Studierende der Hochschule Kempten können auf dieser Seite Antworten auf viele Fragen finden, insbesondere in Bezug auf die Allgemeinwissenschaftlichen Module (AW-Module). Werden Ihre Fragen auf dieser Seite nicht beantwortet, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.
Die FAQs sind derzeit in drei große Themengebiete gegliedert:
Bitte beachten Sie:
Alle Informationen in den FAQs verstehen sich vorbehaltlich aktueller Änderungen. Deshalb sollten Sie in jedem Fall immer auch die neueste Fassung der RaPo und APO sowie der SPO Ihrer Fakultät bzw. Ihres Studiengangs beachten.
Die Belegung findet immer zu Semesterbeginn statt. Den Zeitplan finden Sie zur gegebenen Zeit hier auf unserer Homepage. Die Belegung kann in der Erst- und Nachbelegungsphase ausschließlich über MeinCampusdurchgeführt werden. Schriftliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die Erstbelegung findet über die Modulbelegung in MeinCampus statt. Sie belegen Veranstaltungen durch die Vergabe von Prioritäten. Ausführliche Informationen sowie eine Anleitung unter MeinCampusDoku.
Ursachen können sein:
Überprüfen Sie die Punkte 1 bis 4. Wenn bei Ihnen einer der ersten beiden Fälle zutrifft, können Sie nur im Rahmen der Nachbelegung am Platzvergabeverfahren teilnehmen. Im dritten Fall wenden Sie sich an die Abteilung Studium (ehemals Studienamt).
Wenn aus Ihrer Sicht technische Probleme (vierter Fall) ursächlich sind, melden Sie sich umgehend (während der Belegungsphase) beim Zentrums für Allgemeinwissenschaften und Sprachen.
Die Nachbelegung findet über das Vorlesungsverzeichnis in MeinCampus und ohne die Vergabe von Prioritäten statt. In der Nachbelegungsphase gibt es keine Beschränkung an Belegungen. Mehr Informationen zudem hier.
Der Anmeldezeitpunkt, der Studienfortschritt oder auch Belegungen aus den Vorsemestern spielen keine Rolle. Immer bei Überbelegung einer Veranstaltung werden die Plätze automatisch unter allen angemeldeten Studierenden per Losverfahren vergeben.
Diese Informationen müssen Sie eigenständig in MeinCampus unter Mein Studium - Belegungen entnehmen. Mehr Informationen hierzu finden Sie hier.
Gruppenwechsel sind ausschließlich mit Tauschpartner*in möglich, wenn diese Person ebenfalls eine Zulassung vorweisen kann. Ein Antrag ist im Zentrums für Allgemeinwissenschaften und Sprachen einzureichen. Anträgen ohne Tauschpartner*in bei bereits voll belegten Veranstaltungen können nicht stattgegeben werden.
Eine Zulassung und damit Teilnahmeberechtigung zu einer Veranstaltung ist immer nur für das aktuelle Semester gültig, in welchem Sie sich um einen Platz beworben haben. Treten Sie von Ihrem erhaltenen Platz zurück oder nehmen diesen nicht wahr, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich im darauffolgenden Semester während der Belegungsphase erneut um einen Platz zu bewerben und am Losverfahren teilzunehmen.
Eine eigenständige Abmeldung in MeinCampus ist lediglich während der Belegungsphasen möglich. Für eine Abmeldung nach den Belegungsphasen ist eine formlose Mail mit Angabe Ihrer Matrikelnummer sowie des Moduls an das Büro des Zentrums für Allgemeinwissenschaften und Sprachen ausreichend.
Beachten Sie, dass frei werdende Plätze nach Ende der Belegungsphase in bereits voll belegten Modulen aus Gleichbehandlungsgründen nicht wiedervergeben werden. Sind Veranstaltungen noch nicht voll belegt, können Plätze weitervergeben werden.
Hinweis:
Sie sollten sich aus diesem Grund vor der Belegung im Klaren sein, welche Module Sie wirklich belegen wollen. Einfach einmal darauf loswählen, um sich dann im Nachhinein wieder abzumelden, bringt sowohl Ihnen als auch Ihren Mitstudierenden keinen Vorteil. Denn damit nehmen Sie eventuell anderen interessierten Studierenden die Chance, die an diesem Modul wirklich gerne teilnehmen hätten wollen.
Anträgen auf Nachrücken, nachdem Sie von Ihrem Platz in einer voll belegten Lehrveranstaltung zurückgetreten sind, werden grundsätzlich aus Gleichbehandlungsgründen nicht stattgegeben.
Allgemeine Informationen zu Semesterbeginn, Prüfungszeit und vorlesungsfreien Zeiten sind auf der Homepage unter Termine zu finden.
Diese Information entnehmen finden Sie in MeinCampus indem Sie die Veranstaltungsdetails der gewünschten Veranstaltung aufrufen.
Informationen hierzu finden Sie in MeinCampus MeinCampus - Mein Studium - Studienplaner mit Modulplan , direkt in der Veranstaltungsbeschreibung sowie in der HKE 2day-App. Nutzen Sie die Filtereinstellungen, wie z. B. für die AW-Module "Allgemeinwissenschaftlicher Bereich".
Die Prüfungsankündigung wird zeitnah nach Semesterbeginn - im Falle der AW-Module innerhalb der ersten drei Semesterwochen - veröffentlicht. Diese beinhaltet beispielsweise verbindliche Angaben zu erlaubten Hilfsmitteln in den jeweiligen Prüfungen, Prüfer*in, usw.
Der Prüfungsplan wird ca. vier Wochen vor Prüfungsbeginn bekanntgegeben. Dieser beinhaltet die verbindlichen Prüfungstermine.
Beide Dokumente finden Sie hier (unter Downloads).
Durch eine Zulassung zu einer Veranstaltung liegt keine wirksame Prüfungsanmeldung vor. Für alle Veranstaltungen, für die Sie eine Platzzusage erhalten haben und für die Sie eine Prüfungsleistung ablegen wollen, müssen Sie sich während des Prüfungsanmeldezeitraums in MeinCampus ebenfalls für die Prüfung anmelden.
Den Zeitraum entnehmen Sie den Terminen auf der Homepage der Hochschule.
Die Anmeldung nehmen Sie über in MeinCampus vor. Außerdem erhalten Sie einige Tage vor dem Anmeldezeitraum eine Mail der Abteilung Studium (ehemals Studienamt).
Zudem sollten Sie zum vorgegebenen Zeitpunkt Ihre Prüfungsanmeldungen auf dem Kontrollausdruck überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten mit der Abteilung Studium abklären.
Sie erhalten ausschließlich dann die Berechtigung an einer entsprechenden Prüfung teilzunehmen, wenn Sie auch eine Zulassung für eine Veranstaltung erhalten haben. Ohne eine entsprechende Platzzusage ist eine Prüfungsteilnahme ausgeschlossen.
Einige Tage nach der Prüfungsanmeldung steht ein Kontrollausdruck in MeinCampus - SB-Portal zur Verfügung. Der genaue Termin wird von der Abteilung Studium (ehemals Studienamt) bekanntgegeben. Drucken Sie sich diesen aus oder speichern Sie sich diesen ab. Unstimmigkeiten auf dem Kontrollausdruck mit Ihrer eigentlich getätigten Prüfungsanmeldung sind umgehend mit der Abteilung Studium zu klären.
Hinweis:
Beachten Sie beim Kontrollausdruck, dass bereits abgelegte oder bearbeitete Prüfungen nicht mehr angezeigt werden. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, den Kontrollausdruck zum vorgeschriebenen Zeitpunkt zu sichern. Wird der Kontrollausdruck aus diesem Grund zu einem späteren Zeitpunkt erzeugt, werden evtl. nicht mehr alle tatsächlich angemeldeten Prüfungen darauf angezeigt und es kann zu vermeidbaren Unklarheiten kommen.
In den AW-Modulen müssen Sie nicht zu angemeldeten Prüfungen auch tatsächlich antreten. Ein fernbleiben am Prüfungstag bedeutend einen wirksamen Prüfungsrücktritt. Ausführliche Informationen zu Regelungen zu Prüfungen in den AW-Modulen finden Sie hier (unter Downloads). Bitte beachten Sie, dass diese nur für die AW-Module gelten und für andere Prüfungen in Ihrem Studium anderweitige Regelungen gelten können.
Die Leistungsübersicht mit den Prüfungsergebnissen des aktuellen Semesters wird einige Tage (ca. 1 bis 2 Wochen) nach dem Ende der Prüfungszeit freigeschalten. Alle Prüfungsergebnisse eines Semesters werden zum vorgesehenen Termin über MeinCampus veröffentlicht. Es erfolgt vorher keine Auskunft über Prüfungsergebnisse von Seiten der Hochschule. Sehen Sie daher auch diesbezüglich von Anfragen an Ihre Dozentinnen und Dozenten ab.
Sie können nach Feststellung der Prüfungsergebnisse Einsicht in Ihre bewerteten schriftlichen Prüfungsarbeiten beantragen. Ein Antrag auf Einsicht in die Prüfungen ist bis zu Beginn des Folgesemester zu stellen. Die Prüfungseinsicht findet dann innerhalb der ersten vier Wochen nach Semesterbeginn des der Prüfung nachfolgenden Semesters. Einen Antrag zur Einsicht stellen Sie per E-Mail an aw(at)hs-kempten.de.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Nicht bestandene Prüfungen müssen während der regulären Prüfungszeit wiederholt werden. Der 1. Wiederholungsversuch muss innerhalb 6 Monaten erfolgen, ein 2. Wiederholungsversuch innerhalb von 12 Monaten nach dem ersten Wiederholungsversuch. Ob und unter welchen Bedingungen ein weiterer Wiederholungsversuch (3. Wiederholungsversuch) besteht, dies regelt die SPO Ihres Studiengangs.
Hinweis:
Beachten Sie ebenfalls auch die unmittelbar für die AW-Module geltenden Prüfungsregelungen, zu finden hier (unter Downloads).
Solange Sie sich während des Zeitraums zur Prüfungsanmeldung für die jeweilige Prüfung angemeldet haben, wird die Prüfung auch gewertet. Um dieses Problem zu umgehen, raten wir Ihnen zu jeder Prüfung Ihren Kontrollausdruck aus MeinCampus über die angemeldeten Prüfungen mitzuführen.
Für die AW-Module ist keine eigene Prüfungskommission berufen. Über Anträge zu Prüfungsangelegenheiten die AW-Module betreffend, wie Anerkennung von Prüfungsleistungen, Anträge zur Prüfungszeitverlängerung wegen Beeinträchtigung, usw. entscheidet die jeweilige Prüfungskommission Ihres Studiengangs.
Allgemeinwissenschaften
Niclas Hirsch
+49 (0) 831 2523-281
aw(at)hs-kempten.de
Sprachenzentrum
Dr. Michael Märlein
+49 (0) 831 2523-684
sprachenzentrum(at)hs-kempten.de
Gebäude M, Erdgeschoss, M103
(links der Baraufwerter der CampusCard)
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do
Termine nach vorheriger Absprache
(per E-Mail oder telefonisch)
Mi, Fr
geschlossen
Nach Rücksprache sind Termine außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
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