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Einige praktische Tipps zur Vorbereitung auf dein Auslandspraktikum

Deine persönliche Checkliste

Eine in der Vorbereitungszeit erstellte persönliche Checkliste unterstützt dich bei der Organisation und Planung deines Auslandsaufenthaltes. Insbesondere hilft es, den Zeitplan nicht aus den Augen zu verlieren und keine wichtigen Punkte zu vergessen vergessen. An folgende Dinge sollte man dabei denken:

  • Reisedokumente überprüfen (Reisepass, Führerschein etc.): Was ist erforderlich und sind diese noch ausreichend lange gültig?
  • Ist ein Visum erforderlich und beantragt?
  • Versicherungsschutz im Ausland (Kranken, Unfall-, Haftpflichtversicherung)?
  • Evtl. Internationaler Führerschein
  • Evtl. Internationaler Studierendenausweis
  • Brauchst du ein Bankkonto im Ausland?
  • Hast du schon einen Nachmieter für die Wohnung im Inland?
  • Telefon (falls Festnetz) im Inland abmelden
  • Informiere dich über Auslandstarife für dein Mobil-Telefon und Internet am Zielort
  • Deine Rückmeldung an der HS Kempten erfolgt evtl. vom Ausland aus: Was brauchst du dafür?
  • im Moment: aktuelle Covid-19 Lage und Bestimmungen im Zielland
  • ...Weiteres...

Internationaler Führerschein

Wenn du im Ausland mit dem Auto unterwegs sein möchtest (eigenes oder Mietwagen), informiere dich am besten vorab, ob ein EU-Führerschein im Scheckkartenformat oder ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle.

Internationaler Studierendenausweis - ISIC-Card

Mit einem internationalen Studierendenausweis erhältst du in vielen Ländern und teilweise sogar bei Flugbuchungen Vergünstigungen. Informiere dich hier: ISIC Card.

Hier kannst du die ISIC-Card online beantragen.

Reisedokumente: Personalausweis oder Reisepass

Für Reisen in Länder außerhalb der EU braucht man meist einen Reisepass. Ihn zu beantragen dauert eine gewisse Zeit, bis zu drei Monate. Innerhalb der EU genügt meist der Personalausweis. Die Reisedokumente müssen mindestens bis zum Ende des Auslandsaufenthaltes gültig sein. In manchen Ländern muss der Reisepass noch bis 6 Monate nach Rückreise gültig sein.

Es ist also wichtig, die Gültigkeitsdauer zu überprüfen und, falls nötig, den Reisepass frühzeitig (beim Einwohnermeldeamt) zu beantragen.

Untervermieten in Kempten

Wenn du dein Zimmer oder deine Wohnung in Kempten während deines Auslandsaufenthaltes z. B. an einen Incoming-Austauschstudierenden untervermieten möchtest, ist dir das International Office gerne bei der Vermittlung behilflich.

Versicherungsschutz

Für ein Auslandspraktikum benötigst du eine Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung. Es ist daher wichtig zu klären, ob dein Krankenversicherungsschutz auch im Ausland gilt. Auch wenn das so ist, kann evtl. eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein, da die KV nur die in Deutschland geltenden Regelsätze erstattet. Das gleiche gilt für die Unfall- und Haftpflichversicherung. Eventuell musst du für die Zeit des Auslandspraktikum zusätzliche Versicherung(en) abschließen.

Für Pflichtpraktika, die über das Erasmus+ Programm gefördert werden, gibt es eine günstige Möglichkeit, sich über die Versicherungsstelle beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu versichern.

Ergänzende Informationen zur Krankenversicherung für Studierende sind auch in Verbraucherportalen im Internet (z. B. 1AKrankenversicherung) zu finden.

DAAD Gruppenversicherung

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen, eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über seinen Gruppenvertrag an. Für Erasmus-Praktika gilt der Versicherungstarif 720, es existieren auch weitere Versicherungsmodelle. Umfassende Informationen findest du auf der Webseite des DAAD.

Visum

Für Länder der Europäischen Union wird kein Visum benötigt. Für Länder außerhalb der EU ist häufig ein Visum erforderlich (z. B. USA, Australien). Visa werden ausschließlich von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder erteilt. Die Webseite des Auswärtigen Amts bietet eine Übersicht der Botschaften.

Es ist wichtig, das Visum baldmöglichst nach der Zusage durch das Unternehmen zu beantragen, da der Antragsprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, die von Land zu Land unterschiedlich ist.
 

NEU: Auslandspraktikum in Großbritannien: T-5 Visum

Seit dem Vollzug des Brexits benötigst Du als künftige:r Auslandspraktikant:in in Großbritannien ein Visum für das Praktikum und giltst damit als "temporary worker".
Wie beantragt man ein solches Visum?

  1. Sofort nach der verbindlichen Zusage der Praktikumsstelle, wende dich bitte sich bitte vor Einleitung weiterer Schritte an Herrn Holzhauser im  International Office. Hier können auftretende Fragen zeitnah geklärt werden.
     
  2. Vor dem eigentlichne Visumsantrag benötigst Du ein sogenanntes Certificate of Sponsorship. Dieses muss durch das International Office der Hochschule  Kempten beim British Council beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine Referenznummer, die du für den Visumsantrag beim Britischen Generalkonsulat benötigst.

Beantragung des Certificate of Sponsorship

Um das Certificate of Sponsorship beantragen zu können, sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:

  • das vollständig ausgefüllte T5-CoS-Application-Formular
     
  • ein Confirmation Letter der Hochschule Kempten mit Start- und Enddatum des Praktikums und der Höhe der Erasmus+-Förderung.
    Das Schreiben muss mit dem Briefkopf der Hochschule versehen und unterschrieben, datiert und gestempelt werden.
     
  • einen Acceptance Letter der Praktikumseinrichtung, der das Start- und Enddatum und „roles and duties to be carried out by the participant“ enthält. Auch dieses Schreiben muss auf „company letter headed paper“ ausgestellt und anschließend unterschrieben, datiert und gestempelt werden.
     
  • ein vollständig ausgefülltes Erasmus+ Learning Agreement for Traineeship, das von dem/der Geförderten, dem/der Praxisbeauftragten der Hochschule und der zuständigen Person der Praktikumseinrichtung unterschrieben werden muss.
     
  • das Transcript of Records (Notenspiegel) der oder des Geförderten in englischer Sprache.
     
  • eine vollständige Kopie des Reisepasses der/des Geförderten „including all ID details e.g. biometric page and leave stamps.“ Alle Seiten müssen leserlich sein. Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das Ende des Praktikums hinaus gültig sein.
     
  • Falls erforderlich, einen Criminal Record Check in englischer Sprache. Ob dies für den oder die Geförderten erforderlich ist, kann beim Goverment of UK nachgelesen werden. Für deutsche StaatsbürgerInnen ist vermutlich ein polizeiliches Führungszeugnis ausreichend – final bestätigen konnten dies weder der DAAD noch die DAAD Außenstelle London. 
     
  • Eine Kopie des unterschriebenen und datierten Praktikantenvertrages muss nur eingereicht werden, wenn der/die Geförderte von der Praktikumseinrichtung ein Gehalt erhält.
     

Wichtig: 

  • Alle Dokumente müssen in englischer Sprache eingereicht werden.
     
  • Bitte reichen Sie alle Unterlagen als PDF-Dateien beim International Office in einer einzigen Mail ein. Bitte nicht einzeln die Nachweise mailen, sondern erst sammeln und dann eine einzige Mail mit allen Anhängen schicken. 
     
  • Bitte beginne damit frühzeitig. Es kann bis zu drei bis vier Wochen dauern, bis der British Council das Certificate of Sponsorship übermittelt – und das auch nur, wenn alle Unterlagen komplett und korrekt eingereicht wurden.
     

Nachdem das Certificate of Sponsorship vorliegt, bewirbst du dich unter Angabe dieser Referenznummer bitte auf folgender Seite online für das T5-Visum (Temporary Worker).  Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis das Visum erhältst – daher, siehe oben: beginne möglichst frühzeitig mit den Vorbereitungen.

Weitere Aktuelle Informationen zur Beantragung von Visa für Großbritannie für Studium und Praktikum sind auf der Website des DAAD hier zu finden.