Erasmus+ Blended Intensive Programmes

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Mit Start der Erasmus+ Programmgeneration 2021-27 wurde die neue Förderlinie Blended Intensive Programmes (BIP) eingeführt.

Hochschulen haben hier die Möglichkeit, zusammen mit Partnerhochschulen kurze gemeinsame Curricula anzubieten, an denen Studierende oder Hochschulpersonal sowohl virtuell als auch in einer kurzen Präsenzphase (5-30 Tage) miteinander lernen.

Voraussetzungen

  • mindestens 3 ECHE-Hochschulen aus 3 unterschiedlichen Programmländern*
  • mindestens 15 Teilnehmende (Studierende und/oder Hochschulmitarbeiter)
  • mindestens 3 ECTS für Studierende
  • virtuelle Komponente (vor, während oder nach der physischen Mobilität)

*UK zählt nicht mehr als Erasmus+Programmland, sondern als Partnerland. Hochschulen aus Partnerländern dürfen zusätzlich teilnehmen, erhalten jedoch keine Förderung.

Fördermittel für Organisation und Durchführung

Pro mobilem Teilnehmer kann die koordinierende Hochschule Fördermittel i.H.v. 400 Euro (insgesamt maximal 8.000 Euro pro BIP) beantragen. Diese können z.B. für Personalkosten, Material, Raummiete, Aktivitäten und Kommunikation eingesetzt werden.

Förderraten für mobile Studierende

Während der kurzen physischen Gruppenmobilität (Präsenzphase) erhalten die mobilen Teilnehmer die Fördersätze für Blended Mobility, die über das International Office der entsendenden Hochschule beantragt werden. Siehe Blended Mobility unter Auslandsstudium mit Erasmus+

 

 

Förderraten für mobile Hochschulmitarbeiter

Ratenspanne Tagessätze abhängig von Preisniveau in Zielland (min. 60 Euro max. 180 Euro/Tag), zzgl Reisekosten. Weitere Informationen sind über das International Office erhältlich.

Weitere Informationen

Gibt es im International Office und auf der Webseite der NA DAAD.

Kontakt

Bernd Holzhauser
Tel.: +49 (0)831 2523-340
bernd.holzhauser(at)hs-kempten.de

Theresa Lempenauer
Tel.: +49 (0)831 2523-685
theresa.lempenauer(at)hs-kempten.de

Haftungsausschluss

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.