Dieses Top-Up richtet sich an
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit anstelle des pauschalen Top-Ups Realkosten bis zu 15.000 Euro in Form eines Langantrages zu stellen. Bitte beachte, dass dabei nur Mehrkosten berücksichtigt werden können, die
Da Du die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen musst, plane für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und nehme rechtzeitig mit dem International Office Kontakt auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Deiner Ausreise bei der Nationalagentur DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Deines Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Für Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen.
Die Höhe des Top-Ups ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die zusätzlichen Mittel können auch für Paare gewährt werden. Die Doppelförderung eines Kindes ist jedoch ausgeschlossen.
Alternativ gibt es mittlerweile die Möglichkeit, anstelle des pauschalen Social-Top-Ups Realkosten bis zu 15.000 Euro in Form eines Langantrages zu stellen. Da Du die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachweisen musst, plane für die Antragstellung bitte ausreichend Zeit ein und nehme rechtzeitig mit dem International Office Kontakt auf. Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Deiner Ausreise bei der Nationalagentur DAAD eingereicht werden. Ein Antrag, der erst nach Beginn Deines Auslandsstudiums bzw. -praktikums eingereicht wird, kann leider nicht berücksichtigt werden.
Studien haben ergeben, dass Studierende, deren Eltern nicht schon selbst studiert haben, seltener einen Auslandsaufenthalt in Erwägung ziehen. Mit einer Zusatzförderung möchte das Erasmus+ Programm diese Studierenden ermutigen, den Schritt ins Ausland zu wagen.
Dieses Top-Up gibt es für Erasmus+ Studienaufenthalte ab Wintersemester 2022/23 und es richtet sich an Studierende, deren beider Elternteile keinen in Deutschland anerkannten akademischen Abschluss (Hoch- oder Fachhochschule) erworben haben. Bei alleinerziehenden Eltern gilt diese Regelung nur für den jeweiligen Elternteil, bei dem das Kind lebt.
Erläuterungen „akademischer Abschluss“:
Studierende, die ihren Lebensunterhalt in erheblichem Maße selbst verdienen, zögern möglicherweise, einen Auslandsaufenthalt anzutreten, da sie im Ausland oft nicht weiterarbeiten können und der Verdienst wegfällt.
Um diese Problematik abzumildern, gibt es das Social-Top-Up auch für Studierende, die vor Antritt ihres Auslandsstudiums einer Beschäftigung nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen können.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Das Top-Up kann leider nicht vergeben werden bei:
Wenn Du Dich erfolgreich für einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule beworben hast, kannst Du in einem der nächsten Schritte unseres Mobility Online Portals das Social Top-Up beantragen. Die Beantragung des Social Top-Up muss auf jedem Fall vor dem Auslandsaufenthalt erfolgen (noch vor Ausstellung des Grant Agreements), da eine nachträgliche Beantragung i.d.R. nicht möglich ist.
Als Nachweis für das Scoial Top-Up reicht momentan eine ehrenwörtliche Erklärung. Auf Nachfrage musst Du jedoch in der Lage sein, Belege nachzureichen (je nach Zusatzförderung z.B. ärztliches Attest, Behindertenausweis, Elterngeldnachweis/Reisebelege, Erklärung der Eltern, Gehaltsabrechnungen oder ähnliches).
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