Mit Erasmus+ kannst Du als Austauschstudentin oder Austauschstudent an eine europäische Hochschule in einem anderen Erasmus+ Programmland gehen.
Welche Vorteile bietet das Programm Erasmus+ für Dein Auslandssemester?
Studierende können mehrfach gefördert werden, maximal 12 Monate pro Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat)
Studierende, die im Rahmen von Erasmus+ ein Auslandssemester absolvieren, erhalten neben dem Erlass der Studiengebühren im Ausland einen monatlichen Mobilitätszuschuss. Es handelt sich dabei um ein Teilstipendium zur Deckung der auslandsbedingten Mehrkosten, nicht um ein Vollstipendium.
Die Höhe des monatlichen Mobilitätszuschusses richtet sich nach Ländergruppen und dem akademischen Jahr, in dem die Mobilität stattfindet. Es handelt sich um eine integrierte Förderung, für das Du kein gesondertes Bewerbungsverfahren durchlaufen musst. Du hast automatisch Anspruch auf den Erasmus+-Mobilitätszuschuss, wenn Du einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule erhältst und Deinen Förderanspruch von 12 Monaten pro Studienabschnitt noch nicht ausgeschöpft hast.
Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Ab Wintersemester 2022/23 gelten folgende Förderraten:
Gruppe 1 Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 600 Euro/Monat* |
Gruppe 2 Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 540 Euro/Monat* |
Gruppe 3 Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien, Türkei, Ungarn | 490 Euro/Monat* |
*Die maximale Förderdauer (4 oder 5 Monate) wird in Kürze festgelegt und hier bekanntgegeben.
Brexit und Erasmus+
Studienaufenthalte in UK können nur noch aus Restmitteln gefördert werden und müssen spätestens am 31. Mai 2023 enden. Es gilt die alte Förderrate i.H.v. 450 Euro für maximal 5 Fördermonate
Inklusion und Chancengleichheit potenzieller Geförderter ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+-Programm.
Daher können folgende Zielgruppen zusätzlich zur "regulären" Erasmus+ Förderung einen "Social Top-Up" von derzeit 250 Euro pro Fördermonat beantragen:
Förderkriterien des Social Top-Ups
Auch wenn Du mehrere der folgenden Kriterien erfüllst (z.B. Erstakademiker:in und erwerbstätig) kann das Social Top-Up nur einfach (also 250 Euro pro Fördermonat) ausgezahlt werden.
Das Erasmus+ Programm fördert die nachhaltige An- oder Abreise mit einem einmaligen Zuschuss von 50 Euro, sowie bis zu vier Tagen zusätzliche Förderdauer. Wenn Du für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften nutzt, kannst Du den Zuschuss am Ende Deines Auslandsaufenthaltes über das International Office beantragen.
Virtuelle Mobliltäten
Mobilitäten, die in rein virtueller Form im Heimatland stattfinden - also ohne physischer Präsenz an der Partnerhochschule - werden nicht über Erasmus+ finanziell gefördert. Virtuelle Studierende erhalten jedoch den Erasmus+ Status (u.a. Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule) sowie die OLS-Sprachenförderung.
Blended Mobility
Wird eine virtuelle Komponente mit einem Kurzaufenthalt an der Partnerhochschule kombiniert, kann eine Präsenzphase vor Ort von 5 - 30 Tagen gefördert werden. Das Online-Studium kann vor oder nach der Präsenzphase stattfinden und es müssen insgesamt 3 ECTS erreicht werden.
Mobilitätsdauer | Förderung | Social Top-Up* | Green Top-Up** |
Tag 5-14 | 70 Euro/Tag | 100 Euro einmalig | 50 Euro einmalig |
tag 15-30 | 50 Euro/Tag | 150 Euro einmalig |
*Studierende mit besonderen Bedürfnissen (GdB ab 20) sowie Studierende mit Kind(ern)
** nachhaltige An-/Abreise (Nutzung emissionsarmer Verkehrsmittel wie z.B. Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften)
Gleiches gilt auch für mobile Teilnehmende von Blended Intensive Programmes (BIP).
Vor Beginn Deines Auslandssemesters erhältest Du eine Einladung zum verpflichtenden Online Sprachtest der EU (OLS Sprachtest = Online Language Support).
Das Ergebnis des Sprachtests dient nur Deiner eigenen Einschätzung und Du hast anschließend die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs teilzunehmen.
Die Online-Sprachunterstützung ist für alle 24 Amtssprachen der Europäischen Union verfügbar: Bulgarisch (BG), Tschechisch (CS), Dänisch (DA), Deutsch (DE), Estnisch (ET), Griechisch (EL), Englisch (EN), Spanisch (ES), Französisch (FR), Irisch (GA), Kroatisch (HR), Italienisch (IT), Lettisch (LV), Litauisch (LT), Ungarisch (HU), Maltesisch (MT), Niederländisch (NL), Polnisch (PL), Portugiesisch (PT), Rumänisch (RO), Slowakisch (SK), Slowenisch (SL), Finnisch (FI), Schwedisch (SV).
Zwei Wochen vor dem geplanten Ende Deines Auslandsstudien- oder -praktikumsaufenthaltes erhältst Du einen weiteren Einladungslink für den OLS-Sprachtest.
Vor Abreise erhältst Dein Grant Agreement (Fördervereinbarung), welches Du bitte ausfüllen, unterschreiben und im Original im International Office einreichen musst.
Nach Rücklauf des unterzeichneten Grant Agreements wird Dir der erste Teil Deiner Erasmus+ Förderung überwiesen.
Spätestens 4 Wochen nach Ende Deines Studiums im Ausland musst Du bitte die Abschlussunterlagen einreichen, um den restlichen Teil Deiner Erasmus+ Förderung zu erhalten.
Abschlussunterlagen:
Bitte kläre am besten noch vor Abreise, wie Dir die Partnerhochschule das Transcript of Records zukommen lassen wird. Ein per E-Mail übermitteltes Dokument können wir nur dann akzeptieren, wenn es von der Partnerhochschule direkt an international(at)hs-kempten.de gesendet wird.
Wichtige weitere Informationen findest Du unter Anrechnung von Prüfungsleistungen.
Haftungsausschluss
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.