Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Studienaufenthalten oder Praktika orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Gruppe 1 Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, UK* | 600 Euro/Monat |
Gruppe 2 und 3 Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 540 Euro/Monat |
Wichtig: Für jedes Studienjahr wird eine maximale Förderdauer festgelegt. Sie ist abhängig vom verfügbaren Budget und der Anzahl geförderter Studierenden. Im Studienjahr 2024/25 wird die maximale Förderdauer voraussichtlich 3 Monate bzw. 90 Tage pro Semester betragen. Die darüber hinausgehende Aufenthaltsdauer ist ohne finanzielle Förderung, aber mit Erasmus-Status (so-genannte Zero-Grant Period).
*nach Brexit ist UK als Partnerland / internaitonale Mobilität förderbar
Wenn du ein Auslandspraktikum machst, erhältst du pro Fördermonat zusätzlich 150 Euro.
Inklusion und Chancengleichheit potenzieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+-Programm.
Daher können folgende Zielgruppen zusätzlich zur "regulären" Erasmus+ Förderung einen "Social Top-Up" von derzeit 250 Euro pro Fördermonat beantragen:
Förderkriterien des Social Top-Ups und weitere Infos
Auch wenn du mehrere der folgenden Kriterien erfüllst (z.B. Erstakademiker:in und erwerbstätig) kann das Social Top-Up nur einfach (also 250 Euro pro Fördermonat) ausgezahlt werden.
Das Erasmus+ Programm fördert die umweltfreundliche An- oder Abreise mit bis zu sechs Tagen zusätzliche Förderdauer. Wenn du für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzt, kannst du den Zuschuss vor Beginn deines Auslandssemesters im Mobility Online Portal beantragen.
Wird eine virtuelle Komponente mit einem Kurzaufenthalt an der Partnerhochschule kombiniert, kann eine Präsenzphase vor Ort von 5 - 30 Tagen gefördert werden. Das Online-Studium kann vor oder nach der Präsenzphase stattfinden und es müssen insgesamt 3 ECTS erreicht werden. Die folgende Förderung gilt für mobile Teilnehmende von Blended Intensive Programmes (BIP).
Aufenthaltsdauer | Förderung | |
Tag 5-14 | 79 Euro/Tag zzgl. Reisekostenzuschuss | |
Tag 15-30 | 56 Euro/Tag zzgl. Reisekostenzuschuss |
Wichtig: die geförderte Aufenthaltsdauer entspricht i.d.R. den Tagen mit Lernprogramm an der Partnerhochschule, kann aber auch begrenzt werden, sollten uns nicht ausreichend Eramus+ Mittel zur Verfügung stehen!
Reisekostenzuschuss ab Studienjahr 2024/25:
Reisedistanz | Standardreise | Green Travel |
10 und 99 KM | 28 Euro | 56 Euro |
100 und 499 KM | 211 Euro | 285 Euro |
500 und 1999 KM | 309 Euro | 417 Euro |
2000 und 2999 KM | 395 Euro | 535 Euro |
3000 und 3999 KM | 580 Euro | 785 Euro |
4000 und 7999 KM | 1.188 Euro | 1.188 Euro |
8000 KM oder mehr | 1.735 Euro | 1.735 Euro |
Zusätzlich kann ein Social Top-Up i.H.v. 100 Euro (bzw. 150 Euro ab 15 Tagen Aufenthalt) beantragt werden, sofern die Förderkriterien erfüllt werden.
Mobilitäten, die in rein virtueller Form stattfinden - also ohne physischer Präsenz an der Partnerhochschule - werden nicht über Erasmus+ finanziell gefördert. Virtuelle Studierende erhalten jedoch den Erasmus+ Status (u.a. Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule) sowie die OLS-Sprachenförderung.
Informationen zu den Fördersätzen und Reisekostenzuschüssen erhalten Sie im International Office über Theresa Lempenauer.
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