Du möchtest bei uns ein Bachelorstudium aufnehmen? Dann brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Du hast deine HZB im Ausland erworben?
Alle Informationen hierzu findest du im Bereich International
Du hast kein Abitur und möchtest studieren? Für beruflich Qualifizierte gibt es zwei Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten.
Mit dem allgemeinen Hochschulzugang hast du freie Auswahl bei unseren Studiengängen. Mit dem fachgebundenen Hochschulzugang ist eine fachliche Nähe von Berufsausbildung und Studiengang notwendig.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Bring bitte all die Unterlagen mit, die für den Hochschulzugang benötigt werden wie IHK/HWK-Urkunde, Arbeits- und Berufsschlusszeugnisse sowie dein evtl. bereits ausgestelltes qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Den Kontakt findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Bring bitte all die Unterlagen mit, die für den Hochschulzugang benötigt werden wie IHK/HWK-Urkunde, Arbeits- und Berufsschlusszeugnisse sowie dein evtl. bereits ausgestelltes qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Den Kontakt findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Bring bitte all die Unterlagen mit, die für den Hochschulzugang benötigt werden wie IHK/HWK-Urkunde, Arbeits- und Berufsschlusszeugnisse sowie dein evtl. bereits ausgestelltes qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Die Kontakte für deinen Ansprechpartner findest du hier:
Ansprechpersonen der Fakultäten:
Betriebswirtschaft
Elektrotechnik
Informatik
Maschinenbau
Soziales und Gesundheit
Fakultät Tourismus-Management
Beachte zudem, dass du binnen zwei Semestern Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 30 ECTS zu absolvieren hast (so gennantes "Probestudium"). Erfüllst du diese Vorgabe, steht einem weiteren Verbleib bei uns nichts im Wege.
Falls du unsicher bist, ob dein Schulabschluss oder dein berufliche Qualifikation bei uns als HZB anerkannt sind, kontaktiere die Allgemeine Studienberatung. Wir helfen dir gerne!
Englisch B1
Deutsch: Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Weitere ausführlichere Informationen zu den akzeptierten Sprachnachweisen finden Sie beispielsweise hier.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung auf Deutsch erworben gelten beide Sprachnachweise als erbracht.
Der Sprachnachweis auf Englisch ist bewerbungsrelevant. Erst nach Vorlage des geforderten Sprachnachweises erfolgt Ihre Immatrikulation.
Du benötigst für die Immatrikulation einen Ausbildungsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner, den du aber bis 31. Dezember des ersten Semesters nachreichen kannst. Bis dahin wirst du unter Vorbehalt immatrikuliert. Du hast deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland abgelegt? Dann benötigen wir einen zusätzlichen Sprachnachweis über adäquate Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2 (z. B. TestDaF Niveaustufen IV, DSH-2 usw.). Nähere Infos dazu findest du auf der Seite des Studiengangs Pflege unter „Bewerbung und Zulassung“.
Bist du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht 18 Jahre alt, benötigen wir eine Einverständniserklärungdeiner Eltern bzw. deiner gesetzlichen Vertreter.




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