
Primavera Life stiftet Forschungsprofessur
Hochschule intensiviert Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
Im Dezember hat die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen entschieden, dass vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 ein harter Lockdown in Kraft tritt, durch den das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren wird. Dieser wurde nun bis 31. Januar 2021 verlängert und hinsichtlich der Maßnahmen weiter verschärft. Der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, dass der Dienst an den Dienststellen des Freistaates entfällt, läuft nach jetzigem Stand allerdings am 10. Januar aus. Aufgrund der unklaren Lage wurde am 8. Januar bereits eine Rundmail der Hochschulleitung an die Beschäftigten verschickt, in der Übergangsregelungen festgelegt wurden (siehe hier unter "NEU: Regelungen ab 11.01."). Diese gelten allerdings nur so lange, bis neue offizielle Vorgaben seitens des Ministeriums vorliegen. Sobald vorliegend, kommunizieren wir die Regelungen auch hier auf der Website.
Die aktuell geltenden Regelungen sowie weiterführende Informationen finden Sie unter:
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