Für ein erfolgreiches Studium in Kempten gilt es, die Kosten richtig einzuschätzen und die Finanzierung zu sichern.
Die Hochschule Kempten ist eine staatliche Hochschule und erhebt daher keine Studiengebühren.
Lediglich ein Semesterbeitrag in Höhe von EUR 102,00 pro Semester (EUR 72,00 Studierendenwerksbeitrag und EUR 30,00 für das Semesterticket) wird erhoben.
Für internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die in einen englischsprachigen Studiengang eingeschrieben sind, fällt zusätzlich eine Servicegebühr in Höhe von 500 € pro Semester an. Die Gebühr wird nur für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2025/2026 erhoben. Bereits immatrikulierte Studierende sind von dieser Regelung ausgenommen; daneben gibt es weitere Ausnahmen. Detaillierte Informationen hierzu findest du hier.
Hier im Überblick:
| Beitrag | Kosten | Für wen |
| Studiengebühren | keine | alle Studierende in allen Studiengängen |
| Semesterbeitrag | 102,00 EUR pro Semester | alle Studierende in allen Studiengängen |
| Servicegebühr | 500,00 EUR pro Semester | Studierende aus Nicht-EU-Ländern in den englischsprachigen Studiengängen |
Was kosten Leben und Studieren in Kempten?
Im europäischen Vergleich liegen die Lebenshaltungskosten in Deutschland etwa im Durchschnitt. In Kempten benötigst du mindestens 850 EUR pro Monat für Unterkunft, Essen, Transport und sonstige Aktivitäten. Die anfallenden Kosten sind abhängig vom persönlichen Lebensstil.
Mit diesen Ausgaben solltest du monatlich rechnen:

Es wird vorausgesetzt, dass du für dein Studium und deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kannst. Die Hochschule Kempten bietet keine finanzielle Unterstützung zur Abdeckung der Lebenshaltungskosten an.
Die meisten internationalen Studierenden leben vom Unterhalt der Eltern oder finanzieren sich durch Nebenjobs.
Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel:
Solltest du ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung benötigen, wirst du belegen müssen, dass du monatlich über mindestens 992 EUR für den gesamten Zeitraum deines Aufenthaltes verfügst. Bei einem Aufenthalt von über einem Jahr benötigst du einen Nachweis für mindestens 12 Monate (11.904 EUR). Erkundige dich bei der deutschen Botschaft in deinem Land, in welcher Form du den Nachweis erbringen musst.
Zur Verwendung des Chatbots ist eine Zustimmung zur Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren externen Dienstleister erforderlich.
Dabei werden Cookies geladen sowie verschiedene Daten für Statistiken und Analysen dauerhaft anonymisiert gespeichert und ausgewertet (Details siehe Chatbot Datenschutzerklärung).
Die datenschutzrechtlichen Einstellungen können jederzeit in den Datenschutzeinstellungen geändert werden.