Auf dieser Seite werden wichtige und häufig gestellte Fragen (frequently asked questions, FAQs) unverbindlich beantwortet. Verbindliche Antworten auf viele, der hier behandelten Fragen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Allgemeines Prüfungsrecht sowie in den Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Studiengänge.
Ja, denn es gibt für das 2. Semester keine Vorrückbedingungen. Erst ab dem 3. Semester ist eine gewisse Anzahl an ECTS-Punkten bzw. erfolgreich abgelegte Anzahl an Fächern des Basisstudiums erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Fächer in jedem Semester angeboten werden. Ferner sollten Sie die Arbeitsbelastung im 1. Semester nicht unterschätzen. Daher ist die Möglichkeit, bereits im ersten Semester Fächer aus dem zweiten Semester abzulegen nur für bestimmte Studierende sinnvoll, z.B. für solche, die im Sommersemester ihr Studium beginnen.
Die Belegung der Wahlpflichtfächer erfolgt an über das Belgungssystem des Info-Points Dort können Sie Veranstaltungen aus Ihrem Studiengang oder aus anderen Studiengängen wählen. Ihre Wunschfächer versehen Sie dabei über eine Drop-Down-Box mit Prioritäten von 1 bis 3. Bei der Vergabe berücksichtigt das System zunächst alle Ihre Fächer mit Priorität 1. Sind in diesen Veranstaltungen keine Plätze mehr vorhanden, werden Fächer mit Priorität 2 zugewiesen. Falls dort ebenfalls keine Plätze mehr vorhanden sind, werden Fächer mit Priorität 3 abgearbeitet. Die Priorität 1 können Sie nicht beliebig oft vergeben. Die Festlegung wie oft dies möglich ist, die aktuell angebotenen Wahlpflichtfächer und weitere Informationen zur Belegung derselben finden Sie im Info-Point Ihres Studienganges.
Alle fachwissenschaftlichen und allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer können auch als freiwilliges Wahlfach gewählt werden. Hierzu muss bei der Online-Prüfunganmeldung direkt das WW-Konto geöffnet und in dieser Fächergruppe die Anmeldung vorgenommen werden. Studierende können über einen formlosen Antrag selbst entscheiden, ob das Fach im Zeugnis genannt werden soll oder nicht. Aus den zusätzlich abgelegten Fächern kann ein Einmaltausch mit den allgemeinwissenschaftlichen bzw. fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern beantragt werden.
Zur Berechnung der Prüfungsgesamtnote müssen die in den Teilmodulen erreichten Noten mit dem zugehörigen Notengewicht (und nicht mit der ECTS-Zahl) multipliziert werden.Die jeweiligen Notengewichte stehen in Spalte 7 der Anlage zur SPO. Fehlt ein Eintrag in dieser Spalte, so geht das zugehörige (Teil)modul nicht in die Endnote ein. Bei einem Wahlpflichtmodul entspricht das Notengewicht der Anzahl an ECTS.
Anschließend werden die gewichteten Noten aufsummiert und durch die Summe aller Gewichte geteilt. Die Summe der Notengewichte beträgt in der Regel 150. Eine Abweichung hiervon kann sich durch die Wahlpflichtmodule ergeben: wurden hier mehr als die erforderlichen 20 ECTS erbracht (z.B. 23 ECTS), so ist auch die Summe der Notengewichte höher (im Beispiel 153).
Die Prüfungsanmeldung erfolgt innerhalb eines festgelegten Zeitraums (siehe Termine) online über das SB-Portal. Angemeldet werden müssen Prüfungen der Pflichtfächer und der fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer (WPF).
Falls es sich um den ersten Versuch handelt und keine Fristenregelungen greifen, dann zählt die Prüfung als nicht angetreten und es erfolgt keine Benotung. Werden jedoch Fristen überschritten, dann erfolgt die Benotung "nicht ausreichend". Für die erste Wiederholungsprüfung (2. Versuch) gilt eine Frist von höchstens sechs Monaten, für die zweite Wiederholungsprüfung (3. Versuch) eine Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung. Wenn die o. g. Fristen aus Gründen, die der Student nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes, Pflege von Angehörigen, Auslandssemester, Prüfung wird nicht angeboten etc.) nicht eingehalten werden können, muss durch einen formlosen Antrag vor der Fristüberschreitung eine Fristverlängerung beantragt werden, um das oben genannte Nichtbestehen der Prüfung zu verhindern.
In den Modulen der sog. „Grundlagen und Orientierungsprüfung“ sind bis zum Ende des zweiten Fachsemesters Prüfungsleistungen zu erbringen. Ansonsten gelten die noch nicht erbrachten Prüfungsleistungen als erstmals nicht bestanden („Fristen-5“). Diese Module sind in den einzelnen Studiengängen:
Im Bachelorstudiengang Maschinenbau:
Im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen:
Im Studiengang Energie- und Umwelttechnik:
und im Studiengang Lebensmittel- und Verpackungstechnologie:
Bitte bedenken Sie auch, dass das Schieben von Prüfungen eine nicht zu unterschätzende Mehrbelastung in einem späteren Semester mit sich bringt. Ferner kann es vorkommen, dass eine Vorlesung in einem späteren Semester nicht angeboten wird oder dass sich der Prüfungsstoff geändert hat (insbesondere bei Wechsel der Dozentin, bzw. des Dozenten möglich).
Wurde in einer Prüfung die Endnote „nicht ausreichend“ erzielt, kann diese Prüfung wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung von Modul- oder Modulteilprüfungen ("Drittversuch") ist in einem Studiengang in höchstens vier Prüfungen möglich, jede bestehenserhebliche Teilprüfung zählt dabei als eine Prüfung. Eine dritte Wiederholungsprüfung ist nach Ablegen des Basisstudiums in einer einzigen Modulprüfung des Vertiefungsstudiums oder gegebenenfalls in den Modulteilprüfungen eines einzigen Moduls des Vertiefungsstudiums möglich. Beachten Sie die oben genannten Fristen für Wiederholungsprüfungen.
In manchen Prüfungen sind keinerlei Hilfsmittel zugelassen, in anderen nahezu alle Hilfsmittel, wie Bücher, Formelsammlungen, Skripte oder eigene Aufzeichnungen. Was genau für jede Prüfung gilt, steht im Prüfer- und Hilfsmittelplan, der jedes Semester neu festgelegt wird. Sie finden diese Liste auf dem Info-Ponit Ihres Studenganges.
Jegliche Art der Kommunikation und dazu dienliche Hilfsmittel wie Smartphones oder Smartwatches sind allerdings stets ausgeschlossen. In vielen Prüfungen sind außer einem nichtprogrammierbaren Taschenrechner keine weiteren elektronischen Hilfsmittel (insbesondere keine programmierbaren Taschenrechner, Laptops, Tablets, E-Books) zugelassen.
Voraussetzungen für die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit sind, dass das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet und 160 von 210 ECTS Punkten erreicht wurden. Für die Ausgabe des Themas kann der Vorsitzende der Prüfungskommission Ausnahmen zu den notwendigen ECTS Punkten zulassen.
Mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeit.
Die meisten Abschlussarbeiten werden in der Industrie durchgeführt. Angebote finden Sie in der Online Jobbörse, auf den Homepages der Firmen, in Aushängen, aber auch durch direktes Nachfragen in den Betrieben. Ferner besteht die Möglichkeit an der Hochschule in einem Forschungsprojekt mitzuarbeiten. Achten Sie auf Aushänge oder fragen Sie bei den Projektleitern nach. In Einzelfällen ist auch ein eigener Themenvorschlag möglich.
Bei der Wahl des Themas sollten Sie Ihre Interessen und Fähigkeiten ebenso berücksichtigen wie Ihren späteren Berufswunsch. Weitere Kriterien sind der wissenschaftliche Anspruch der Arbeit, deren Machbarkeit in der vorgegebenen Zeit und mit den vorhandenen Mitteln, die Qualität der Betreuung sowie die evtl. vorhandenen Risiken. Schließlich kann die Wahl der Firma ein wichtiger Gesichtpunkt sein, da die Abschlussarbeit nicht selten das Sprungbrett zur ersten Anstellung ist.
Die Bearbeitungszeit einer Bachelorarbeit beträgt maximal 5 Monate. Bei Abschlussarbeiten außerhalb
der Hochschuleinrichtungen und bei nicht von Studierenden zu vertretenden Bearbeitungsverzögerungen kann die zuständige Prüfungskommission auf entsprechend begründeten schriftlichen Antrag die Abgabefrist angemessen verlängern.
Abzugeben im Studienamt (und nicht bei der betreuenden Professorin oder dem betreuenden Professor!) sind zwei gebundene Exemplare der Abschlussarbeit.
Das Rechenzentrum hat dazu Informationen zur Verfügung gestellt, die Sie hier finden.
Bitte lesen Sie dazu die aktuellen Anleitungen des Rechenzentrums, die hier stehen.
Wenn Sie Probleme haben mit Ihrem Smartphone die Anmeldung ins VPN des Hochschulnetzes zu meistern, dann wenden Sie sich bitte ans Rechenzentrum im Gebäude V im 1. OG.
Dort gibt es die VPN-Sprechstunde:
Mittwoch, 14:00 - 14:45 Uhr und
Donnerstag, 9:30 - 10:00 Uhr
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