Gerontologische Pflege und Therapie (berufsbegleitend)
Bachelor of Science (B. Sc.)

  1. Hochschule Kempten
  2. Fakultät Soziales und Gesundheit
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  5. Gerontologische Pflege und Therapie

Seite an Seite mit älteren Menschen

Studium berufsbegleitend Gerontologische Pflege und Therapie

Sie sind bereits in einem sozialen Beruf tätig und möchten Ihr Fachwissen nun gezielt auf das Wohlergehen älterer Menschen ausrichten? Dieser Bachelorstudiengang bereitet Sie optimal auf verantwortungsvolle und komplexe Aufgaben in der Beratung, Behandlung, Betreuung und Versorgung dieser Menschen vor. 

Der Bachelorstudiengang richtet sich an Personen, die über eine in Deutschland staatlich anerkannte abgeschlossene Ausbildung in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Ergotherapie oder als Pflegefachfrau bzw. -mann verfügen und ein besonderes Interesse für die Belange älterer Menschen mitbringen. Bei Ihrem Studium unterstützen wir Sie von Anfang an mit Tutorien, kleinen Lerngruppen, speziellen Programmen für Studierende sowie intensiver Betreuung bei Abschlussarbeiten.

Daneben erwarten Sie praxisnahes Lernen und Arbeiten im Team, eine familiäre Atmosphäre und Professorinnen und Professoren, die Sie beim Namen kennen.

Auf einen Blick

  • Abschluss

    Bachelor of Science (B. Sc.)

  • Studientyp

    berufsbegleitend

  • Regelstudienzeit

    7 Semester

  • ECTS Credits

    210

  • Studienbeginn

    Wintersemester

  • Zulassungsbeschränkung

    nein

  • Unterrichtssprache

    Deutsch

  • Fakultät

    Soziales und Gesundheit

  • International studieren

    optional

  • Akkreditierung

    AQAS, Akkreditierungsrat

Details zum Studiengang

Der Studiengang baut auf die Ausbildungsinhalte der zugelassenen Gesundheitsfachberufe (siehe Bewerbung und Zulassung) auf, die im Umfang von 70 ECTS angerechnet werden. Dadurch ist es möglich, das Studium berufsbegleitend in sieben Semestern zu absolvieren.

In den ersten sechs Semestern wird gerontologisches Wissen und gerontologische Handlungskompetenz vermittelt, die Themen Altern und Umwelt fokussiert und der Blick auf Organisationsstrukturen in der Versorgung älterer Menschen gerichtet. Hierzu werden altersmedizinische, alterspsychologische und alterspsychiatrische Kenntnisse erworben, um die Besonderheiten des geriatrischen Patienten sowie geriatriespezifische Symptome, Syndrome und Problemfelder erkennen und einschätzen sowie behandeln zu können. Außerdem sind Module zu rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen sowie zum Fall-, Qualitäts- und Projektmanagement enthalten. Des Weiteren werden Methoden zum angewandten wissenschaftlichen Arbeiten im gerontologischen Bezugsrahmen angeeignet und die Studierenden zur evidenzbasierten Teamarbeit in der Geriatrie befähigt. In einem Modulbereich kann aus einem breiten Angebot an Allgemeinwissenschaftlichen und Fachgebundenen Wahlpflichtmodulen frei gewählt werden.

Im siebten Semester schreiben Sie unter fachlicher Begleitung eine Bachelorarbeit, in welcher Sie eine wissenschaftliche Fragestellung aus dem Themenspektrum des gesamten Studiums eigenständig bearbeiten.

Nach dem erfolgreichen Studium sind Sie als Gerontologin bzw. Gerontologe qualifiziert und wird Ihnen von der Hochschule der akademische Grad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen.

Um eine gute Vereinbarkeit von Studium und Berufstätigkeit zu erzielen, gewährleisten wir eine verlässliche Planung der Studientage. Die Lehrveranstaltungen verteilen sich auf vier geblockte Tage zu Beginn und zum Ende eines jeden Semesters sowie auf einen Tag pro Woche während des Semesters. Die Termine für die Lehrveranstaltungen sind für mindestens zwei Semester verbindlich festgelegt (konkrete Termine siehe weitere Details zum Studiengang, Termine und Orte). So können Dienstpläne langfristig im Vorfeld auf die Bedürfnisse des Studierenden angepasst werden.

Berufliches Umfeld 
Das Studium qualifiziert für besonders komplexe und anspruchsvolle Tätigkeiten in der Beratung, Behandlung, Betreuung und Versorgung älterer Menschen. Für die Therapie, Rehabilitation und Pflege geriatrischer Patientinnen und Patienten bedarf es speziell ausgebildeten Personals. Für die Beratung und Betreuung älterer Menschen im häuslichen Umfeld und kommunalen wie auch in Altenpflegeeinrichtungen sind Expertinnen und Experten gefragt, die neben ihrem fachspezifischen Wissen Kompetenzen aus den Feldern Beratung und Versorgungsplanung mitbringen. Die Absolventinnen und Absolventen kommen in stationären und teilstationären Einrichtungen, ambulanten Diensten, Kommunalverwaltungen genauso wie im Beratungs- und Dienstleistungssektor zum Einsatz.

Berufsaussichten 
Mit einem Hochschulabschluss in "Gerontologische Pflege und Therapie" nehmen Sie eine Vorreiterrolle in der Akademisierung der Gesundheitsberufe ein. Sie können im gesamten Gesundheitswesen zum Einsatz kommen, beispielsweise in Krankenhäusern, Kliniken, Tageskliniken, Hospizen, Tages- und Kurzzeitpflegen, medizinischen Versorgungszentren, Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, bei Krankenkassen, Bildungsträgern, kommunalen Pflegeberatungseinrichtungen und im Quartiersmanagement.

Mögliche Tätigkeitsbereiche sind:

  • Leitung oder Koordination multi- oder interprofessioneller Teams im Gesundheitsbereich
  • Konzeptionelle Weiterentwicklung von Einrichtungen, Abteilungen und Anbietern von altersgerechten Dienstleistungen im Gesundheitswesen 
  • Patientenberatung und -edukation, Angehörigenberatung und -schulung
  • Pflegeberatung
  • Schnittstellenmanagement, z. B. Überleitung von stationärer in ambulante Versorgung
  • Projektleitung oder Mitarbeit in gerontologischen Projekten
  • Quartiersmanagement
  • Durchführung situationsspezifischer Schulungen
  • Praxisanleitung

Die konkreten Berufs- und Tätigkeitsfelder ergeben sich aus den Weiterentwicklungen im Gesundheitswesen und den neuen gesetzlichen Angeboten, entsprechend der sich verändernden Bedarfe, die es auszugestalten und interprofessionell zu steuern gilt. 

Studierende des Studiengangs sind bereits während des Studiums mit erfolgreichem Abschluss des dritten Semesters vom MDK Bayern als Fachkraft anerkannt, die die fachlichen Forderungen des OPS 8-550 – Nachweis von mind. 180 Stunden einer strukturierten curricularen geriatriespezifischen Zusatzqualifikation – erfüllt. 

Während des Studiums erhalten Sie außerdem eine Zusatzqualifikation als Gerontopsychiatrische Fachkraft gemäß §§78-81 AVPfleWoQuG sowie als Pflegeberaterin bzw. als Pflegeberater gemäß §7a SGB XI.

Bewerbungsverfahren
Alle Informationen und Details zu Ihrer Bewerbung und den Zulassungsvoraussetzungen haben wir für Sie zusammengetragen.

Bewerbungsvoraussetzungen 
Sie haben eine in Deutschland staatlich anerkannte abgeschlossene Ausbildung in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Ergotherapie oder als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann und ein besonderes Interesse für die gesundheitlichen, psychologischen und sozialen Belange älterer Menschen? Dann bringen Sie die perfekten Voraussetzungen für diesen Bachelorstudiengang mit!

Das Studium ist auch für beruflich qualifizierte Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich. Hierfür benötigen Sie entweder eine sogenannte Aufstiegsqualifikation (Meister und gleichgestellte Fortbildungsprüfungen und Abschlüsse) oder neben einer der geforderten Berufsausbildungen eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung. Näheres finden Sie im Bayerischen Hochschulgesetz bzw. unter Informationen für qualifizierte Berufstätige und Meister

Offenheit, Toleranz und Akzeptanz sind für uns gelebte Werte. Unser Ziel ist es, allen Agierenden an der Hochschule Kempten Bildung im internationalen Kontext zu vermitteln. Dabei unterstützen wir hochschulweite, fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Förderung internationaler Projekte ebenso wie die Begegnung unterschiedlicher Kulturen zur Förderung der Diversität. 

Bei einem Auslandsstudium erbrachte Prüfungsleistungen können angerechnet werden, wenn die dabei erworbenen Kompetenzen keinen wesentlichen Unterschied zu dem im Studiengang vorgesehenen Kompetenzerwerb aufweisen. 

Sie möchten mehr zu unserer internationalen Ausrichtung und Ihren Studienmöglichkeiten im Ausland erfahren? Dann informieren Sie sich gerne über unser Portal. 

Alle Studiengangs- und Prüfungsordnungen stellen wir Ihnen zentral zusammen. Dort finden Sie alle Versionen und Änderungen. weiter …

Masterstudiengänge

Aufbauend auf diesem Bachelorstudiengang bietet die Hochschule Kempten folgende weiterführende Masterstudiengänge an:

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Weitere Details zum Studiengang

Ansprechpersonen

Wir wissen, wie aufregend der Start in Ihr Studium sein kann. Darum ist uns wichtig, dass Sie Ansprechpersonen haben, die Ihnen in allen Belangen rund um Ihr Studium weiterhelfen können.

Kontakt für Studieninteressierte

  • Allgemeine Studienberatung

Wenn Sie allgemeine Fragen rund um Studium und Bewerbung haben, wenden Sie sich an die Allgemeine Studienberatung

  • Studiengangsspezifische Beratung

Wenn Sie sich für diesen Studiengang interessieren und hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Studiengangspezifische Beratung.

 

Kontakt für Studierende

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studium haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung.

Kosten

Der Studiengang ist gebührenfrei. Es entstehen lediglich die üblicherweise mit einem Studium verbundenen Kosten wie z.B. der Semesterbeitrag, Kopierkosten, die Anschaffung von Literatur. Hinzu kommen ggf. Exkursionskosten und Anreisekosten zu außerhochschulischen Lernorten. Sofern Sie aufgrund des Studiums auf Erwerbsarbeit verzichten müssen, ist auch der Einkommensausfall zu berücksichtigen. Zur Finanzierung Ihres Studiums gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Es empfiehlt sich in jedem Fall zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Bafög haben und ob Sie für die Förderung durch ein Stipendium in Frage kommen (Infos der Hochschule Kempten zu Stipendien). Besonders hingewiesen sei an dieser Stelle auf das Aufstiegsstipendium und das Deutschlandstipendium.

Hinweise zur Einrichtungsleitung / Pflegedienstleitung

Im Laufe des Studiums kann als freiwillige Zusatzleistung und gegen eine Gebühr ein Zusatzmodul absolviert werden, um die Berechtigung zur Einrichtungsleitung zu erwerben. Das Modul wird mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Anschließend ist eine 40 stündige Hospitation bei der Einrichtungsleitung in einer klinischen Akuteinrichtung, einer Rehabilitationsklinik oder einer Einrichtung der Altenhilfe (teilstationär oder stationär) zu absolvieren. Personen mit einer abgeschlossenen Pflegeausbildung sind damit zugleich zum Tragen der Berufsbezeichnung Pflegedienstleitung berechtigt.

FAQ

Was bringt mir dieser Abschluss beruflich? Wo kann ich später arbeiten? Welche Tätigkeiten werde ich ausüben?

Mit dem Studium werden Sie für besonders komplexe und anspruchsvolle Tätigkeiten in der Behandlung, Betreuung und Versorgung alter Menschen qualifiziert. Mögliche Berufsfelder sind geriatrische Akut- und Rehakliniken, gerontopsychiatrische Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Hospize und Palliativdienste, Quartiersmanagement, Pflegeberatung uvm. Sie werden weiterhin eng mit pflegebedürftigen Menschen arbeiten, aber in selbständigerer Position. Konkrete Beispiele für Berufs- und Tätigkeitsfelder finden Sie unter "Perspektive nach dem Studium".

Ich kann bzw. möchte nicht mehr direkt mit Patienten / Klienten arbeiten. Habe ich mit diesem Studium die Chance, in andere Tätigkeitsfelder zu wechseln?

Grundsätzlich hat der Studiengang das Ziel, für eine Tätigkeit nah am Patienten / Klienten auszubilden, wenn auch mit größerer Verantwortung, komplexeren Anforderungen und Leitungsaufgaben. Dennoch werden Sie mit diesem Studium auch für Tätigkeiten qualifiziert, die nicht mehr pflegerisch / therapeutisch sind bzw. nicht mehr einen unmittelbaren Patienten- / Klientenkontakt beinhalten.
Wofür das Studium aber nicht qualifiziert, sind klassische Verwaltungstätigkeiten im Gesundheitswesen. Für diese sind zu einem deutlich höheren Anteil betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse erforderlich, wie sie beispielsweise im Bachelorstudiengang Gesundheitswirtschaft vermittelt werden.

Wie sind meine beruflichen Chancen mit diesem Abschluss?

Die Berufschancen sind sehr gut - das gilt für Pflegedienste, noch viel mehr für geriatrische Kliniken und kommunale Dienstleister im Gesundheitswesen. Hier werden Fachkräfte händeringend gesucht, in geriatrischen Kliniken insbesondere solche mit einer geriatrischen Zusatzqualifikation, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind.
Was Gesundheitsfachkräfte mit akademischem Abschluss allgemein betrifft, so gibt es zahlreiche Einrichtungen, die sehr daran interessiert sind, neue Wege in der Betreuung und Behandlung alter Menschen zu gehen, neue Konzepte zu entwickeln und hierfür auch Personen mit neuartigen Qualifikationen einzustellen. Im Allgäu ist die Hochschule Kempten in engem Kontakt mit Trägern der Altenhilfe sowie mit geriatrischen Kliniken, um diese auf die neuen Hochschulabsolventen vorzubereiten. Diese werden zum Teil auch in den Studiengang einbezogen, so dass Sie frühzeitig Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern aufnehmen können. Darüber hinaus informiert die Hochschule geriatrisch-gerontologisch einschlägige Einrichtungen, Verbände und Netzwerke im gesamten süddeutschen Raum über den Studiengang, so dass dieser stetig flächendeckend bekannter wird.

Bis dato haben alle Studierenden, die den Vorläuferstudiengang Geriatrische Therapie, Rehabilitation und Pflege studiert haben, eine adäquate Anstellung in vielfältigen Arbeitsfeldern der Gesundheitsversorgung gefunden.

Werde ich mit dem Abschluss mehr Geld verdienen als bisher?

Das ist möglich, wir können es Ihnen als Hochschule aber nicht garantieren, da Gehälter entweder festgelegt sind oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei ausgehandelt werden. Prinzipiell ist es so, dass Einrichtungen mit einem Interesse an akademisch gebildeten Gesundheitsfachkräften wissen, dass sie diese auch adäquat bezahlen müssen. Bei entsprechendem Interesse finden die Einrichtungen in aller Regel auch Möglichkeiten der adäquaten Bezahlung. Das fällt Einrichtungen in privater Trägerschaft leichter als solchen in öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft, die vorgegebene Tarifsysteme haben. Möglichkeiten gibt es aber auch dort.

Kann ich neben dem Studium arbeiten?

Was Sie neben dem Studium machen, ist weitestgehend Ihre Sache. Prinzipiell ist es also möglich, neben dem Studium zu arbeiten. Nahezu alle Studierenden tun dies. Sie sollten sich aber dessen bewusst sein, dass die Zeit für das Selbststudium gut eingeplant werden will, um dadurch nicht Ihren Studienerfolg insgesamt zu gefährden. Es ist daher ratsam, insbesondere zu Beginn des Studiums weniger zu arbeiten und zunächst Erfahrung zu sammeln, wie viel Zeit man für das Studium benötigt und wie viel Freiraum dies für Erwerbstätigkeit lässt. Die vorlesungsfreie Zeit (15.2.-14.3. und 1.08.-30.09.) kann gut dazu genutzt werden, Überstunden aufzubauen, um dann im laufenden Semester mehr Luft zu haben.

Kann ich den Studiengang auch als Fernstudium studieren?

Nein, das Studium ist ein reines Präsenzstudium, das heißt, die Lehrveranstaltungen finden in aller Regel an der Hochschule, in einzelnen Fällen auch an außerhochschulischen Lernorten (z. B. Klinik oder Pflegeeinrichtung) und mit nur sehr geringem Anteil (1 SWS je Semester) im Onlineformat statt. Ein wesentlicher Teil des Studiums besteht jedoch aus Selbststudium, etwa die Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen, die Anfertigung von Studienarbeiten oder die Vorbereitung auf Prüfungen. Hier ist es selbstverständlich Ihnen überlassen, wo Sie diese Phasen verbringen.

Gibt es für die Lehrveranstaltungen eine Anwesenheitspflicht?

Nein, es ist jedoch dringend zu empfehlen, die Lehrveranstaltungen zu besuchen. Zum einen lebt der Unterricht – und damit auch Ihr Lernerfolg – vom unmittelbaren Austausch der Studierenden untereinander bzw. zwischen Studierenden und Lehrenden. Zum anderen gibt es erfahrungsgemäß einen zumindest losen Zusammenhang zwischen Studienerfolg und Anwesenheit im Unterricht. Sprich: Diejenigen, die die Prüfungen nicht oder nur mit schlechten Noten bestehen, sind häufig auch diejenigen, die zuvor nur selten an den entsprechenden Lehrveranstaltungen teilgenommen hatten.

Ich habe eine abgeschlossene Ausbildung, aber nicht in Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie oder Ergotherapie. Kann ich diesen Studiengang dennoch studieren?

Nein, für die Zulassung zu diesem Studiengang ist eine der genannten Berufsausbildungen zwingend erforderlich. Auch ähnliche Ausbildungen wie z. B. Heilerziehungspflege sind derzeit nicht zugelassen. Sollten in Zukunft weitere Ausbildungen zugelassen werden, erfahren Sie dies auf der Internetseite der Hochschule Kempten.

Als Alternative könnten Sie aber den Studiengang Pflege B. Sc. in Erwägung ziehen, der Sie grundständig zur akademisierten Pflegefachfrau bzw. akademisierten Pflegefachmann qualifiziert und ab Wintersemester 2021/2022 an der Hochschule Kempten angeboten wird. Näheres dazu finden Sie hier.

Ich habe zwar eine der geforderten Ausbildungen, habe diese aber nicht Deutschland erworben. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, sofern für Ihre Ausbildung gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz die Gleichwertigkeit mit einem der genannten Ausbildungsberufe festgestellt worden ist. Falls dies bei Ihnen noch nicht der Fall sein sollte, finden Sie Informationen zum Anerkennungsverfahren unter www.bq-portal.de und www.anerkennung-in-deutschland.de. Sollten Sie Beratungsbedarf haben, können Sie sich bspw. an die Anerkennungsberatung von "Tür an Tür" in Augsburg wenden: www.migranet.org/beratungsangebote/anerkennungsberatung/anerkennungsberatung-augsburg.
Weitere Beratungsstellen in Deutschland finden Sie hier: www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/beratungsstellen_iq_netzwerk.php.

Ich habe zwar eine der geforderten Ausbildungen, aber kein (Fach-)Abitur. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, es können auch beruflich qualifizierte Personen ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) zugelassen werden. Hierfür benötigen Sie entweder eine so genannte Aufstiegsqualifikation (Meister und gleichgestellte Fortbildungsprüfungen und Abschlüsse) oder neben einer der geforderten Berufsausbildungen eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung. Näheres finden Sie im bayerischen Hochschulgesetz bzw. unter Informationen für qualifizierte Berufstätige und Meister.

Ich möchte direkt im Anschluss an meine Berufsausbildung Ihren Studiengang studieren. Geht das?

Ja, sofern Sie eine Berufsausbildung in einem der geforderten Berufe absolvieren und über Abitur bzw. Fachabitur verfügen. Wenn Sie über keine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, ist es zwingend erforderlich, dass Sie über eine mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis nach Abschluss der Ausbildung verfügen. Näheres finden Sie im bayerischen Hochschulgesetz bzw. unter Informationen für qualifizierte Berufstätige und Meister.

Wie gut sind meine Chancen, einen Studienplatz zu erhalten, wenn ich mich bewerbe?

Der Studiengang ist derzeit nicht zulassungsbeschränkt, so dass alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, einen Studienplatz erhalten.

Gibt es für den Studiengang eine Altersgrenze?

Für diesen Studiengang gibt keine Altersgrenze, da er nicht zulassungsbeschränkt ist. (Artikel 1 Absatz 3 BayHZG sieht für alle zulassungsbeschränkten Studiengängen eine generelle Altersgrenze vor, die hier aber mangels Zulassungsbeschränkung nicht greift.)

Ich habe nicht nur eine Ausbildung absolviert, sondern auch noch einschlägige Fort- bzw. Weiterbildungen gemacht (z.B. zur gerontopsychiatrischen Fachkraft). Kann ich mir auch das anrechnen lassen?

Dies kommt einerseits auf Inhalt, Dauer und Niveau der jeweiligen Fort- bzw. Weiterbildung an, andererseits darauf, ob es im Studium Module oder zumindest Modulteile gibt, die hiermit vergleichbar sind. Hierzu wenden Sie sich bitte zunächst an die Fachstudienberatung und besprechen gemeinsam, wo eine Anrechnung möglich erscheint. Anschließend stellen Sie einen Antrag auf individuelle Anrechnung an die Prüfungskommission. Diese wird den Antrag prüfen und über die Anrechnung entscheiden.
Prinzipiell darf Ihnen die Hochschule maximal 50 Prozent der zu erbringenden Studienleistungen aus dem außerhochschulischen Bereich anrechnen. Da Ihnen bereits Ihre Berufsausbildung im Umfang von 70 CP pauschal auf das insgesamt 210 CP umfassende Studium angerechnet wird, können maximal weitere 35 CP aus diesem Bereich angerechnet werden.

Warum fällt das Praxissemester weg? Gibt es trotzdem praktische Anteile im Studium?

Das Praxissemester wird Ihnen aus Ihrer Berufsausbildung pauschal angerechnet, da die praktischen Ausbildungsanteile denselben Zielen dienen wie das Praxissemester und einen weit höheren Zeitumfang haben. Es wird trotzdem in verschiedenen Modulen praktische Ausbildungsteile (z.B. Kurzpraktika, Hospitationen, praktischer Unterricht, Projektarbeit) geben.

Von wann bis wann geht jeweils das Semester und habe ich während der Semesterferien irgendwelche Verpflichtungen?

Zu den Semesterzeiten siehe Termine. Die vorlesungsfreie Zeit können Sie bei Bedarf fürs Studium nutzen. Verpflichtungen aus dem Studium gibt es in dieser Zeit aber in aller Regel nicht. Unter dem obigen Akkordeonmenü „Termine und Orte“ sehen Sie die konkreten Lehrveranstaltungstermine und –orte.