Abschlussarbeiten

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Mit der Abschlussarbeit sollen Sie den Nachweis erbringen, dass Sie wissenschaftliche Methoden in ihren Grundzügen selbstständig anwenden können. Dabei soll eine konkrete Aufgabe (z. B. Aufzeigen eines technischen Problems experimenteller, theoretischer oder konstruktiver Art) mittels grundlegender wissenschaftlicher Methoden zielgerichtet gelöst werden. Darüber hinaus vertiefen Sie auch Erfahrungen im Hinblick auf das Selbst- und Zeitmanagement.

Ab dem Wintersemester 2023/24 wird als Graduierungsdatum das Datum der letzten Leistungserbingung auf dem Abschlusszeugnis bzw. der Urkunde über den erworbenen akademischen Grad vermerkt. Das eigentliche Feststellungsdatum dieser Note durch die jeweils zuständige Prüfungskommission (PK) ist nicht mehr ausschlaggebend. Zudem werden Sie zum Ende des Semesters (auch rückwirkend) exmatrikuliert, in dem die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.

Hierzu ein kleines Beispiel: Sie geben am 15.02. Ihre Abschlussarbeit ab und melden sich für das kommende Semester zurück. Die für Sie zuständige PK stellt die Note der Abschlussarbeit am 20.06. fest. Als Graduierungsdatum wird der 15.02. (da Abgabe der Arbeit) auf Ihren Unterlagen vermerkt und Sie werden zum 14.03. rückwirkend exmatrikuliert. Somit haben Sie ein Semester weniger Standzeit in Ihrem Studium und sind somit in vielen Fällen wettbewerbsfähiger bei Auswahlverfahren in der Industrie oder der öffentlichen Verwaltung. Den Semesterbeitrag können Sie erstattet bekommen. Bitte berücksichtigen und besprechen Sie diese Neuerungen vorab mit Ihrem Betreuer der Arbeit und weiteren evtl. zuständigen Stellen wie Kindergeldkasse, Krankenkasse, KfW-Geschäftspartner oder BaföG-Träger. Insbesondere im Hinblick auf dann evtl. anfallende nachschüssige Beitragszahlungen für mehrere Monate.

Wir haben an dieser Stelle die häufigsten Fragen zum Thema Abschlussarbeiten für Sie zusammengestellt. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium.

Wichtige Fragen rund ums Thema Abschlussarbeit

Wann darf ich mit der Bearbeitung meiner Abschlussarbeit beginnen?

Die prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Abschlussarbeit können Sie der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung entnehmen. Ohne die dort für Ihren Studiengang festgelegten Eintrittsvoraussetzungen kann die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit regelmäßig nicht erfolgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Abteilung Studium.

Wie melde ich meine Abschlussarbeit an?

Um Ihre Abschlussarbeit anzumelden, beachten Sie bitte die grundlegende Vorgehensweise hierzu.

Einen durch die Hochschule Kempten vorgegebenen festen Anmeldetermin oder eine festgelegte Zeitspanne gibt es nicht. Sofern die Eintrittsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Abschlussarbeit individuell anmelden. Fragen Sie per Mail an, ob der/die von Ihnen angedachte Professor oder Professoren bereit wäre, Ihre Arbeit zu betreuen. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin oder kommen Sie in die Sprechstunde und besprechen mit ihm/ihr die weitere Vorgehensweise wie beispielsweise die Aufstellung einer Gliederung oder eine Zusammenfassung des Themas.

Zeichnet sich ab, dass die Betreuung des vorgeschlagenen Themas durch den/die Betreuer/in übernommen wird, wird diese/r digital die Prüfung der Voraussetzungen, um eine Abschlussarbeit anmelden zu dürfen (nachzulesen in der SPO des jeweiligen Studienganges)in der Abteilung Studium abfragen und bei positiver Rückmeldung, Einzelheiten Ihrer Anmeldung mit Ihnen zusammen besprechen. Dabei werden u. a. Titel, Beginn, falls Bearbeitung in Firma der Name des Firmenbetreuers/der Firmenbetreuerin verbindlich festgelegt.

Die Abteilung Studium gibt die Informationen der Anmeldung und den letztmöglichen Abgabetag in das System ein, worüber Sie mit allen Inhalten per Mail informiert werden. Bei weiteren Änderungen, wie Eintrag Zweitprüfer, tatsächlicher Abgabezeitpunkt, evtl Fristverlängerung werden Sie immer wieder per Mail infomiert. Daher prüfen Sie bitte immer Eingänge über Ihre Hochschule-Emailadresse.

Die Prüfungskommission Ihres Studiengangs beschließt das Thema der Abschlussarbeit. Daher darf das Thema einer angemeldeten Abschlussarbeit nicht eigenmächtig abgeändert werden. Sofern die Änderung des ausgegeben Themas notwendig werden sollte (z. B. aufgrund von Vorgaben innerhalb Ihrer Arbeitsstelle) halten Sie umgehend Rücksprache mit uns. Die Hochschule Kempten unterschreibt keinerlei Verträge, die zwischen der Firma und Ihnen zur Anfertigung der Abschlussarbeit möglicherweise benötigt werden. Dies regeln Sie bitte mit der betreuenden Firma in eigener Verantwortung ("Vertrag auf Gegenseitigkeit").

Das Verfahren gilt auch für das Anmelden des PRP (Praxis- und Researchprojekt), welches Bestandteil der Studiengänge Betriebswirtschaft, International Management sowie Tourismus-Management sind.

Wie finde ich ein Thema und einen Betreuer?

Informieren Sie sich über die Angebote, für die Sie sich interessieren z. B. auf den einschlägigen Internetseiten von Firmen, über die Jobbörse oder auch den Schaukästen der Professoren und der Labore und fragen dort gezielt nach. Falls Sie ein Duales Studium absolvieren, bearbeiten Sie Ihre Abschlussarbeit regelmäßig in Ihrer Firma.

Wo kann ich weitere Informationen bekommen?

Es gibt Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten und Schreiben – auch in unserer Bibliothek! Außerdem bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort individuelle Beratungen zur themenspezifischen Literaturrecherche für Studierende an, die (bald) ihre Abschlussarbeit schreiben. Sprechen Sie auch Kommilitoninnen und Kommilitonen an, die die Abschlussarbeit schon geschrieben haben. In einigen Studiengängen werden hierzu sogar Veranstaltung im Rahmen des Studiums angeboten.

Wie lange ist die Bearbeitungsfrist und wann beginnt sie?

Erst nachdem Sie die Arbeit beim Prüfer angemeldet haben, beginnt die Bearbeitung des Themas. Der Beginn wird durch Ihren Betreuer auf einem Formblatt vermerkt. Die maximale Bearbeitungsdauer ist regelmäßig in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Sofern dort nichts vermerkt ist, bestimmt sich die Bearbeitungsdauer nach den Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO). Diese finden Sie unter Allgemeines Prüfungsrecht.

Gibt es die Möglichkeit einer Fristverlängerung?

Wenn Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit oder Kindererziehung), die Abschlussarbeit nicht in der festgelegten Frist abgeben können, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Diesen Antrag müssen Sie spätestens zwei Wochen vor dem Abgabetermin schriftlich mit einer Begründung und entsprechenden Nachweisen wie ärztliches Attest über die Abteilung an die Prüfungskommission richten. Solange Sie keine Rückmeldung zu einer genehmigten Fristverlängerung erhalten, verbleibt es beim ursprünglich festgesetzten Abgabetermin. Fristüberschreitungen bei der verspäteten Abgabe z. B. wegen der Ablehnung Ihres Antrags gehen zu Ihren Lasten und haben die Note "5" zur Folge. Sofern es für die Abgabe der Arbeit zusätzliche (individuelle) Regularien für Ihren Studiengang gibt, entnehmen Sie dies bitte Ihrer Studien- und Prüfungsordnung.

Gibt es die Möglichkeit zur Ausbringung eines Sperrvermerks in der Arbeit?

Wenn die Abschlussarbeit ein für die Firma sensibles Thema betrifft, sollen andere die Abschlussarbeit nicht lesen können. Besprechen Sie diesen Punkt bitte unbedingt vorab mit Ihrer Firma. Das Zweit- oder Drittexemplar sollen dann nicht öffentlich einsehbar sein (z. B. für Recherchezwecke durch andere Studierende). Die Formulierung eines Sperrvermerkes könnte (nach Abstimmung mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer) wie folgt lauten:

Sperrvermerk

Die nachfolgende Arbeit enthält vertrauliche Informationen und Daten der Firma XY.

Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen, die über den Titel der Arbeit hinaus gehen - auch nur auszugsweise oder in elektronischer Form - sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Firma XY nicht gestattet.

Die Sperrfrist gilt bis zum 31. Dezember 20XY.

Die Arbeit darf bis zum Ablauf der Sperrfrist nur für Prüfungszwecke verwendet werden.

Die Betreuerin oder der Betreuer einer Abschlussarbeit unterliegen aus dienstrechtlichen Gründen einer Geheimhaltungspflicht. Diese wird im Dokument „Geheimhaltungspflicht“ für die Firmen speziell erläutert. Die Betreuerin oder der Betreuer können auf Wunsch der Firma die Kenntnis über diese generelle Geheimhaltungspflicht der Firma gegenüber noch einmal mit dem Formular „Bestätigung Geheimhaltungspflicht“ dokumentieren. Weitergehende spezielle Geheimhaltungsvereinbarungen von Firmen werden von der Hochschule Kempten für die Betreuung von Abschlussarbeiten nicht unterzeichnet.

 

Was ist bei der formalen Gestaltung zu beachten?

Die Fragen der formalen Gestaltung wie Seitenzahl, -formatierung, Zitierweise, Aufbereitung des Anhangs, Nummerierung usw. besprechen Sie bitte mit Ihrem betreuenden Professor bzw. der Professorin. Die einzelnen Fakultäten haben hierzu unterschiedliche Richtlinien für ihre Studierenden beschlossen.

Was hat es mit der Erklärung zur selbstständigen Bearbeitung auf sich?

Die Formulierung ist in Absprache mit dem/der Betreuer/in in der Arbeit aufzunehmen und zu unterschreiben. Damit erklären Sie, dass Sie die Arbeit selbst verfasst haben und die Quellen angegeben haben. Die Formulierung könnte (nach Rücksprache mit Ihrem/Ihrer Betreuer/in) wie folgt lauten:


"Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig angefertigt, nicht anderweitig zu Prüfungszwecken vorgelegt, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und wörtliche sowie sinngemäße Zitate als solche gekennzeichnet habe.

Ort, Datum
Unterschrift"

Wo kann ich die Arbeit abgeben?

Ihre Abschlussarbeiten können Sie in den Außenbriefkasten am V-Gebäude einwerfen (Lageplan hier zum Download), der sich an der Nordseite des Gebäudes befindet (dieser ist groß genug für Abschlussarbeiten). Oder Sie schicken diese mit der Post. Bitte beachten Sie, dass nicht der Poststempel zählt. Abgaben haben an dem genannten Termin bis 24.00 Uhr im Haus zu sein.

Ein verspäteter Zugang der Arbeit z. B. aufgrund einer zu langen (und nicht eingeplanten) Postlaufzeit stellt eine Fristüberschreitung (Note "5") dar. Ebenso verhält sich die verspätete Aufgabe bei einem Postdienstleister. Der fristgerechte Zugang bzw. die fristgerecht Aufgabe liegt in Ihrem Gefahrenbereich d. h. Sie sind für den rechtzeitigen Eingang der Arbeit an der Hochschule Kempten verantwortlich.

In der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung oder in Ihrer Fakultät finden Sie die Informationen zu den Abgabeoptionen wie Anzahl, Druckqualität (da vielleicht noch einmal die Vorlieben Ihres Betreuers erfragen) Zeit und Verlängerungsmöglichkeiten.

Sie erhalten wie bei der Anmeldung über das System flow eine Bestätigung Ihrer Abgabe. Es bedarf keiner Zettel mehr.

Viel Erfolg.

Wie komme ich zu meiner Note?

Erst- und Zweitprüfer benoten Ihre Arbeit gleichberechtigt. Die gemeinsame Note wird dann der zuständigen Prüfungskommission übermittelt und von dieser festgestellt. Nach Übermittlung der Note an die Abteilung Studium und Verbuchung im EDV-System, erscheint diese auf Ihrer Leistungsübersicht in MeinCampus. 

Muss ich mich während der Bearbeitung bzw. der Korrekturzeit rückmelden?

Solange Sie keine Note der Arbeit auf der Leistungsübersicht erkennen können, melden Sie sich bitte für das jeweils kommende Semester zurück. Weitere Informationen können Sie diesen Hinweisen entnehmen.

Viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer Arbeit! Sollten an dieser Stelle Fragen offengeblieben sein, dann setzen Sie sich vertrauensvoll mit uns in Verbindung. Wir sind Ihnen gerne bei der Klärung behilflich.

Verwendung des Hochschullogos für Studierende

Rechte und Verwendung

Die Rechte für das Logo liegen bei der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten. Studierende dürfen das Hochschullogo einmalig für das Deckblatt ihrer Projektarbeit (Praxis- bzw. Researchprojekt) und Abschlussarbeit verwenden.
Auf möglichen Fragebögen zu der Arbeit darf das Hochschullogo laut Vorgaben der Hochschulleitung nicht verwendet werden. 

Bitte beachten: 
Das Logo ist eine geschützte Wort-Bild-Marke, d.h. es darf nicht verändert werden. Spirale und Schriftzug müssen immer gemeinsam verwendet werden und stehen in festem Größenverhältnis zueinander. Auch dürfen keine Abwandlungen des Logos entwickelt werden, wie zum Beispiel andere Texte oder sonstige ergänzende Elemente. Die Standardversion des Logos steht im Idealfall auf weißem Grund und in der rechten oberen Ecke. Die Lesbarkeit sollte immer gewährleistet sein. 

Die folgenden Änderungen sind unzulässig: 

  • Ändern der Anordnung des Logos und der Vermassung
  • Stauchen oder Dehnen des Logos
  • Drehung des Logos
  • Schattierung des Logos sowie Positionierung auf Bild oder Farbfläche
  • Nichtbeachtung des Schutzraumes und zu nahe Anbringung von Inhalten und Bildern

Schutzraum 
Damit der Ausdruck des Logos richtig zur Geltung kommt, benötigt es genügend umlaufenden Freiraum. Diese Vorgaben müssen genau eingehalten werden. Als Orientierungshilfe für den Mindestabstand dient die Breite (b = 1x) von der Bildmarke. Hiervon wird zu allen Seiten 1/4 x verwendet. 

Hinweis und Kontakt
Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Eine andere Nutzung des Logos ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Wenn Sie ein anderes Format benötigen oder allgemeine Fragen zur Anwendung des Logos haben, wenden Sie sich an die Hochschulkommunikation.