Sie haben eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen und möchten sich durch ein Studium in der Sozialen Arbeit weiterqualifizieren? Dieser berufsbegleitende Bachelor bereitet Sie hervorragend auf das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit vor und befähigt Sie auch für viele andere Aufgabenfelder in Ihrer Branche. Die Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in der Bildungsarbeit mit Erwachsenen steigt weiterhin an. Dadurch sind die beruflichen Möglichkeiten besonders umfangreich und vielfältig.
Der Studiengang richtet sich insbesondere an hauptberufliche pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher mit staatlicher Anerkennung. Die Kernfächer der Sozialen Arbeit – mit Bezug auf deren Geschichte, Theorien, Methoden und Organisation – werden ergänzt durch die zentralen Grundlagen ihrer Bezugswissenschaften. Diese sind die Erziehungswissenschaft, Psychologie, Philosophie, Soziologie und Sozialpolitik. Hinzu kommen rechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Der Studiengang wird in Kooperation mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) und dem Institut für Jugendarbeit Gauting durchgeführt.
Beim zulassungesbeschränkten Bachelorstudiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit ist es zudem notwendig, sich über das Portal Hochschulstart zu bewerben.
Bachelor of Arts (B. A.)
berufsbegleitend
7 Semester
210
Wintersemester
ja
Deutsch
Soziales und Gesundheit
optional
30
AQAS
Aufbauend auf Ihren Vorerfahrungen werden in den ersten Semestern die fachlichen Grundlagen Sozialer Arbeit als Profession und Wissenschaft vermittelt. Neben den Kernfächern Geschichte, Theorien, Methoden und Organisation der Sozialen Arbeit wird Wert auf die Verknüpfung zu ihren Bezugswissenschaften gelegt.
Anstelle eines praktischen Studiensemesters werden vom ersten bis zum sechsten Semester insgesamt drei, sich jeweils über zwei Semester erstreckende Projekte, als praxisbezogene Studienprojekte durchgeführt. Diese praktischen Studienprojekte werden durch eine ausgewiesene Fachkraft der Sozialen Arbeit (staatlich anerkannte Sozialpädagogin/staatlich anerkannter Sozialpädagoge) angeleitet. Zwei der Studienprojekte finden nach Möglichkeit im jeweiligen beruflichen Arbeitsfeld statt und sollen vertiefte Theorie-Praxisbezüge ermöglichen. Eines der drei praxisbezogenen Studienprojekte muss in einem anderen Handlungsfeld als dem der eigenen Berufstätigkeit durchgeführt werden. Die fachliche Begleitung in den drei praxisbezogenen Studienprojekten wird insbesondere durch Formen des Blended Learnings unter Nutzung der Lernplattform Moodle der Hochschule Kempten unterstützt.
Im Laufe des weiteren Studiums werden methodische und inhaltliche Schwerpunkte gesetzt mit Modulen wie „Projekt und Konzeptionsentwicklung in sozialen Organisationen“ und „Gespräch und Beratung in der Sozialen Arbeit“. Das 7. Semester dient der wissenschaftlichen und inhaltlichen Vertiefung der Studieninhalte.
Nach dem erfolgreichen Studium wird Ihnen von der Hochschule der akademische Grad Bachelor of Arts (B. A.) sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ gemäß BaySozKiPädG verliehen.
Neben einer vertieften Qualifizierung für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit bereitet Sie der Studiengang auch auf einen möglichen Wechsel in andere Bereiche der Sozialen Arbeit vor, insbesondere in das gesamte Feld der Kinder- und Jugendhilfe und in die Bildungsarbeit mit Erwachsenen. Dort wird in den nächsten Jahren von einem hohen Fachkräftebedarf ausgegangen. Die Aussichten auf eine Beschäftigung, die Ihrer Ausbildung gerecht wird, sind daher umfangreich und vielfältig.
Betätigungsfelder:
Bewerbungsverfahren:
Der Studiengang richtet sich insbesondere an hauptberufliche pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit (nach § 11 SGB VIII), wie zum Beispiel Erzieherinnen oder Erzieher mit staatlicher Anerkennung, sowie Berufstätige mit vergleichbarem Abschluss.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Studienzulassung erfüllt werden:
Alle weiteren Informationen und Details zu Ihrer Bewerbung und den Zulassungsvoraussetzungen haben wir für Sie zusammengetragen.
Persönliche Voraussetzungen:
Sie haben berufliche oder ehrenamtliche Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit? Sie beschäftigen sich gerne mit wissenschaftlichen Zusammenhängen und haben Freude sowohl am eigenständigen Lernen als auch an der Zusammenarbeit mit einem Team? Dann bringen Sie die perfekten Voraussetzungen für diesen Bachelorstudiengang mit!
Studienplatzvergabe:
In dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit erfolgt die Studienplatzvergabe im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren nach einem Punktesystem. Hierbei werden Punkte für die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung vergeben. Zusätzliche Punkte können Sie für studiengangspezifische praktische Tätigkeiten, Vorerfahrungen und/oder außerschulische Leistungen erhalten und somit Ihren Platz in der Rangliste für die Vergabe von Studienplätzen verbessern.
Die Dokumente zum Nachweis vergleichbarer Bildungsabschlüsse sowie zum Nachweis Ihrer Erfahrungen in der Jugendarbeit finden Sie unter „Downloads“. Bitte folgen Sie beim Ausfüllen den darin aufgeführten Hinweisen zur Gliederung.
Offenheit, Toleranz und Akzeptanz sind für uns gelebte Werte. Unser Ziel ist es, allen Agierenden an der Hochschule Kempten Bildung im internationalen Kontext zu vermitteln. Dabei unterstützen wir hochschulweite, fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Förderung internationaler Projekte ebenso wie die Begegnung unterschiedlicher Kulturen.
Sie möchten mehr zu unserer internationalen Ausrichtung und Ihren Studienmöglichkeiten im Ausland erfahren? Dann informieren Sie sich gerne über unser Portal.
Alle Studiengangs- und Prüfungsordnungen stellen wir Ihnen zentral zusammen. Dort finden Sie alle Versionen und Änderungen. weiter …
Aufbauend auf diesem Bachelorstudiengang bietet die Hochschule Kempten folgende weiterführende Masterstudiengänge an:
Wir wissen, wie aufregend der Start in Ihr Studium sein kann. Darum ist uns wichtig, dass Sie Ansprechpersonen haben, die Ihnen in allen Belangen rund um Ihr Studium weiterhelfen können.
Kontakt für Studieninteressierte
Wenn Sie allgemeine Fragen rund um Studium und Bewerbung haben, wenden Sie sich an die Allgemeine Studienberatung.
Wenn Sie sich für diesen Studiengang interessieren und hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangspezifische Beratung.
Über den Studiengang informiert auch der Kooperationspartner „Institut für Jugendarbeit Gauting“. Ansprechperson dort:
Martin Holzner (Direktor des Institutes für Jugendarbeit Gauting)
E-Mail holzner(at)institutgauting.de
Kontakt für Studierende
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.
Nach dem erfolgreichen Studium verleiht die Hochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B. A.) sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ gemäß BaySozKiPädG.
Der Studiengang ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen für den Semesterbeitrag sowie für die Tagungsgebühren (Übernachtung und Verpflegung) bei den Präsenzveranstaltungen und für die Fahrten zu den Regionaltagen und zu den Prüfungen. Bei Präsenzveranstaltungen, die im Institut für Jugendarbeit Gauting stattfinden, fallen pro Semester Kosten in Höhe von 250 bis 445 Euro an (je nach Alternative: nur Verpflegung, Verpflegung mit Übernachtung oder Verpflegung mit Übernachtung im EZ).
Der Studiengang wird ausschließlich von der Hochschule Kempten verantwortet, in der Durchführung wird jedoch mit dem Bayerischen Jugendring und dem Institut für Jugendarbeit Gauting kooperiert. Bei Fragen zum Studiengang können Sie sich gerne auch direkt an Martin Holzner, Direktor des Institutes für Jugendarbeit Gauting wenden.
Der Studiengang richtet sich insbesondere an hauptberufliche pädagogische Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit (§§ 11, 12 Sozialgesetzbuch VIII). Ihnen soll es ermöglicht werden berufsbegleitend einen Bachelorabschluss in der Sozialer Arbeit zu erwerben. Eine vorausgegangene Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher oder vergleichbare Bildungsabschlüsse ist eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium und wird auf dieses angerechnet.
Nicht jede pädagogische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist Kinder- und Jugendarbeit, sondern es handelt sich um einen rechtlich definierten Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe, die im Sozialgesetzbuch VIII (§§ 11, 12 SGB VIII) / Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt ist. Wesentlich ist, dass es sich bei der Jugendarbeit um Angebote handelt, die sich an alle Kinder und Jugendliche richten und auf den Prinzipien Freiwilligkeit und Beteiligung basieren.
Typische Arbeitsfelder
Pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit arbeiten beispielsweise in folgenden Bereichen:
• Offene Kinder- und Jugendarbeit
• Jugendzentren
• mobile Jugendarbeit, Aktivspielplätze
• Gemeindejugendpflege, kommunale Jugendarbeit
• Jugendverbände und Jugendringe
• in direkt an die Jugendarbeit angrenzenden Arbeitsfeldern im Bereich der Offenen und Gebundenen Ganztagsschule
Arbeitsfelder der umfassenderen Kinder- und Jugendhilfe, die nicht unmittelbar der Kinder- und Jugendarbeit zugeordnet werden können, sind beispielsweise:
• Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Krippe, Kindergarten, Hort, …)
• Hilfen zur Erziehung (ambulante Einzelfallhilfen, Heimerziehung, …)
• Förderung der Erziehung in der Familie (Familienberatung, Familienbildung, …)
• Jugendsozialarbeit
• Eingliederungshilfe, Inobhutnahme oder Jugendgerichtshilfe
Hier finden Sie ebenfalls Informationen zu den allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen.
Zudem werden eine berufliche Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Vorerfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit, in der Kinder- und Jugendhilfe und in anderen Feldern der Sozialen Arbeit im Hochschulauswahlverfahren positiv berücksichtigt (siehe „Wie kann ich meine bereits erworbenen Kompetenzen anerkennen lassen ?“).
Hier finden Sie die studiengangsspezifischen Aufnahmevoraussetzungen.
Durch die Blockveranstaltungen, Regionaltage, E-Learning- Einheiten und das Eigenstudium ist es möglich, einer Berufstätigkeit, (idealerweise) in Teilzeit, nachzugehen. Das Studium ist so modularisiert, dass pro Semester 20 CP erworben werden. Dies entspricht 500 Arbeitsstunden (pro Semester). Der zeitliche Aufwand schließt die Präsenzlehre (Blocklehrveranstaltungen & Regionaltage), deren Vor- und Nachbereitung, drei praxisbezogene Studienprojekte über je zwei Semester, E-Learning-Einheiten, das Selbststudium und die Prüfungstage mit ein.
Sollten Sie eine Arbeitsstelle in der Kinder- und Jugendarbeit haben, wird dies im örtlichen Hochschulauswahlverfahren positiv berücksichtigt (siehe Downloads „Nachweis Praxiserfahrungen in der Jugendarbeit / Jugendhilfe / Sozialen Arbeit “).
Die Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen erfolgt entweder pauschal oder individuell:
1) Pauschale Anerkennung der Erzieher / -innen Ausbildung im Umfang von 70 CP
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher wird pauschal angerechnet. Konkret heißt das, dass als pauschaler Kompetenznachweis das Abschlusszeugnis über die erfolgreich bestandene Berufsausbildung genügt und keine individuellen Nachweise erbracht werden müssen.
2) Individuelle Anerkennung vergleichbarer Bildungsabschlüsse im Umfang von 70 CP
Auch anderweitig erworbene Kompetenzen (aus ähnlichen Berufsausbildungen, aber auch aus weiterbildenden Angeboten, der Berufspraxis oder von vorherigen Studienerfahrungen) werden bei Gleichwertigkeit der Kompetenzen anerkannt.
Beim individuellen Anrechnungsverfahren erbringen Sie die Nachweise für Ihre erworbenen Kompetenzen. Die Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit entscheidet im konkreten Fall, inwiefern diese auf den Studiengang anrechenbar sind. Siehe Downloads „Ausfüllhilfe für den Nachweis vergleichbarer Ausbildungsinhalte“ und „Modulhandbuch Studiengang Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Jugendarbeit (berufsbegleitend). Modul 0: Anrechenbare Module “
3) Weitere Anerkennung über Erfahrungen in der Jugendarbeit
Vorerfahrungen und außerschulische Leistungen, unter anderem in der Kinder- und Jugendarbeit, sowie eine aktuelle Beschäftigung in diesem Arbeitsfeld werden im örtlichen Hochschulauswahlverfahren positiv berücksichtigt und erhöhen ihre Chance auf einen Studienplatz. Siehe Downloads „Nachweis Erfahrungen in der Jugendarbeit “.
Um Ihre bereits erworbenen Kompetenzen anerkennen zu lassen, müssen Sie Ihrer Bewerbung die oben genannten Hochschulformulare sowie die entsprechenden Nachweise beilegen.
Das Studium ist so modularisiert, dass pro Semester 20 CP erworben werden. Dies entspricht 500 Arbeitsstunden. Der zeitliche Aufwand schließt die Präsenzlehre (Blockveranstaltungen & Regionaltage), die Vor- und Nachbereitung, drei Studienprojekte über je zwei Semester, sowie E-Learning- Einheiten, das Selbststudium und die Prüfungstage mit ein.
Zeitaufwand pro Semester:
20 CP (500 Arbeitsstunden):
Einen beispielhaften Semesterplan finden Sie hier.
Wann welche Prüfungsleistungen zu erbringen sind, finden Sie in der Anlage der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung.
Sie haben eine Arbeitsstelle in der Kinder- und Jugendarbeit in Aussicht oder mit Ihrem zukünftigen Arbeitsgeber (in der Kinder- und Jugendarbeit nach §§ 11, 12 SGB VIII) abgesprochen, dass er das Studium in dem berufsbegleitenden Studiengang für sinnvoll oder sogar für erforderlich hält und unterstützt, dann ist eine Bewerbung sinnvoll. Eine bestehende Arbeitsstelle in der Kinder- und Jugendarbeit wird im örtlichen Hochschulauswahlverfahren positiv berücksichtigt, ist aber kein Zulassungskriterium.
Vorher erworbene Kompetenzen (aus ähnlichen Berufsausbildungen, aber auch aus weiterbildenden Angeboten, der Berufspraxis oder in Form von Leistungsnachweisen aus vorherigen Studiengängen) können grundsätzlich nur bei Gleichwertigkeit der Kompetenzen anerkannt werden.
Im Zuge des Bewerbungsverfahrens müssen die Nachweise über die erworbenen Kompetenzen vorgelegt werden. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, entscheidet die Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit im Rahmen einer fachlichen Einzelfallbeurteilung.
Hilfestellung zur Antragsstellung bieten Ihnen sowohl die „Ausfüllhilfe für den Nachweis vergleichbarer Ausbildungsinhalte “ als auch das „Modul 0: Anrechenbare Module“ im Modulhandbuch für den Studiengang Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit (berufsbegleitend). Sie finden diese beiden Dokumente unter Downloads.
Während des gesamten Studiums sind drei praxisbezogene Studienprojekte mit einem Gesamtumfang von 100 Tagen (20 Wochen bei 5 Tagen die Woche und 8 Stunden pro Tag), zu erbringen. Ein praxisbezogenes Studienprojekt erstreckt sich über zwei Semester. Idealweise finden die praxisbezogenen Studienprojekte im Rahmen Ihrer Arbeitszeit bei Ihrem Arbeitgeber statt. Ihre Projektanleitung muss eine staatlich anerkannte Sozialpädagogin / ein staatlich anerkannter Sozialpädagoge sein. Eines der drei praxisbezogenen Studienprojekte muss in einem anderen Handlungsfeld als dem der eigenen Berufstätigkeit durchgeführt werden.
Ja. Nach dem erfolgreichen Studium verleiht die Hochschule den akademischen Grad Bachelor of Arts (B. A.) sowie die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte Sozialpädagogin“ oder „staatlich anerkannter Sozialpädagoge“ gemäß BaySozKiPädG.
Zur Verwendung des Chatbots ist eine Zustimmung zur Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren externen Dienstleister erforderlich. Dabei werden Cookies geladen sowie verschiedene Daten für Statistiken und Analysen dauerhaft anonymisiert gespeichert und ausgewertet (Details siehe Chatbot Datenschutzerklärung). Die datenschutzrechtlichen Einstellungen können jederzeit in den Datenschutzeinstellungen geändert werden.