Damit Sie keine Frist und kein Formular versäumen, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation zusammengefasst. Sollten Ihre Fragen durch die nachfolgenden Inhalte nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an die Abteilung Studium. Wir bitten Sie aber darum, als erstes die Informationen auf dieser Seite zu lesen.
Möchten Sie im nächsten Semester an der Hochschule Kempten weiterstudieren? Dann melden Sie sich bitte unbedingt während des jeweiligen Rückmeldezeitraums zurück. Eine fristgemäße Rückmeldung für das Folgesemester ist auch für den Fall notwendig, dass Sie im aktuellen Semester an Ihrer Abschlussarbeit arbeiten bzw. auf deren Korrektur warten. Hier hat in jedem Fall die Rückmeldung für das kommende Semester zu erfolgen.
Sollte sich im Folgesemester herausstellen, dass Ihre Graduierung (auch rückwirkend) noch im vorausgegangenen Semester erfolgt ist, so ist Ihre Rückmeldung damit hinfällig geworden und der zu viel gezahlte Semesterbeitrag wird Ihnen auf Antrag binnen 8-10 Werktagen rückerstattet. Diesen stellen Sie ganz einfach online. Die ausführliche Anleitung hierzu finden Sie unter MeinCampus.
Beispiel 1:
Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit ist am 17.08. und Sie können nicht in Erfahrung bringen oder sind sich unsicher, ob Ihr Betreuer bis zum 30.09. die Korrektur bewerkstelligen kann, dann melden Sie sich bitte unbedingt zurück.
Sollte die Graduierung rückwirkend (trotz bereits erfolgter Rückmeldung) für das "alte" Semester erfolgen, kann Ihnen der zu viel gezahlte Betrag auf Antrag ebenfalls rückerstattet werden.
Beispiel 2:
Sie haben am 20.02. Ihre Abschlussarbeit angemeldet und müssen spätestens am 20.04. abgeben. Sie benötigen zur Erstellung Ihrer Abschlussarbeit die komplette Zeitspanne, dann melden Sie sich bitte für das kommende Semester zurück.
Für beide Fälle gilt:
Sollten Sie sich (trotz einer Mahnung) nicht zurückmelden, erfolgt die Exmatrikulation aus der Hochschule Kempten ohne die erfolgreiche Beendigung Ihres Studiums.
Daher unser Tipp:
Lieber einmal zu viel rückgemeldet als ohne Abschluss exmatrikuliert werden.
Bei der Rückmeldung ist der Semesterbeitrag in Höhe von 102 Euro ab dem WS 23/24 zu entrichten. Bitte erteilen Sie uns hierzu innerhalb des Rückmeldezeitraums (bis spätestens 01. März für das Sommersemester bzw. 01. September für das Wintersemester) entweder ein gültiges SEPA-Einzelmandat oder bezahlen per Kreditkarte oder PayPal unter MeinCampus. Die Herangehenweise hierzu finden Sie auf dieser Seite unter dem Menüpunkt "Wie kann ich den Semesterbeitrag und die evtl. gefordete Servicegebühr bezahlen?".
Hinweis:
Nach Mitteilung des für den Semesterbeitrag zuständigen Studentenwerks Augsburg erhöht sich diese Gebühr ab dem Sommersemester 2026 von 72 € auf 85 €. Somit sind insgesamt 115 € (davon entfallen 30 € auf das Semesterticket) im Zuge der Rückmeldung für das Sommersemester 2026 usw. zu entrichten.
Der im Namen des Studentenwerks Augsburg erhobene Semesterbeitrag beläuft sich ab dem WS 23/24 auf 72 €. Der Betrag fließt zu 100 % dem Studentenwerk Augsburg zu. Es erfüllt damit seine Aufgaben (Beratungsdienste BAföG, Defizitausgleich Mensen, Eigenanteil Wohnheimbau etc.). Für die HS Kempten stellt dieser Betrag einen "durchlaufenden Posten" dar, da er nicht an der Hochschule vereinnahmt wird.
Hinweis:
Nach Mitteilung des für den Semesterbeitrag zuständigen Studentenwerks Augsburg erhöht sich diese Gebühr ab dem Sommersemester 2026 von 72 € auf 85 €. Somit sind insgesamt 115 € (davon entfallen 30 € auf das Semesterticket) im Zuge der Rückmeldung für das Sommersemester 2026 usw. zu entrichten.
Ab dem Wintersemester 2025/2026 wird eine Servicegebühr für alle Neustudierenden, die nicht aus der EU kommen und sich in den Studiengängen Corporate Sustainability & Sustainable Finance, Electrical Engineering, Global Business Development sowie International Engineering immatrikulieren in Höhe von zusätzlich 500€ erhoben. Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2025/2026 bei uns in diesen zuvor genannten Studienfächern immatrikuliert sind, werden von diesem zusätzlichen Entgelt von Amts wegen befreit. Sie brauchen nichts unternehmen. Der Betrag wird im Rahmen der Immatrikulation zusätzlich zum Semesterbeitrag in einer Summe bzw. später bei der Rückmeldung fällig. Die Betragspflicht besteht ausschließlich für Nicht-EU-Studierende in den zuvor genannten vier Studienangeboten. Natürlich haben wir auch an eine Vielzahl an Befreiungsmöglichkeiten gedacht. Diese wären u. a.:
Sofern Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen.
Auf Wunsch der Studierenden gibt es seit dem Wintersemester 2014/15 das Semesterticket. Für das Semesterticket sind zusätzlich jedes Semester 30 Euro zu entrichten. Der jedes Semester zu zahlende Semesterbeitrag beträgt somit insgesamt 102 Euro. Eine ausführliche Anleitung zum Bezahlen dieses Beitrags haben wir auf Mein Campus für Sie hinterlegt.
Zum 1. September hat die Bayerische Staatsregierung die Einführung eines 38 € Tickets für den ÖPNV auch für Studierende beschlossen. Das bayerische Ermäßigungsticket ist ab dem Wintersemester 2023/24 gültig. Da Sie bereits bei uns einen Semesterbeitrag entrichten, könne Sie dieses Ticket sogar zum von Preis von 33 Euro erwerben. Weiterführende Informationen zu diesem Zusatzangebot finden Sie auch hier.
Der für die Hochschule Kempten zuständige Vertriebspartner ist die mona. Auf der dazugehörenden Internetseite können Sie die weitere Vorgehensweise zum Erwerb des Tickets einsehen.
Rückerstattung
Die Rückerstattung des bereits entrichteten Semesterbeitrages ist generell nur dann möglich, wenn:
Stichtag jeweils: 30.09. zur Rückmeldung für das Wintersemester bzw. 14.03. zur Rückmeldung für das Sommersemester. Nach Semesterbeginn ist eine Rückerstattung durch die Hochschule nicht mehr möglich.
Einzige Ausnahme: Sie exmatrikulieren sich spätestens einen Monat nach Semesterbeginn (WS: 31.10. - SS 14.04.) und senden uns folgende Nachweise (z.B. per Mail) zu:
Dann erhalten Sie den Semesterbeitrag in voller Höhe zurück. Eine ausführliche Anleitung unter MeinCampus finden Sie hier.
Hilfe und Fragen
Sollten bei Ihnen zum Semesterbeitrag oder der Rückerstattung Fragen über die auf dieser Seite aufgeführten Informationen hinaus aufkommen und oder Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die Abteilung Studium.
Neben der Bezahlmethode Lastschriftauftrag können Sie ab dem 24.09.2024 den Semesterbeitrag (und natürlich auch die evtl. zu bezahlende/anfallende Servicegebühr für Nicht-EU-Staatler in den englisch-sprachigen Studiengängen Corporate Sustainability & Sustainable Finance, Electrical Engineering, Global Business Development sowie International Engineering) auch bequem mit Ihrer Visa, Mastercard oder Ihrem PayPal-Konto begleichen. Wie das geht? Ganz einfach. Wir haben Ihnen hier die dazugehörenden Schritt-für-Schritt Anleitungen (getrennt nach Erststudierenden und Rückmeldern) hinterlegt:
Sie sind erstmals an der Hochschule Kempten immatrikuliert und wollen
den Semesterbeitrag per Lastschriftauftrag bezahlen? Dann folgen Sie dieser Anleitung
den Semesterbeitrag per Kreditkarte bezahlen? Dann folgen Sie dieser Anleitung
den Semesterbeitrag per PayPal-Konto bezahlen? Dann folgen Sie dieser Anleitung
Sie studieren bereits bei uns, wollen den Semesterbeitrag bezahlen und sich rückmelden? Dann finden Sie
hier die Anleitung zur Bezahlung per Lastschriftauftrag
hier die Anleitung zur Bezahlung per Kreditkarte
hier die Anleitung zur Bezahlung per PayPal-Konto
Sie können sich auf Antrag beurlauben lassen. Zeiten des Mutterschaftsurlaubes und des Erziehungsurlaubes werden darauf nicht angerechnet. Wichtige Gründe sind:
Die Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine oder mehrere Prüfung(en) ist nicht mehr möglich, da dies nach herrschender Meinung gerade keinen Urlaubsgrund nach den Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes darstellt.
Die Beurlaubung beantragen Sie ganz einfach bis zum letzten Werktag vor Semesterbeginn online über MeinCampus. Hier finden Sie auch die dazugehörende ausführliche Anleitung. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Während der Beurlaubung bleiben die Rechte und Pflichten des Studenten, mit Ausnahme der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium, unberührt. Studien-und Prüfungsleistungen im Erstversuch können während der Beurlaubung nicht erbracht werden (Ausnahme: Beurlaubung wegen Mutterschutz (Elternzeit); eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen muss erfolgen.
Hinweis: Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen!
Sie werden von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Bachelor- oder Masterprüfung bestanden haben.
Sie können sich auch auf eigenen Wunsch exmatrikulieren lassen. Für den Fall, dass Sie sich für eine vorzeitige Exmatrkulation - auch bei einer Graduierung - entscheiden, beantragen Sie dieses bitte unbedingt vorab online über MeinCampus. Zwar müssen Sie aus Datenbankgründen ein Datum in der Zukunft angeben, können uns aber im dazugehörenden Freitextfeld anzeigen, dass das Graduierungsdatum gewünscht wird. Eine rückwirkende Änderung des Exmarikulationsdatums nach dem Zugang der Graduierungsunterlagen ist leider ausgeschlossen.
Den dazugehörenden Antrag stellen Sie ganz einfach online über MeinCampus. Eine ausführliche Anleitung hierfür finden Sie hier. Die Exmatrikulation muss leider auch ausgesprochen werden, sofern die Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden wird oder wenn die Rückmeldung für das jeweils kommende Semester nicht erfolgt.
Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft in der Hochschule Kempten.
Sie wollen uns gegenüber eine Änderung Ihrer Personendaten z. B. nach erfolgter Eheschließung, Scheidung usw.? Dann können Sie das einfach und bequem über MeinCampus erledigen. Die dazugehörende Anleitung finden Sie hier.
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