Anrechnung von Prüfungsleistungen

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Grundlegendes zur Anrechnung von Prüfungsleistungen im internationalen Studium

Grundsätzlich werden die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf Dein Studium an der Hochschule Kempten angerechnet, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Nach der Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse im Rahmen des Bologna-Prozesses und der Ratifizierung der Lissabon-Konvention stehen bei der Prüfung der Anerkennung die Lernergebnisse und Kompetenzen im Mittelpunkt ("learning outcomes"). Das bedeutet auch, dass der zeitliche Umfang (also SWS) oder die ECTS-Kreditpunkte für die Anerkennung auf Pflichtfächer nicht maßgeblich sind, sondern allein die erworbenen Kompetenzen. Diese weist Du durch Vorlage der Kurs- bzw. Modulbeschreibungen nach (bitte in englischer oder deutscher Sprache).

Die Einführung des ECTS (European Credit Transfer System) mit Vergabe von ECTS-Kreditpunkten unterstützt die Prüfung der Vergleichbarkeit von im Ausland erbrachten Studienleistungen mit denen an der Hochschule Kempten. 

Wertvolle Informationen zur Anerkennung findest Du im Flyer der  Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - Projekt nexus.

 

Verfahren an der Hochschule Kempten

Unser International Office ist die zentrale Koordinierungsstelle.

Alle Anrechnungsanträge (Anrechnungsantrag vorab bzw. Learning Agreement und Antrag auf Notenanrechnung) werden über das Bewerbungsportal Mobility-Online eingereicht. Sobald Du Dich also für ein Auslandssemester beworben hast, findest Du dort alle Antragsformulare.

Im International Office wird Dein Antrag zunächst geprüft (formale Prüfung auf Vollständigkeit und Echtheit der Unterlagen), bevor dieser an die Fakultät (Prüfungskommission) weitergeleitet wird.

Bei Fragen zum allgemeinen Prüfungsrecht oder zur Studien- und Prüfungsordnung wende Dich bitte an die Abteilung Studium.

Dauer und Entscheidung

Die Bearbeitungszeit von Anrechnungsanträgen dauert ca. 2-3 Wochen (im Einzelfall bei umfangreichen Anträgen auch etwas länger). Die Entscheidung wird Dir von der Abteilung Studium per E-Mail mitgeteilt.

Während der vorlesungsfreien Zeit kann sich die Bearbeitung verzögern.

Die inhaltliche Prüfung der Anrechenbarkeit und die Anerkennungsentscheidung nimmt die Prüfungskommission Deiner Fakultät vor, ebenso wie die Entscheidung über die Notenumrechnung.
Die Abteilung Studium ist zuständig für die Ausführung der Entscheidung, also die Information der Studierenden und Verbuchung der anerkannten Studienleistungen.

Anrechnungsantrag vorab

Sobald Du die Zusage für einen Platz an einer Partnerhochschule erhalten hast, kannst Du den Anrechnungsantrag vorab über das Bewerberportal Mobility-Online (siehe Bewerbungsverfahren) stellen.

Free Mover können den Antrag über Mobility Online stellen, sobald die Zulassung der ausländischen Hochschule vorliegt.

Falls Deine Bewerbung an einer bestimmten Gasthochschule davon abhängt, ob Du Dir bestimmte Kurse anrechnen lassen kannst, ist es auch ausnahmsweise auch möglich, den Anrechnungsantrag vor der Bewerbung zu stellen. Schreibe uns in dem Fall eine E-Mail und wir senden Dir das Antragsformular zu.

Kurs- / Modulbeschreibungen

Zur inhaltlichen Prüfung der Anrechenbarkeit füge Deinem Anrechnungsantrag bitte eine kurze Kurs-/ Modulbeschreibung bei. Häufig findest Du die Informationen zu den Studienmodulen auf den Webseiten der Hochschulen.

Die Beschreibungen sollten in Englisch oder Deutsch eingereicht werden. Falls es keine englischen Beschreibungen gibt, kannst Du die Originalbeschreibung (z. B. in Spanisch oder Französisch) einreichen und die Kernaussagen selbst ins Deutsche übersetzen.

Mit Genehmigung Deines Anrechnungsantrages vorab hast Du dann - bei Bestehen der Prüfung - eine Anrechnungsgarantie.

Anrechnungslisten

Alle Fächer / Module, die inhaltlich bereits auf Anerkennung geprüft wurden, werden vom International Office in Anrechnungslisten eingetragen. Diese Listen findest Du digital im Suchportal unter der jeweiligen Partnerhochschule:

  • Wähle die Partnerhochschule aus
  • Klicke auf das Symbol i
  • Unter den Dokumenten findest Du auch die Anrechnungsliste

Sollte dort keine Anrechnungsliste sein, ist noch keine vorhanden oder es fand längere Zeit kein Austausch an diese Partnerhochschule statt.

Bitte achte bei den Listen immer auch auf die Gültigkeit der Anrechnung eines Faches. Wenn das Gültigkeitsdatum abgelaufen ist, muss die Anrechenbarkeit neu geprüft werden.

Für Fächer, die Du genauso anrechnen lassen möchtest, wie sie in der Liste stehen, musst Du keinen Antrag mehr stellen ( > das gilt nicht für das Learning Agreement der Erasmus+ Studierenden – hier bitte immer alle Fächer, die belegt werden eintragen).

Learning Agreement für Erasmus+ Studierende

Alle Erasmus+-Studierenden schließen vor ihrem Auslandsaufenthalt einen Lernvertrag (Digital Learning Agreement) ab. Erst nach Vorlage des von allen Seiten bestätigten Digital Learning Agreements (von Studentin / Student, Hochschule Kempten und Partnerhochschule) kann die Erasmus+ Förderung ausgezahlt werden. 

Weiterlesen: Erasmus+ 

 

Antrag auf Notenanrechnung

Wenn Du die Noten aus dem Auslandssemester auf Dein Studium in Kempten anrechnen lassen möchtest, stelle bitte einen Antrag auf Notenanrechnung, denn es erfolgt keine automatische Übernahme und Verbuchung der Studienleistungen aus dem Ausland.

Der Antrag auf Notenanrechnung wird über das Bewerbungsportal Mobility-Online gestellt. Sobald Deine Notenbescheinigung (Transcript of Records) vorliegt, laden wir sie in Mobility Online hoch und Du kannst den Antrag einreichen. Du kannst frei entscheiden, ob bzw. welche der im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf Dein Studium in Kempten angerechnet werden sollen.

Die Notenbescheinigung wird Dir von der ausländischen Hochschule zugesendet. Manchmal senden die Hochschulen diese auch an das International Office, dann leiten wir die Notenbescheinigungen unverzüglich an Dich weiter.

Der Antrag auf Notenanrechnung wird im International Office geprüft (formale Prüfung) und dann an die zuständige Prüfungskommission weitergeleitet.

Die Abteilung Studium informiert Dich über die Verbuchung der Prüfungsleistungen per E-Mail. Dann kannst du Deine im Ausland erbrachten Studienleistungen auch in Deiner Leistungsübersicht einsehen.

Sprachkurse

Für die Anrechnung eines Sprachkurs auf ein Pflicht- / Wahlpflichtmodul in Kempten reiche bitte einen Nachweis über das Sprachlevel ein, sofern dieses nicht in der Notenbestätigung mit aufgeführt ist. Verwende hierfür bitte das CEFR Formular. Dieses lässt du von der Lehrkraft der Gasthochschule ausfüllen und das Niveau Deines Sprachkurses bestätigen. Auch wenn der Sprachkurs bereits in der Anrechnungsliste steht, muss das erzielte Sprachniveau nachgewiesen werden.

 

Für die Fakultät Tourismus-Management gilt folgendes:
Im Basisstudium werden an der Hochschule Kempten folgende Sprachniveaus erreicht, die Grundvoraussetzung für einen Auslandsaufenthalt sind (Beschluss der Fakultät):

  • Englisch II: mindestens Niveau B2, Französisch III: Niveau A2, Spanisch III: Niveau A2.
  • Daher ist die Anrechnung von im Ausland belegter Sprachkurse bis Niveau A2 (für Spanisch oder Französisch) bzw. Niveau B2 (für Englisch) ausgeschlossen.
  • Ergänzende Information zum Sprachniveau.

Das bedeutet, dass das Sprachniveau des Kurses an der Gasthochschule darüber liegen muss, damit der Kurs angerechnet werden kann.

Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule

Das Kurs-/ Modulangebot an einer Hochschule verändert sich regelmäßig. So gibt es z. B. Kurse, die saisonal - also nur im Winter- bzw. Sommersemester - angeboten werden, es können sich Kursbezeichnungen ändern oder zuvor angebotene Kurse fallen weg oder neue Kurse kommen hinzu. Daher ist es wichtig, dass Du das aktuelle Kursangebot der Partnerhochschule recherchierst.

Die Internetseiten der Partnerhochschulen sind i. d. R. gut und verständlich aufgebaut. Unter "International Students / Study Abroad / Modules of Study Courses / Departments" etc. gibt es meist Angaben zum Kursangebot. Einen Link zum Vorlesungsangebot findest Du auch auf dem Informationsblatt zur Partnerhochschule im Suchportal.