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  4. Allgemeine Informationen zur Bibliotheksbenutzung

Unsere Bibliothek können Hochschulangehörige und externe Benutzerinnen und Benutzer für Ihre Forschung, Studien und persönliche Weiterbildung benutzen.

Anmeldung / Bibliotheksausweis

Für Hochschulangehörige ist die Campus Card auch gleichzeitig Ihr Bibliotheksausweis. Dieser muss einmalig in der Bibliothek freigeschaltet werden - kommen Sie bitte zu unseren Öffnungszeiten vorbei. Für Studierende ist der Bibliotheksausweis bis zur Exmatrikulation gültig, danach kann er – wenn gewünscht – in einen Ausweis für Externe umgewandelt werden.

Externe erhalten gegen Vorlage ihres Personalausweises einen Bibliotheksausweis. Dieser gilt jeweils zunächst für ein Jahr mit unbegrenzter Verlängerungsmöglichkeit.

Grundlage der Benutzung ist die „Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken“ (ABOB). Diese hängt im Eingangsbereich der Bibliothek aus.

Ausleihe

Unsere Buchbestände sind frei zugänglich aufgestellt. Das heißt, Sie können direkt ans Regal gehen und sich die gewünschten Werke heraussuchen. Unter Vorlage Ihres Bibliotheksausweises leihen Sie die Bücher an der Ausleihtheke oder an unserem Selbstverbucher aus.

Studierende können maximal 20 Medien aus unserem Bestand und maximal 15 Fernleihen ausleihen.
Externe können maximal 20 Medien aus unserem Bestand und maximal 10 Fernleihen ausleihen.
Fernleihkopien werden dabei nicht mitgezählt.

Leihfrist

In der Regel beträgt die Leihfrist vier Wochen. Während der Semesterferien gelten für Studierende längere Ausleihfristen.

Die Leihfristenden Ihrer Medien können Sie immer selbstständig in Ihrem Konto im Bibliothekskatalog kontrollieren.
Dort können Sie die Medien auch verlängern, sofern sie nicht von anderen Personen vorgemerkt wurden.

Auf Wunsch drucken wir Ihnen bei der Ausleihe eine Quittung aus, auf der das Ende der Leihfristen steht. Auch an unserem Selbstverbucher können Sie Ihr Bibliothekskonto kontrollieren und Ihre Ausleihen verlängern.

Für Fernleihen gelten eventuell abweichende oder verkürzte Leihfristen.

Verlängerung

Ihre ausgeliehenen Medien können Sie selbstständig über Ihr Konto in unserem Bibliothekskatalog verlängern.

Studierende können ein entliehenes Medium maximal fünf Mal verlängern, sofern sich keine andere Person darauf vorgemerkt hat.
Externe können ein entliehenes Medium maximal zwei Mal verlängern, sofern sich keine andere Person darauf vorgemerkt hat.

Vormerkung

Auf ein bereits von einer anderen Person entliehenes Medium aus unserem Bestand können Sie sich vormerken.

Klicken Sie in der Trefferliste im Katalog auf die Zeile "entliehen bis:" unterhalb des entliehenen Buches.

Durch Eingabe Ihrer Bibliotheksnummer und Ihres Passwortes können Sie das Buch vormerken. Die Person, die das Buch aktuell ausgeliehen hat, kann es dann nicht mehr verlängern.

Sie erhalten per E-Mail eine Nachricht, wenn das Buch abgegeben wurde und somit von Ihnen abgeholt werden kann.

Wir dürfen aus Datenschutzgründen keine Auskunft darüber geben, wer ein Buch aktuell ausgeliehen hat.

Nicht verleihbare Bestände

Nicht ausleihbar sind Werke, die mit einem roten Streifen gekennzeichnet sind:

  • Präsenzexemplare wichtiger Lehrbücher
  • Loseblattausgaben
  • Nachschlagewerke
  • Zeitschriften (Einzelhefte und gebundene Jahrgänge)

Gebühren

Die Benutzung der Bibliothek ist größtenteils gebührenfrei.

Ausnahme:
Kopieren und Drucken sind kostenpflichtig, Bezahlung über Campus Card.
Nicht-Hochschulangehörige können in der Bibliothek nicht drucken oder kopieren! Verwenden Sie bitte unseren Buchscanner und bringen Sie dafür einen eigenen USB-Stick mit.

Mahngebühren bei Leihfristüberschreitung:
1. Mahnung: € 7,50
2. Mahnung: € 10,00
3. Mahnung: € 20,00
4. Mahnung: € 30,00 (Leistungsbescheid)

Beachten Sie:

  • Die Kosten der einzelnen Mahnungen summieren sich.
  • Auch nach Rückgabe der Bücher werden fällige bzw. ausstehende Gebühren weiterhin angemahnt.
  •  Gemahnte Bücher müssen auf jeden Fall zurückgegeben werden, auch wenn die Mahnung bezahlt ist, und können nicht mehr verlängert werden.
  • Für verlorengegangene und beschädigte Bücher hat die entleihende Person ein vollwertiges Ersatzexemplar zu besorgen.

Alle weitergehenden Maßnahmen sind ebenfalls gebührenpflichtig.

Beachten Sie bitte auch unsere FAQs zur Bibliotheksbenutzung sowie unsere Informationen für Hochschulangehörige und hochschulexterne Personen.

Kontakt

Infotheke der Bibliothek

 +49 (0) 831 2523-128
bibliothek(at)hs-kempten.de
Gebäude M, 1. Obergeschoss

Öffnungszeiten
siehe Startseite der Bibliothek