Damit Ihnen dual nichts entgeht, finden Sie hier die wichtigsten Fragen auf einen Blick. Diese Seite ist aktuell in vier größe Blocke gegliedert.
Fragen und Antworten
Das duale Studium ist besonders geeignet für sehr leistungsmotivierte und zielorientierte Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, Fachhochschulreife, Abitur oder Meisterprüfung (oder der Meisterprüfung gleichgestellter beruflicher Fortbildungsprüfung, z. B. Fachwirt) sowie in bestimmten Fällen für besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und im Anschluss mindestens dreijähriger Berufserfahrung
Hinweis: Viele Studiengänge sind mit einem Numerus clausus (NC) belegt, der von Studieninteressierten bei der Bewerbung berücksichtigt werden muss.
Es gibt im dualen Studium zwei verschiedene Studienmodelle:
In beiden Modellen gibt es sehr gute Perspektiven.
Wenn du sehr schnell ‚fertig‘ werden möchten, ist das Studium mit vertiefter Praxis das geeignetere Modell (kürzeste Dauer: 3,5 Jahre).
Ist dir eine fundierte Praxis sehr wichtig und möchtest du diese mit einem weiteren Abschluss (z. B. IHK- oder HWK-Abschluss) verbinden, ist das Verbundstudium der bessere Weg (4,5 Jahre, da es ein Jahr mehr Praxis beinhaltet als das Studium mit vertiefter Praxis). Wenn du nach zwölf bis 13 Jahren Schule erst mal praktisch tätig werden möchtest, ist ebenfalls das Verbundstudium ratsam (-> i.d.R. 1 Jahr Praxis vor dem Studium).
Weniger geeignet ist das Verbundstudium, wenn man bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Hier ist das Studium mit vertiefter Praxis das passendere Modell.
Das duale Studium bietet zahlreiche Vorteile:
Viele Studiengänge sind mit einem Numerus clausus (NC) belegt. Dieser NC variiert je nach Studiengang. Den NC für einen Studiengang vom letzten Jahr, den man als Richtwert nehmen kann, kannst Du direkt bei uns an der Hochschule erfragen.
Hinweis: Für das duale Studium gilt der gleiche NC wie für das reguläre Studium.
Nein, Studienbeiträge müssen nicht entrichtet werden. Die Studienbeiträge an den staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern wurden zum Wintersemester 2013/2014 abgeschafft. Dennoch müssen Sie andere Ausgaben berücksichtigen (Studentenwerksbeiträge = 62€, Semesterticket = 30€, Büchergeld = individuell, etc.).
Der Bewerbungsvorgang ist analog zum Regulären
Ein entsprechender Hinweis wird im Diploma Supplement eingefügt. Unsere Hochschule händigt zusätzlich ein extra Hochschulzertifikat für duale Studienabsolventinnen und -absolventen aus.
Nein, du musst dich wie alle anderen, um einen Studienplatz bewerben. Ein Unternehmensvertrag sichert dir keinen Studienplatz.
Generell ja. Dies muss allerdings mit dem Unternehmen abgestimmt sein, da sich der Studienablauf verschieben kann, falls nicht alle nötigen Studienleistungen im Ausland erbracht werden können bzw. erbracht worden sind. Es ist ratsam, sich frühzeitig an der Hochschule zu erkundigen, an welchen Partnerhochschulen im Ausland ein Semester absolviert werden kann.
Darüber hinaus sind je nach Ausbildungsunternehmen auch Praxisaufenthalte im Ausland möglich.
Bitte beachte, dass es einen Vertrag, ein Beiblatt (am Ende des Vertrages angehängt) und ggf. einen Ausbildungsvertrag gibt.
Wir benötigen in jedem Fall auch das Beiblatt!
Die entsprechende Vertragsvorlagen findest du auf den entsprechenden Seiten zum Studium mit vertiefter Praxis sowie dem Verbundstudium.
Die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge entfällt.
Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
Damit hat die Höhe der Vergütung im dualen Studium keine Auswirkungen mehr auf das Kindergeld.
Voraussetzung für die Ausbildungsförderung ist, dass der oder dem Studierenden die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Um die Förderung zu erhalten darf ein bestimmtes jährliches Bruttoeinkommen nicht überstiegen werden. Alle Informationen über die Vergabe, die Höhe der Leistungen, die Förderungsdauer etc. sind auf den Internetseiten www.studentenwerk-augsburg.de ausführlich beschrieben. Bitte wende dich an das Studentenwerk Augsburg um in Erfahrung zu bringen ob du für Bafög qualifiziert bist.
Alle kooperierenden Unternehmen sind in unserer Datenbank gelistet.
Die Zahl der freien Plätze im dualen Studium variiert je nach Unternehmen. Große Konzerne können in der Regel mehr Plätze für das duale Studium anbieten als kleine oder mittelständische Unternehmen. Jedes Jahr bewerben sich jedoch mehr Studieninteressierte bei den Unternehmen als es Plätze gibt. Deshalb gilt: Frühzeitig bewerben!
In der Regel kann jedes Unternehmen das duale Studium anbieten. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
Sie möchten das Verbundstudium oder das Studium mit vertiefter Praxis (Bachelor, Master) ins Ausbildungs- bzw. Personalentwicklungsprogramm Ihres Unternehmens aufnehmen? Hilfreiche Informationen, wie beispielsweis die Auswahl des Studienmodells oder die Zusammenarbeit mit der Hochschule finden Sie hier.
Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle von hochschule dual
Tel: +49 89 5404137-12
info[at]hochschule-dual.de
Die Aufwendungen beim Verbundstudium und Studium mit vertiefter Praxis beinhalten die Vergütung der dual Studierenden und Personalnebenkosten. Finanzielle Beiträge an hochschule dual oder die Hochschule sind nicht erforderlich – die Teilnahme am Programm hochschule dual ist beitragsfrei.
Nein. Du kannst dich bei jedem Unternehmen Ihrer Wahl bewerben, das die Qualitätskriterien von hochschule dual erfüllt.
Am besten setzt du dich vor der Bewerbung mit dem Unternehmen in Verbindung und fragst, ob es an einer Kooperation im dualen Studium interessiert ist. Falls ja, sollte sich das Unternehmen zudem mit der Hochschule in Verbindung setzen, damit die Rahmenbedingungen geklärt werden können (Unternehmenspartneraufnahme).
Akademisches Hochschulstudium mit Bachelor- oder Masterabschluss + umfassende Praxisphasen im Unternehmen ohne Kammerabschluss.
Hochschul- und Praxisphasen wechseln sich im Studium mit vertiefter Praxis systematisch ab. Während der vorlesungsfreien Zeit und speziellen Praxissemestern durchlaufen die dual Studierenden intensive Praxisphasen in ihrem Unternehmen. Du wirst in Projekte eingebunden, durchläufst idealerweise verschiedene Abteilungen und kannst im späteren Verlauf ggf. auch eigene kleine Projekte übernehmen. Das bedeutet eine optimale Möglichkeit, junge Leute schon im Studium ganz gezielt und ganz speziell an ihren späteren Aufgabenbereich in einem Unternehmen heranzuführen.
Studium mit vertiefter Praxis kannst du in jedem Studiengang, der an der Hochschule Kempten angeboten wird, studieren.
Eine Übersicht aller Studiengänge mit vertiefter Praxis an unserer Hochschule findest du hier.
Eine Übersicht über kooperierende Unternehmen findest du hier.
Mit Abitur, Fachhochschulreife, Meisterprüfung (oder gleichgestellter Fortbildungsprüfung) erfüllest du die Zugangsvoraussetzungen für die Hochschule. Für besonders qualifizierte Berufstätige ist auch ein fachgebundener Zugang möglich.
Ein gutes Jahr vor dem Schul- oder Berufsabschluss solltest Du dich über geeignete duale Studiengänge informieren. Früh dran zu sein, ist insbesondere beim Verbundstudium sehr wichtig. Eine Übersicht aller dualen Studiengänge in Kempten inkl. aller kooperierenden Unternehmen erhältst du hier.
Ca. 12 Monate vor Start des dualen Studienprogramms bewirbst du dich bei den Unternehmen deiner Wahl um einen Bildungsplatz für die Praktika. Es ist auch möglich, sich bei Unternehmen zu bewerben, die noch nicht mit uns zusammenarbeiten (frag dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule Kempten).
Du entscheidest dich für ein Studienfach, welches man mit vertiefter Praxis studieren kann. Dann bewirbest du dich um einen Bildungsplatz in einem Unternehmen, das mit unserer Hochschule im gewünschten Studienfach kooperiert. Es ist auch möglich, sich bei Unternehmen zu bewerben, die noch nicht mit uns zusammenarbeiten (frag dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule Kempten). Die Informationen für eine Bewerbung um ein Bachelorstudium findest du hier, die für ein Masterstudium hier.
Variante 1:
Nach Abschluss des Arbeitsvertrags bewirbst du dich um den Studienplatz an unserer Hochschule. Bitte beachte, dass auch du als dualer Bewerber den Numerus clausus (NC) erreichen musst. Nun kann das Studium beginnen.
Variante 2:
Du startest zunächst mit dem Studium und findest während des Studiums (1. bis 3. Semester), nach demselben Schema wie oben beschrieben, ein Unternehmen für die Praxisphasen ab dem 2., 3., 4. Semester.
Beim Studium mit vertiefter Praxis richtet sich der Urlaubsanspruch grundsätzlich nach dem Bundesurlaubsgesetz bzw. nach dem gültigen Tarifvertrag. Der Urlaubsanspruch wird im Bildungsvertrag (Vertrag über das duale Studium) des Unternehmens geregelt und richtet sich danach. hochschule dual empfiehlt einen Urlaub von mindestens zehn Tagen pro Jahr. Der Urlaub wird während der Praxiszeit in den Semesterferien genommen. Werden mehr Tage Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben pro Jahr gewährt, so können vorlesungsfreie Tage während des Semesters auf den Urlaub angerechnet werden.
Du suchst Dir an unserer Hochschule in Kempten einen Studiengang aus, welchen du in Kombination mit einer Lehre studieren kannst. Schau hier.
Nach 4,5 Jahren hast Du eine IHK/HWK Berufsausbildung und den Bachelor der Hochschule.
Mit den Zugangsvoraussetzungen für die Hochschule kannst du dich bewerben. Wir empfehlen, mindestens 18 Monate vor dem Schul- oder Berufsabschluss sich über geeignete duale Verbund-Studiengänge zu informieren. Eine Übersicht aller dualen Studiengänge in Kempten inkl. aller kooperierenden Unternehmen erhältst du hier.
Ca. 12 bis 14 Monate vor Start des dualen Studienprogramms bewirbst du dich bei den Unternehmen deiner Wahl um einen Ausbildungsplatz. Es ist auch möglich, sich bei Unternehmen zu bewerben, die noch nicht mit uns zusammenarbeiten (frag dort einfach nach einer möglichen Kooperation mit der Hochschule Kempten).
Wenn neben den regulären Zulassungsvoraussetzungen der nötige NC erfüllt wird, ist der Studienplatz gewährleistet. In der Praxis zeigt sich immer deutlicher, dass die Unternehmen in Bezug auf den Notenschnitt in der Regel strenger rekrutieren als die Hochschulen. Dennoch empfehlen wir den Studieninteressierten, sich bei mehreren Hochschulen um einen Studienplatz zu bewerben, sollte der zur Orientierung ausgegebene Notendurchschnitt nicht erreicht oder nur knapp erreicht werden. Darüber hinaus gibt es ein sehr kleines Kontingent an Studienplätzen im jeweiligen Studiengang, das speziell für Verbundstudierende reserviert ist. Diese Reservierung bezieht sich auf Bewerber/innen, die den NC nicht erfüllen, aber im Unternehmen einen sehr überzeugenden Eindruck hinterlassen haben.
Durch die Berufsausbildung erlernst du dein Fach "von der Pike auf" - so weißt du etwa als Ingenieur in der Führungsebene wie eine Maschine in der Fertigung zu bedienen ist. Das hilft dir später auf verantwortlichen Positionen die richtigen Entscheidungen zu treffen. Als Führungspersönlichkeit kennst du die Belange und Bedürfnisse der Mitarbeitenden der Firma.
Außerdem erarbeitest du dir ein tolles Standing auf Ebene der Fachangestellten und weißt, wen du bei bestimmten Fragestellungen und Projekten ansprechen kannst. Das umfassende Netzwerk, das du im Rahmen der Berufsausbildung bekommst, hilft dir beim Weiterkommen und wird von den Fachabteilungen und Personalabteilungen sehr geschätzt.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich am regulären Ausbildungsgehalt im Unternehmen. Eine Vergütung ist für alle betrieblichen Phasen verpflichtend, für die Theoriephasen an der Hochschule ist eine Vergütung sehr zu empfehlen.
Nach abgeschlossener Berufsausbildung wird das Entgelt in der Regel individuell zwischen Ihnen und dem Unternehmen vereinbart.
Beim Verbundstudium ist der Urlaubsanspruch im Bildungsvertrag des Unternehmens geregelt und richtet sich danach.
Dual Studierende sollten im Verbundstudium während der Berufsausbildung den gleichen Urlaubsanspruch wie normale Auszubildende in dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb haben.
Ungefähr ein Drittel unserer Unternehmen hat eine vertragliche Bindungs- bzw. Rückzahlungsklausel. Die Bindung nach Abschluss des Studiums sollte allerdings drei Jahre nicht überschreiten. Die Regelung wird im Bildungsvertrag zwischen dual Studierenden und Unternehmen festgelegt.
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Abteilung Beratung und Service
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Petra Denne
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