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Frequently asked questions - Häufige Fragen mit unseren Antworten

Hier haben wir typische Fragen rund um das Studium an der Fakultät Betriebswirtschaft gesammelt, damit Sie schnell und einfach eine Antwort bekommen. 

Studienanfänger

Zulassungsbescheide

Wann werden die Zulassungsbescheide verschickt?

Alle wichtigen Informationen zu Ihrem Studienbeginn finden Sie unter  "Erstsemesterinformationen".

Bei allen weiteren Fragen betreffend der Bewerbung für Ihren Studienplatz, den Zulassungsbescheiden mit eingeschlossen, wenden Sie sich bitte an das Studien- und Prüfungsamt  im Gebäude D in der 1. Etage der HS Kempten.

Immatrikulation

Sie haben ein Zulassungsangebot von der Hochschule erhalten. Wie geht es nun weiter? 

Alle Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Homepage unter Immatrikulation

Einführungsveranstaltung

Wann findet die Einführungsveranstaltung statt und sind zu diesem Zeitpunkt schon Vorlesungen?

Die Termine für die Einführungstage und den Beginn der Vorlesungen entnehmen Sie bitte dem Brief des Studienamtes (welchen Sie in der Regel mit der Immatrikulation erhalten haben) sowie der Homepage der Hochschule Kempten unter Aktuelles.

Dauer des Studiums

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudiendauer in den Bachelorstudiengängen beträgt 7 Semester (6 Theorie- und 1 Praxissemester). Das Studium ist so ausgelegt, dass es nach dieser Zeit erfolgreich mit 210 ECTS-Punkten abgeschlossen werden kann. Die Regelstudienzeit in den Masterstudiengängen beträgt 3 Semester und das Studium wird mit 90 ECTS-Punkten abgeschlossen.
Hierzu ist jedoch die konsequente Wahrnehmung aller Prüfungstermine erforderlich.

Bis zum Ende der jeweiligen Regelstudienzeit muss…
1. ... in allen auf Endnoten beruhenden Prüfungen, von denen nach der Hochschulprüfungsordnung das 
Bestehen der Bachelor- bzw. Masterprüfung abhängt, sowie in der Bachelor- bzw. Masterarbeit 
mindestens die Note „ausreichend“ erzielt worden sein.
2. ...und im Falle des Bachelorstudiums das praktische Studiensemester mit Erfolg abgeleistet und 
damit die nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung für das Bestehen der Bachelorprüfung 
erforderlichen ECTS-Punkte erworben worden sein.

Studienberatung

Wobei kann mir die Studienberatung helfen?

Die Allgemeinen Studienberatung informiert und berät alle Studieninteressierten über die Inhalte, die Voraussetzungen und Anforderungen eines Studiums in Kempten. Darüber hinaus unterstützt sie bei Fragen zur Studien- und Berufswahl und hilft bei Problemen im Studium.

Wo finde ich die Studienberatung?
Die allgemeine Studienberatung ist im Gebäude D, 3. Etage - Raum D409  untergebracht. Alle Informationen zu den Sprechzeiten und Räumen finden Sie hier auf der Homepage: Studienberatung

Servicestellen

Wo finde ich die folgenden Servicestellen?

  • Abteilung Studium
  • Allgemeinwissenschaften und Sprachen
  • Bibliothek
  • Evaluation & Umfragen
  • Gleichstellung, Familie und Diversity
  • International
  • Rechenzentrum
  • Zentrales Medienlabor
  • Druckerei, Post, Zahlstelle & Fundbüro

 → hier gelangen Sie direkt über den Link zu den Servicestellen der Hochschule Kempten

Termine

Wo finde ich Informationen rund um Vorlesungsbeginn / Vorlesungsende / Prüfungszeit / Vorlesungsfreie Zeit? 

Alle Zeiten und Termine rund um das Studium, die Dauer der Semester und Ähnliches finden Sie auf der Homepage unter Semestertermine und im Infopoint der Fakultät BW auf Moodle. 

Studium

Zoom Campus-Lizenz

Wer bekommt eine Zoom-Campus Lizenz der Hochschule Kempten und kann sich damit anmelden?

Alle Angehörigen (auch Studierende, Tutoren, Lehrbeauftragte etc.) der Hochschule Kempten können sich selbständig mit den Benutzerdaten für die Zoom Campus-Lizenz anmelden. 

Wo kann ich mich anmelden? 

Zur Anmeldeseite gelangen Sie über den folgenden Link: https://hs-kempten.zoom.us/

Welche Vorteile habe ich durch die Zoom-Campuslizenz? 

- Meetings mit unbegrenzter Meetingdauer
- Bis zu 300 Teilnehmer/innen im Meeting
- Datenschutz
- Höchste Sicherheitsstufe

Netiquette für Online-Vorlesungen

Wie verhalte ich mich in Online-Vorlesungen per Zoom?

1. Arbeitsplatz

Wählen Sie einen Arbeitsplatz, an dem Sie ungestört sind und schalten Sie potentielle Stör- und Geräuschquellen im Hintergrund aus (Smartphone auf lautlos, Radio ausschalten etc.)

2. Internetverbindung  

Achten Sie vor der Teilnahme darauf, dass Sie über eine gute Internetverbindung verfügen. (VPN-Verbindungen, Streams oder Downloads vorab beenden)

3. Kamera & Mikrofon 

Testen Sie im Vorfeld Ihre Kamera und Ihr Mikrofon. 

4. Anzeigename & Profilbild

Geben Sie den richtigen Namen (Vor- und Nachname) an, denn nur so kann sichergestellt werden, dass Sie von den Lehrenden identifiziert werden können. Idealerweise stellen Sie zudem ein Profilbild bei Zoom ein, wenn Sie sich Ihren Zoom Account einrichten. 
Versetzen Sie sich iin die Lage der Lehrenden: Das Sprechen mit anonymen schwarzen Bildschirmen ist mühsam. Denken Sie daran, Sie selbst stehen bei Präsentationen ebenso auf der anderen Seite. 

5. Aktive Beteiligung

Bitte nutzen Sie die Funktionen und Reaktionen von Zoom um sich an der Veranstaltung aktiv zu beteiligen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn z.B. Lehrende nicht sofort auf das Feedback reagieren. Während des Präsentierens ist es nicht leicht, alle Fenster stets im Blick zu behalten. Achten Sie darauf, dass Sie auf Umfragen, Aufforderungen per Chat oder in den Tools reagieren und sich somit auch aktiv an den Vorlesungen beteiligen. Zusätzlich können Sie bei Bedarf die Stummschaltung aufheben, um sich direkt mit einem Beitrag an der Veranstaltung zu beteiligen. 

6. Datenschutz

An dieser Stelle bitten wir Sie ausdrücklich, jegliche Bilder und Videos nur mit Bedacht zu verbreiten. Um Ihre persönlichen Daten zu schützen, werden keine Aufzeichnungen gestattet ohne das Einverständnis der Zuhörenden.

7. Technische Probleme & Verbindungsabbrüche

Bei technischen Problemen (z.B. Audioprobleme, eingefrorenes Bild) nutzen Sie zuerst den Text-Chat in Zoom, um zu klären ob diese Probleme auch bei Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen auftreten. Wenn dies der Fall ist, melden Sie das bitte auf dem gleichen Weg den Lehrenden.  Haben nur Sie Probleme mit der Verbindung, hilft oftmals das Verlassen und erneute Beitreten zum Online-Meeting. Um Ihre Internetverbindung zu entlasten, können Sie das Videobild stoppen. 

MeinCampus

Was ist MeinCampus?
MeinCampus ist das Portal, auf dem die Studierenden alle organisatorischen Angelegenheiten während eines Semesters regeln können: Bezahlen des Semesterbeitrages, Anmeldung zu den Prüfungen, Einsicht in die bisher erbrachten Leistungen etc. 

Wo finde ich Hilfe rund um MeinCampus?
Alle Information und Erklärungen rund um MeinCampus inkl. hilfreicher Erklärungen in 
mehreren PDF-Dokumenten finden Sie im Wiki unter "MeinCampusDoku".

Regeln im Studium

Wo sind die Regeln für das Studium festgelegt?
Hierbei sind vor allem die RaPO (=Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen), die APO (=allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Kempten) und die Studien- und Prüfungsordnung (=SPO) ihres Studienganges maßgeblich. Vor allem letztere ist als Lektüre vor Studienbeginn empfehlenswert.

Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnungen?
Die Studien-und Prüfungsordnungen der Hochschule Kempten finden Sie hier: Link (Bitte beachten Sie immer die aktuellste Fassung!)

Höchststudienzeit

Wie lange darf ich studieren?
Laut RaPO (§ 8 III Satz 3) ist die Höchststudienzeit in den Bachelorstudiengängen 9 Semester. 
Überschreiten Studierende die jeweilige Regelstudienzeit (7 Semester) um mehr als zwei Semester, 
ohne in allen auf Endnoten beruhenden Prüfungen sowie in der Bachelorarbeit mindestens die Note 
„ausreichend“ erzielt und ohne das praktische Studiensemester mit Erfolg abgeleistet zu haben, gilt 
die Bachelorprüfung als erstmalig nicht bestanden. 

 

Spezialisierungsmodule

Welche Spezialisierungsmodule werden in den Bachelorstudiengängen angeboten?

Welche Schwerpunkte genau im Sommer-/Wintersemester angeboten werden, entnehmen Sie bitte aus der Homepage unter der Rubrik "Spezialisierungsmodule". 

Spezialisierungsmodule für BW

Spezialisierungsmodule für IM

Wie erfolgt die Vergabe der Spezialisierungsmodule?

Die Vergabe der Spezialisierungsmodule erfolgt nach Studienfortschritt, also nach ECTS-Punkten. Das genaue Vergabeverfahren, entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.

Was passiert, wenn ich nach der Zulassung für einen Schwerpunkt von diesem zurücktrete?

Ein Rücktritt hat zur Folge, dass Sie für das betreffende Semester ohne Schwerpunkt dastehen. Da Sie während Ihres Studiums zwei Schwerpunkte belegen müssen, kann ein Rücktritt von einem Schwerpunkt also langfristig die notwendige Verlängerung des Studiums um ein Semester bedeuten. 

Kann ich Schwerpunkte aus einem anderen Studiengang wählen?

Spezialisierungsmodule eines anderen Studiengangs können nicht belegt werden. Für jeden Studiengang sind eigene Schwerpunkte vorgesehen; d.h. ein Schwerpunkt aus zum Beispiel dem Studiengang IM ist für Studierende des Studiengangs BW nicht belegbar.
 

Praxissemester

Wann erfolgt das Praxissemester?
Es gibt keine genaue Festlegung, wann das Praxissemester abzulegen ist. Vorgesehen ist es in den 
Bachelorstudiengängen für das 6. Semester. Es kann aber wahlweise auch schon im 4. oder 5. Studiensemester abgeleistet werden.

Kann ich in das praktische Studiensemester gehen, obwohl ich noch Module des Basisstudiums abzulegen habe?
Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer mindestens 90 ECTS aus dem Basisstudium - gleichbedeutend mit dem erfolgreichen Abschluss des Basisstudiums - erbracht hat.

Unter welchen Umständen wird mir das Praxissemester erlassen?
Wenn nach Abschluss der Ausbildung eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in 
Vollzeit durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nachgewiesen werden kann, können Sie einen Erlass des Praxissemesters beantragen. Nähere Informationen 
dazu finden Sie beim Studienamt bzw. dem Beauftragten für das praktische Studiensemester der Fakultät BW.
➔ Anträge werden im Studienamt eingereicht und Einzelfälle dort geklärt.
Auf der Homepage der Hochschule finden Sie hier weitere Informationen zum Praxissemester. 

Auslandssemester

Wer kann ein Auslandssemester absolvieren? 
Jeder Studierende der Fakultät BW kann ein Auslandssemester absolvieren. Hierbei sind die entsprechenden Bewerbungsfristen und eine frühzeitige Organisation zu beachten. 

Wie funktioniert das Auslandssemester im Studiengang "International Management"?
Für alle Studierende im Studiengang IM ist ein Auslandssemester im Vertiefungsstudium verpflichtend vorgesehen, dieses wird in der Regel im 5. Semester absolviert. Informationsveranstaltungen dazu während des Basisstudiums bieten Raum für Fragen und ausführliche Erklärungen, sodass eine erfolgreiche Organisation des Auslandssemesters gesichert werden kann. 

Welche Hochschulen stehen für ein Auslandssemester zur Verfügung? 
Zur Auswahl stehen mehr als 80 Partnerhochschulen für das Auslandssemester. Zudem können auch beliebige andere Hochschule ausgewählt werden. Eine Übersicht über die Partnerhochschulen finden Sie auf unserem Mobility-Online Portal.

Was muss für das Auslandssemester für die Anrechnung beachtet werden? 
Der Anrechnungsantrag muss immer im Vorgeld beim International Office abgegeben werden. Wichtig bei der Fächerwahl ist der stimmige Bezug der Schwerpunkt-Einzelfächer zueinander. Außerdem ist nur ein Auslandsschwerpunkt (IBS) pro Studium möglich. 

Bei konkreten Fragen informiert das International Office regelmäßig in Informationsveranstaltungen und Sprechstunden zum Auslandssemester. 

AW / FW Fächer

Was sind AW/FW Fächer?
AW = Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer
FW = Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer

Muss ich AW- /FW-Fächer wählen?

Im Studiengang Betriebswirtschaft sind sowohl AW- als auch FW-Fächer fester Bestandteil des Studiengangsplanes im Vertiefungsstudium. 
Im Studiengang International Management kann auf freiwilliger Basis insgesamt ein AW-Fach während des ganzen Studiums belegt werden. 

Wo sehe ich das Angebot der AW-Fächer?

AW-Fächer werden nicht von unserer Fakultät, sondern vom Zentrum für Allgemeinwissenschaften und Sprachen angeboten. Dementsprechend finden Sie das Veranstaltungsangebot und weitere Informationen hier.

Wann und auf welche Weise erfolgt die Belegung der AW / FW Fächer?
Die Belegung erfolgt über MeinCampus. Belegungen können Sie ausschließlich online vornehmen. Eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.
- der Termin zur Belegung der AW-/FW-Fächer ist immer zu Beginn eines Semesters.
- den genauen Termin entnehmen Sie bitte frühzeitig der Homepage der Hochschule unter "Semestertermine".

Gibt es eine Nachbelegung?
Eine Nachbelegung der FW-Fächer findet nicht statt.   

Im Anschluss an die Zuteilung der Plätze des ersten Vergabezeitraums und die Mitteilung an die Studierenden, gibt es zeitnah die Möglichkeit für eine Nachbelegung der AW-Fächer. Beachten Sie aber dazu, dass einige Kurse (vor allem in den beliebten Fächern) nach der ersten Vergabe voll sind und deshalb in der Nachbelegung nicht mehr angeboten werden.
Bitte beachten Sie im Weiteren: 
Sie sollten sich vor der Belegung im Klaren sein, welche Fächer Sie wirklich belegen möchten. Einfach einmal darauf loswählen, um sich dann im Nachhinein wieder abzumelden, bringt weder Ihnen noch ihren Mitstudierenden einen Vorteil: die zurückgegeben Plätze können nicht mehr neu belegt werden und nehmen daher anderen die Möglichkeit, dieses Fach zu belegen. Weitere Informationen zur Belegung von AW/FW Fächern finden Sie hier.

Muss ich mich noch zur Prüfung anmelden, obwohl ich mein AW/FW-Fach belegt habe und zugelassen wurde?
Ja unbedingt, sonst liegt keine wirksame Prüfungsanmeldung vor und es kann keine Note verbucht werden.

Rückmeldung für das Folgesemester

Wie melde ich mich für das neue Semester zurück?
Allgemeine Infos zur Rückmeldung finden Sie hier: Link 
Die Rückmeldung erfolgt ausschließlich über das SB-Portal in MeinCampus, indem Sie in der angegebenen Frist die Studiengebühren überweisen.
(Schritte: im MeinCampus-Portal anmelden - SB-Portal öffnen – Studienverwaltung – Bezahlen & Rückmelden-> folgen sie den weiteren Schritten)

Bis wann muss der Semesterbeitrag überwiesen werden? Wann ist der Termin für die Rückmeldefrist bekannt?
Den jeweiligen Rückmeldezeitraum finden Sie bei den Semesterterminen.

Abschlussarbeiten

Wo finde ich alles rund ums Thema Abschlussarbeit?

Allen wichtigen Informationen hierzu finden Sie unter:  "Abschlussarbeiten

Wie berechne ich meinen Gesamtnotendurchschnitt?

Die Bewertung/Berechnung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote entnehmen Sie bitte der aktuellsten Fassung ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Achtung: Die Abschlussarbeit kann nur einmal wiederholt werden!

Prüfungen

Zeitraum der Prüfungsanmeldung

In welchem Zeitraum muss ich mich für die Prüfungen anmelden?
Der Anmeldungszeitraum ist auf der Homepage der Hochschule unter Semestertermine einsehbar.

Ist eine Anmeldung auch nach dem Anmeldezeitraum noch möglich?
Nein, Nachmeldungen zu Prüfungen sind nicht zugelassen. Die Prüfungskommission weist darauf hin, dass nur in absoluten Ausnahmefällen nachträgliche Prüfungsanmeldungen möglich sind.

Was passiert, wenn keine Prüfungsanmeldung innerhalb der Anmeldefrist erfolgt ist? 
Die Prüfungsanmeldefrist ist eine Ausschlussfrist. Prüfungen, die nicht offiziell angemeldet wurden, können in diesem Semester nicht geschrieben werden. Die nächste Möglichkeit besteht dann im Folgesemester.

Bitte denken Sie auch daran, im entsprechenden Zeitraum ihre Anmeldung zu überprüfen und die "Bescheinigung über angemeldete Prüfungen" als Nachweis auszudrucken.

Prüfungsanmeldung

Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?
Für alle Prüfungsleistungen (bis auf wenige Ausnahmen) melden Sie sich unter MeinCampus an.
(Quicklink --> Studienplaner mit Modulplan-  -> Prüfung anmelden)

Die Bedienungsanleitung zur Prüfungsanmeldung in MeinCampus finden Sie hier.

Welche Prüfungen müssen im Praxissemester angemeldet werden?

Für die Studierenden im Praxissemester wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung zum Praxisseminar im o.g. Zeitraum zwingend erforderlich ist.

Bitte denken Sie auch daran, im entsprechenden Zeitraum ihre Anmeldung zu überprüfen und die "Bescheinigung über angemeldete Prüfungen" als Nachweis auszudrucken und zu den Prüfungen mitzubringen.

Prüfungsankündigung und Prüfungspläne

Wo und wann finde ich die Prüfungsankündigungen und Prüfungspläne?
Die Prüfungsankündigungen werden zeitnah nach Beginn des Semesters bekannt gegeben. Diese beinhalten auch die aktuellen Angaben, welche Hilfsmittel in den jeweiligen Prüfungen erlaubt sind. Die genauen Prüfungstermine werden ca. 1 Monat vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben. 
Die Prüfungspläne werden in einem Schaukasten neben dem Sekretariat im W-Gebäude und online auf der Homepage der HS Kempten hier veröffentlicht (dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zu den Prüfungen).

Prüfungsunfähigkeit vor / während der Prüfung

Was passiert im Falle der Prüfungsunfähigkeit ?
Sollten Sie aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen eine Prüfung nicht antreten, gilt das Nichterscheinen beim Erstversuch als wirksamer Rücktritt.
Achtung: Ausnahme bei Wiederholungsprüfungen -> Hier hat der Studierende unverzüglich ein ärztliches Attest bei Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. 


Was passiert, wenn ich nach Antritt einer Prüfung von dieser zurücktreten will?
Mit Stellen der Prüfungsaufgabe gilt die Prüfung als angetreten. Bei Rücktritt von einer Prüfung, die bereits angetreten wurde, wird die Note ,,nicht ausreichend" erteilt, es sei denn, der Rücktritt erfolgte aus vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründen. Eine 
während einer Prüfungsleistung eintretende Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei der Prüfungsaufsicht geltend gemacht werden; die Verpflichtung zur Anzeige und Glaubhaftmachung der Gründe bleibt unberührt. In diesem Fall muss ein Attest am gleichen Tag vorgelegt werden. DIeses wird im Anschluss durch das Studienamt und die Prüfungskommission geprüft. 

Attest

Wann muss ich mein Attest abgeben?
Beantragen Studierende aus gesundheitlichen Gründen Prüfungsunfähigkeit, muss dem Studienamt unverzüglich ein ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung =„gelber Schein“) vorgelegt werden. Die ärztliche Untersuchung muss grundsätzlich spätestens am Tag der versäumten Prüfung erfolgen. 


In welcher Form muss das Attest ausgestellt sein bzw. welchen Inhalt sollte es haben?
Alle Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
Wichtig: Zusätzlich ist ein formloser Antrag auf Fristverlängerung über das Studienamt einzureichen. Das bloße Einreichen bzw. die Vorlage des ärztlichen Attestes bewirkt keine automatische Fristverlängerung. 
➔ Ärztliche Atteste, die erst nach Notenbekanntgabe eingereicht/vorgelegt werden, werden nicht anerkannt !!!

Prüfungsergebnisse und Einsicht

Wo und wann kann ich meine Prüfungsergebnisse bzw. Noten abfragen?
Die Notenabfrage steht ab dem vom Studienamt veröffentlichten Termin im MeinCampus-Portal unter -->"Quicklinks "-->"Leistungen" zur Verfügung. Den genauen Termin finden Sie unter Semestertermine auf der Homepage.

Wann und wo kann ich Einsicht in meine Klausuren nehmen?
Studierende können nach Feststellung des Prüfungsergebnisses Einsicht in die bewerteten schriftlichen Prüfungsarbeiten beantragen. Hierfür werden innerhalb der ersten 4 Wochen des Folgesemesters Termine von den einzelnen Prüfer/innen bekannt gegeben. Beachten Sie dazu die einschlägigen Regelungen in der Studien- und Prüfungsordnung ihres Studienganges. Link

Nichtbestehen einer Prüfung und Wiederholungsmöglichkeiten

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe?
Eine nicht bestandene Prüfung muss im nächsten Semester während der regulären Prüfungszeit erneut abgelegt werden (Wiederholungsprüfung).

Wie oft kann man Prüfungen wiederholen?
Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist ein Zweitversuch (1. Wiederholungsprüfung innerhalb einer 6 Monatsfrist) immer möglich, d.h. jede Prüfung kann theoretisch ohne Gefahr einmal wiederholt werden.
Ein Drittversuch (2. Wiederholungsprüfung innerhalb einer 12 Monatsfrist nach dem 1. Wiederholungsversuch) ist bei maximal 4 Prüfungen möglich. Ein Viertversuch kann nur im Vertiefungsstudium beantragt werden, wobei diese nach Ablegen des Basisstudiums nur in einer einzigen Modul-oder Modulteilprüfung möglich ist.

Prüfungen, bei denen Sie bis zum Ende des 2. Semesters einen Erstversuch benötigen


Gibt es Prüfungen, die ich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt geschrieben haben muss bzw. versucht haben muss?
Bis zum Ende des 2. Semesters muss jede(r) Studierende zu einer bestimmten Anzahl an Modulprüfungen angetreten sein, ansonsten gibt es für jede nicht angetretene Prüfung die Note 5 (sog. „Fristenfünf“). Die Mindestanzahl abgelegter Prüfungen nach dem zweiten Semester entnehmen Sie bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.
Darüber hinaus müssen diese Fächer spätestens im vierten Studiensemester erfolgreich abgelegt werden, ansonsten kommt es zur Exmatrikulation.

Prüfungssemester

Was wird unter dem Begriff „Prüfungssemester“ verstanden?

Offiziell gibt es den Begriff „Prüfungssemester“ NICHT. Der Begriff hat sich umgangssprachlich unter den Studierenden entwickelt und beschreibt die Situation, in welcher der Studierende aus persönlichen Beweggründen heraus entscheidet, keine neuen Fächer zu belegen, sondern in einem Semester seiner Wahl die bislang nicht geschriebenen oder nicht bestandenen Prüfungen nachzuholen. In den meisten Fällen wird von Seiten der Studierenden ein solches Semester nach dem 3. Lehrplansemester eingelegt, da nicht ausreichend ECTS-Punkte vorhanden sind, um Lehrveranstaltungen des Vertiefungsstudiums oder ein Spezialisierungsmodul belegen zu können. (siehe Voraussetzungen in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung).

Welche Module kann ich in einem Nachholsemester („Prüfungssemester“) belegen?

Sie können grundsätzlich:

  • alle Module des Grundstudiums sowie
  • bei Vorliegen der notwenigen ECTS-Anzahl auch weitere Module aus dem Vertiefungsstudium und 
  • Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Vertiefungsstudiums belegen

Ausnahmen: Eine Ausnahme bilden die Spezialisierungsmodule (auch Schwerpunkte genannt). Um an einem Schwerpunkt teilnehmen zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Belegung 45 ECTS-Punkte und in dem Semester, in welchem der SP und dessen Prüfungen stattfinden 75 ECTS-Punkte des Basisstudiums nachweisen.