Rückmeldung, Semesterbeitrag, Beurlaubung, Exmatrikulation

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Alle wichtigen Eckdaten auf einen Blick

Damit Sie keine Frist und kein Formular versäumen, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation zusammengefasst. Sollten Ihre Fragen durch die nachfolgenden Inhalte nicht beantwortet werden, wenden Sie sich an die Abteilung Studium. Wir bitten Sie aber darum, als erstes die Informationen auf dieser Seite zu lesen.

Rückmeldung

Möchten Sie im nächsten Semester an der Hochschule Kempten weiterstudieren? Dann melden Sie sich bitte unbedingt während des jeweiligen Rückmeldezeitraums zurück. Eine fristgemäße Rückmeldung für das Folgesemester ist auch für den Fall notwendig, dass Sie im aktuellen Semester an Ihrer Abschlussarbeit arbeiten bzw. auf deren Korrektur warten. Hier hat in jedem Fall die Rückmeldung für das kommende Semester zu erfolgen.

Sollte sich im Folgesemester herausstellen, dass Ihre Graduierung (auch rückwirkend) noch im vorausgegangenen Semester erfolgt ist, so ist Ihre Rückmeldung damit hinfällig geworden und der zu viel gezahlte Semesterbeitrag wird Ihnen auf Antrag binnen 8-10 Werktagen rückerstattet. Diesen stellen Sie ganz einfach online. Die ausführliche Anleitung hierzu finden Sie unter MeinCampus.

Beispiel 1:
Die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit ist am 17.08. und Sie können nicht in Erfahrung bringen oder sind sich unsicher, ob Ihr Betreuer bis zum 30.09. die Korrektur bewerkstelligen kann, dann melden Sie sich bitte unbedingt zurück.
Sollte die Graduierung rückwirkend (trotz bereits erfolgter Rückmeldung) für das "alte" Semester erfolgen, kann Ihnen der zu viel gezahlte Betrag auf Antrag ebenfalls rückerstattet werden.

Beispiel 2:
Sie haben am 20.02. Ihre Abschlussarbeit angemeldet und müssen spätestens am 20.04. abgeben. Sie benötigen zur Erstellung Ihrer Abschlussarbeit die komplette Zeitspanne, dann melden Sie sich bitte für das kommende Semester zurück.

Für beide Fälle gilt:
Sollten Sie sich (trotz einer Mahnung) nicht zurückmelden, erfolgt die Exmatrikulation aus der Hochschule Kempten ohne die erfolgreiche Beendigung Ihres Studiums.

Daher unser Tipp:
Lieber einmal zu viel rückgemeldet als ohne Abschluss exmatrikuliert werden.

Bei der Rückmeldung ist der Semesterbeitrag in Höhe von 102 Euro ab dem WS 23/24 zu entrichten. Bitte erteilen Sie uns hierzu innerhalb des Rückmeldezeitraums (bis spätestens 01. März für das Sommersemester bzw. 01. September für das Wintersemester) ein gültiges SEPA-Einzelmandat über das SB-Portal. Der Zahlungsvorgang wird in dieser Anleitung ausführlich beschrieben (alternativ können Sie hier eine Kurzanleitung herunterladen).

Detailed instructions in English on how to pay the semester fee can be found here. In addition, you can also download a quick guide.

Semesterbeitrag

Der im Namen des Studentenwerks Augsburg erhobene Semesterbeitrag beläuft sich ab dem WS 23/24 auf 72 €. Der Betrag fließt zu 100 % dem Studentenwerk Augsburg zu. Es erfüllt damit seine Aufgaben (Beratungsdienste BAföG, Defizitausgleich Mensen, Eigenanteil Wohnheimbau etc.). Für die HS Kempten stellt dieser Betrag einen "durchlaufenden Posten" dar, da er nicht an der Hochschule vereinnahmt wird.

Auf Wunsch der Studierenden gibt es seit dem Wintersemester 2014/15 das Semesterticket. Für das Semesterticket sind zusätzlich jedes Semester 30 Euro zu entrichten. Der jedes Semester zu zahlende Semesterbeitrag beträgt somit insgesamt 102 Euro. Eine ausführliche Anleitung zum Bezahlen dieses Beitrags haben wir auf Mein Campus für Sie hinterlegt.

Zum 1. September hat die Bayerische Staatsregierung die Einführung eines 29 € Tickets für den ÖPNV auch für Studierende beschlossen. Das bayerische Ermäßigungsticket ist ab dem Wintersemester 2023/24 gültig. Wer mit seinem Semesterbeitrag bereits ein regionales Semesterticket bezahlt hat, kann dieses sogar auf den Preis von 29 Euro anrechnen lassen. Der für die Hochschule Kempten zuständige Vertriebspartner ist die mona. Auf der dazugehörenden Internetseite können Sie die weitere Vorgehensweise zum Erwerb des Tickets einsehen.

Weiterführende Informationen zu diesem Zusatzangebot finden Sie auch hier.

Rückerstattung

Die Rückerstattung des bereits entrichteten Semesterbeitrages ist generell nur dann möglich, wenn:

  • Sie sich vor Beginn des folgenden Semesters exmatrikulieren oder
  • Sie seitens der Hochschule exmatrikuliert werden.

Stichtag jeweils: 30.09. zur Rückmeldung für das Wintersemester bzw. 14.03. zur Rückmeldung für das Sommersemester. Nach Semesterbeginn ist eine Rückerstattung durch die Hochschule nicht mehr möglich.

Einzige Ausnahme: Sie exmatrikulieren sich spätestens einen Monat nach Semesterbeginn (WS: 31.10. - SS 14.04.). Dann erhalten Sie den Semesterbeitrag in voller Höhe zurück. Eine ausführliche Anleitung unter MeinCampus finden Sie hier.

Hilfe und Fragen

Sollten bei Ihnen zum Semesterbeitrag oder der Rückerstattung Fragen über die auf dieser Seite aufgeführten Informationen hinaus aufkommen und oder Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an die Abteilung Studium.

Beurlaubung

Sie können sich auf Antrag beurlauben lassen. Die Beurlaubung kann in der Regel bis zu insgesamt zwei Semester gewährt werden. Zeiten des Mutterschaftsurlaubes und des Erziehungsurlaubes werden darauf nicht angerechnet. Wichtige Gründe sind:

  • Krankheit
  • Auslandsaufenthalt (auch im Rahmen von Hochschul-Kooperationsabkommen)
  • Ableistung eines Wehr- oder Zivildienstes
  • Werktätigkeit
  • Schwangerschaft oder Erziehung eines Kindes
  • freiwilliges Praktikum im Inland
  • sonstige Gründe

Die Beurlaubung zur Vorbereitung auf eine oder mehrere Prüfung(en) ist nicht mehr möglich, da dies nach herrschender Meinung gerade keinen Urlaubsgrund nach den Vorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes darstellt.
Die Beurlaubung beantragen Sie ganz einfach bis zum letzten Werktag vor Semesterbeginn online über MeinCampus. Hier finden Sie auch die dazugehörende ausführliche Anleitung. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits abgeschlossene Semester ist ausgeschlossen. Während der Beurlaubung bleiben die Rechte und Pflichten des Studenten, mit Ausnahme der Verpflichtung zum ordnungsgemäßen Studium, unberührt. Studien-und Prüfungsleistungen im Erstversuch können während der Beurlaubung nicht erbracht werden (Ausnahme: Beurlaubung wegen Mutterschutz (Elternzeit); eine Wiederholung nicht bestandener Prüfungen muss erfolgen.

Hinweis: Die Fristen für die Ablegung von Wiederholungsprüfungen werden durch eine Beurlaubung nicht unterbrochen!

Exmatrikulation

Sie werden von Amts wegen zum Ende des Semesters exmatrikuliert, in dem sie die Bachelor- oder Masterprüfung bestanden haben.

Sie können sich auch auf eigenen Wunsch exmatrikulieren lassen. Den dazugehörenden Antrag stellen Sie ganz einfach online über MeinCampus. Eine ausführliche Anleitung hierfür finden Sie hier. Die Exmatrikulation muss leider auch ausgesprochen werden, sofern die Bachelor- oder Masterprüfung endgültig nicht bestanden wird oder wenn die Rückmeldung für das jeweils kommende Semester nicht erfolgt.

Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft in der Hochschule Kempten.

Änderung der Personendaten

Sie wollen uns gegenüber eine Änderung Ihrer Personendaten z. B. nach erfolgter Eheschließung, Scheidung usw.? Dann können Sie das einfach und bequem über MeinCampus erledigen. Die dazugehörende Anleitung finden Sie hier.