.
TIPP: Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per Einschreiben zu, so haben Sie einen Eingangsnachweis von der Hochschule.
Die Daten der letzten Bewerberkampagne liegen nicht mehr vor, bitte bewerben Sie sich neu.
Für eine Berücksichtigung im Zulassungs- und Vergabeverfahren müssen Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 15.07. bei uns eingehen. Das ABI- oder FOS/BOS-Zeugnis kann im WS 20/21 bis zum 05.08. nachgereicht werden.
Fehlende Unterlagen und deren Folgen für das Verfahren werden Ihnen im Bewerberportal angezeigt. Sofern dort keine Hinweise zu fehlenden Unterlagen eingestellt sind, ist Ihre Bewerbung vollständig und berücksichtigungsfähig für die Vergabeverfahren ("gültig").