Ein Auslandsstudium im Rahmen einer Hochschul-Kooperation ist ein Grund, um sich von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium befreien zu lassen (Beurlaubung). Weitere Informationen und das Antrags-Formular findest Du hier
Du kannst Dich auch von der Abteilung Studium über die Folgen einer Beurlaubung beraten lassen.
Viele Partnerhochschulen bieten kostenlose Einführungswochen oder -tage für internationale Studierende vor Semesterbeginn an. Sie heißen z.B. "orientation period" oder "introduction week/day" und bieten:
Wir empfehlen Dir sehr, dieses Angebot wahrzunehmen und Deine Anreise entsprechend zu planen, denn die Teilnahme an den vorbereitenden Einführungsveranstaltungen erleichtert internationalen Studierenden den Einstieg in das fremde Studiensystem.
Angaben darüber, ob Deine ausgewählte Partnerhochschule Einführungsveranstaltungen anbietet, sowie die Termine findest Du im Infoblatt zur Partnerhochschule im Suchportal.
Wenn Du im Ausland mit dem Auto unterwegs bist (eigenes oder Mietwagen), informiere Dich vorab, ob ein EU-Führerschein in Scheckkartenformat oder ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde / Führerscheinstelle.
Mit einem internationalen Studierendenausweis (International Student Identity Card) sind in einigen Ländern Vergünstigungen verbunden oder es gibt Rabatte bei den Flügen. Die ISIC card ist online erhältlich.
Weitere Informationen findest Du hier: ISIC Card.
Bitte denk daran, dass in Ländern außerhalb der EU meist ein Reisepass erforderlich ist. Achte auch darauf, dass Deine Reisedokumente bis zum Ende Deines Auslandsaufenthaltes gültig sind und lass diese, wenn nötig, rechtzeitig verlängern.
Wenn Du Dein Zimmer / Deine Wohnung in Kempten während Deines Auslandsaufenthaltes z. B. an einen Incoming-Austauschstudierenden untervermieten möchtest, kann Dir das International Office bei der Vermittlung behilflich sein.
Kläre rechtzeitig vor Deinem Auslandsaufenthalt mit Deiner Krankenversicherungsgesellschaft, ob Dein Krankenversicherungsschutz auch im Ausland gilt. Eine zusätzliche Absicherung kann sinnvoll sein. In wenigen Fällen (z. B. Australien) ist eine Krankenversicherung verpflichtend über die Partnerhochschule abzuschließen. Ob dies an Deiner ausgewählten Partnerhochschule der Fall ist, steht im Infoblatt zur Partnerhochschule im Suchportal
Ergänzende Informationen zur Krankenversicherung für Studierende findest Du auch auf Verbraucherportalen im Internet. Du solltest zudem eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Zeit Deines Auslandsaufenthaltes in Erwägung ziehen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet Praktikantinnen und Praktikanten, Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von Deutschland ins Ausland gehen, eine günstige kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung über seinen Gruppenvertrag an. Für Praktika gilt der Versicherungstarif 720. Umfassende Informationen gibt es auf der Webseite des DAAD.
Für Länder der Europäischen Union benötigst Du kein Visum. Für Länder außerhalb der EU ist jedoch häufig ein Visum erforderlich (z. B. USA, Australien). Visa werden ausschließlich von den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder erteilt. Ob ein Visum für Dein Studium an der Partnerhochschule erforderlich ist, steht im Infoblatt zur Partnerhochschule im Suchportal.
Alle Studierenden, die ein Auslandssemester an einer Partnerhochschule der Hochschule Kempten absolvieren, reichen abschließend einen Bericht ein.
Erfahrungsberichte …
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