Eine in der Vorbereitungszeit erstellte persönliche Checkliste unterstützt dich bei der Organisation und Planung deines Auslandsaufenthaltes. Insbesondere hilft es, den Zeitplan nicht aus den Augen zu verlieren und keine wichtigen Punkte zu vergessen vergessen. An folgende Dinge sollte man dabei denken:
Wenn du im Ausland mit dem Auto unterwegs sein möchtest (eigenes oder Mietwagen), informiere dich am besten vorab, ob ein EU-Führerschein im Scheckkartenformat oder ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle.
Für Reisen in Länder außerhalb der EU braucht man meist einen Reisepass. Ihn zu beantragen dauert eine gewisse Zeit, bis zu drei Monate. Innerhalb der EU genügt meist der Personalausweis. Die Reisedokumente müssen mindestens bis zum Ende des Auslandsaufenthaltes gültig sein. In manchen Ländern muss der Reisepass noch bis 6 Monate nach Rückreise gültig sein.
Es ist also wichtig, die Gültigkeitsdauer zu überprüfen und, falls nötig, den Reisepass frühzeitig (beim Einwohnermeldeamt) zu beantragen.
Wenn du dein Zimmer oder deine Wohnung in Kempten während deines Auslandsaufenthaltes z. B. an einen Incoming-Austauschstudierenden untervermieten möchtest, ist dir das International Office gerne bei der Vermittlung behilflich.
Für ein Auslandspraktikum benötigst du eine Kranken-, Unfall und Haftpflichtversicherung. Es ist daher wichtig zu klären, ob dein Krankenversicherungsschutz auch im Ausland gilt. Auch wenn das so ist, kann evtl. eine zusätzliche Absicherung sinnvoll sein, da die KV nur die in Deutschland geltenden Regelsätze erstattet. Das gleiche gilt für die Unfall- und Haftpflichversicherung. Eventuell musst du für die Zeit des Auslandspraktikum zusätzliche Versicherung(en) abschließen.
Für Pflichtpraktika, die über das Erasmus+ Programm gefördert werden, gibt es eine günstige Möglichkeit, sich über die Versicherungsstelle beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu versichern.
Ergänzende Informationen zur Krankenversicherung für Studierende sind auch in Verbraucherportalen im Internet (z. B. 1AKrankenversicherung) zu finden.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen, eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über seinen Gruppenvertrag an. Für Erasmus-Praktika gilt der Versicherungstarif 720, es existieren auch weitere Versicherungsmodelle. Umfassende Informationen findest du auf der Webseite des DAAD.
Für Länder der Europäischen Union wird kein Visum benötigt. Für Länder außerhalb der EU ist häufig ein Visum erforderlich (z. B. USA, Australien). Visa werden ausschließlich von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder erteilt. Die Webseite des Auswärtigen Amts bietet eine Übersicht der Botschaften.
Es ist wichtig, das Visum baldmöglichst nach der Zusage durch das Unternehmen zu beantragen, da der Antragsprozess eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, die von Land zu Land unterschiedlich ist.
NEU: Auslandspraktikum in Großbritannien: T-5 Visum
Seit dem Vollzug des Brexits benötigst Du als künftige:r Auslandspraktikant:in in Großbritannien ein Visum für das Praktikum und giltst damit als "temporary worker".
Wie beantragt man ein solches Visum?
Beantragung des Certificate of Sponsorship
Um das Certificate of Sponsorship beantragen zu können, sind folgende Unterlagen und Nachweise erforderlich:
Wichtig:
Nachdem das Certificate of Sponsorship vorliegt, bewirbst du dich unter Angabe dieser Referenznummer bitte auf folgender Seite online für das T5-Visum (Temporary Worker). Es kann bis zu acht Wochen dauern, bis das Visum erhältst – daher, siehe oben: beginne möglichst frühzeitig mit den Vorbereitungen.
Weitere Aktuelle Informationen zur Beantragung von Visa für Großbritannie für Studium und Praktikum sind auf der Website des DAAD hier zu finden.
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