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Infos & Tipps zur Finanzierung deines Auslandsstudiums

Erasmus+

Die Hochschule Kempten fördert als Erasmus+ Hochschule Studierende für Auslandsaufenthalte in Europa bzw. an Erasmus+ Partnerhochschulen. Die Förderung ist möglich für ein Praktikum oder Studium im Ausland. Die Teilnahme an einer Summer / Winter School ist mit Erasmus+ nicht förderbar. Ausführliche Informationen findest du unter Erasmus+ Programm.

BAföG und Auslandsförderung

Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen sowohl innerhalb Europas als auch im außereuropäischen Ausland sind förderfähig.

Grundsätzlich gilt:

  • Zahlung von Zuschlägen zu den Bedarfssätzen (Reisekosten, Auslandszuschlag für höhere Lebenshaltungskosten etc.)
  • Übernahme von Studiengebühren im Ausland als nicht rückzahlbarer Zuschuss ist möglich (max. etwa 5.600 Euro)
  • durch höhere Förderungssätze im Ausland können auch diejenigen gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten
  • Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens sechs Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthalts gestellt werden
  • Für jede Region ist ein anderes Auslands-BAföG-Amt zuständig. Welches Amt du für dein Zielland kontaktieren musst, kannst du auf der BAföG-Webseite recherchieren.

Da sich die BAföG-Bestimmungen jederzeit ändern können, sind diese Angaben ohne Gewähr. Bitte informiere dich unbedingt rechtzeitig über die aktuell geltenden Vorschriften direkt bei den zuständigen Stellen:

Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Studentenwerk Augsburg (Details gibt es auch in diesem Flyer)

Bildungskredit

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet u. a. Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.

Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern und Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Ehe- oder Lebenspartner.

Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Stipendien über die Hochschule Kempten

Fonds Hochschule International

Das Programm des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst dient der Förderung der Internationalisierung an bayerischen Hochschulen. Den Hochschulen werden Mittel für Stipendien zur Verfügung gestellt, die Auswahl der Stipendiaten obliegt den Hochschulen unter Beachtung der Vergaberichtlinien. Die Stipendienmittel dienen dem internationalen Austausch von besonders qualifizierten jungen Menschen. Diese sollen als Mittler zwischen den Kulturen dazu beitragen gegenseitiges Verständnis aufzubauen, die fachliche Zusammenarbeit zu vertiefen, und so als wichtige Multiplikatoren einen Beitrag zur weltweiten Vernetzung Bayerns in Lehre, Forschung und Kultur leisten.

Dieses Stipendienprogramm richtet sich an finanziell bedürftige Studierende. Gefördert werden können Praktika oder Studienaufenthalte im Ausland. Fachkurse (z. B. Summer School) und Sprachkurse dürfen nicht gefördert werden.

Bewerbungsfrist für Auslandsvorhaben:

  • im WS bzw. in der zweiten Jahreshälfte: 15. Juni
  • im SS bzw. in der ersten Jahreshälfte: 15. Dezember

Merkblatt             Antragsformular

 

PROMOS

Das Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden ist ein Programm des DAAD unter Bereitstellung der finanziellen Mittel durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Die Hochschulen vergeben entsprechend ihrer eigenen Internationalisierungsstrategie die Stipendien und wählen die geeigneten Bewerberinnen und Bewerber aus.

Dieses Stipendienprogramm richtet sich an besonders qualifizierte Studierende. Gefördert werden (bis auf wenige Ausnahmen) Auslandsaufenthalte außerhalb Europas bzw. des Erasmus+ Raumes (denn für europäische Ziele gibt es das Erasmus+ Programm.)

Es sind sowohl Praktika und Studienaufenthalte als auch Fach- und Sprachkurse im Ausland förderbar.

Bewerbungsfrist für Auslandsvorhaben:

  • im WS bzw. in der zweiten Jahreshälfte: 30. April 
  •  im SS bzw. in der ersten Jahreshälfte: 31. Oktober

Merkblatt            Antragsformular

Stipendien über externe Anbieter

Bayerische Hochschulzentren
für China, Frankreich, Indien, Kalifornien, Lateinamerika sowie Mittel-, Ost- und Südosteuropa bieten verschiedene Förderprogramme an und schreiben regelmäßig Stipendien aus. Hier lohnt ein Blick auf die jeweilige Webseite, die Adressen findest du unter hier.

 

DAAD-Stipendien
Auf der Stipendiendatenbank des DAAD erhältst du einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für Studienaufenthalte im Ausland.

 

DAAD: HAW.International

Das Programm HAW.International des Deutschen Akademischen Austauschdienstes DAAD fördert Auslandsstudienaufenthalte und Abschlussarbeiten, sowie Auslandspraktika von Studierenden von Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Video HAW.International
 

Fulbright-Kommission für USA
Für Studienaufenthalte in den USA vergibt die Fulbright-Kommission regelmäßig Stipendien in Form von Jahresstipendien als auch Stipendien für ein vollständiges Masterstudium in den USA.

 

Weitere Förderprogramme, externe Stipendiengeber
Die Vielfalt an Stipendiengebern (Stiftungen, Organisationen) ist groß. Daher ist es kaum möglich, sich schnell einen Überblick über sämtliche Förderer zu verschaffen. In jedem Fall sind Eigeninitiative und Geduld gefragt und es empfiehlt sich, im Internet mit der Recherche zu beginnen. Auch Vermittlungsorganisationen für Auslandssemester haben zum Teil eigene Stipendienprogramme. Nützliche Adressen findest du unter Stipendien.

Schau auch immer wieder einmal unter unserem Punkt Aktuelles nach. Hier veröffentlichen wir regelmäßig Infos von Stipendienprogrammen externer Anbieter.

 

Studienbeiträge an der Partnerhochschule

Kooperationsvereinbarungen zwischen Hochschulen haben häufig den Vorteil, dass Austauschstudierende keine Studienbeiträge an der Partnerhochschule zahlen müssen.

Wenn aber die Anzahl der Incoming- und Outgoing-Studierenden im Ungleichgewicht ist, werden trotz Kooperationsvereinbarung häufig – wenn auch reduzierte – Studienbeiträge erhoben.

Erasmus+ Studierende sind in jedem Fall studienbeitragsfrei.

Ob Studiengebühren anfallen und in welcher Höhe erfährst du im Infoblatt der Partnerhochschulen.