FAQs zum Deutschlandstipendium

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Allgemeines zur Bewerbung

Ich studiere an einer anderen Hochschule. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja. Sie können sich bewerben, müssen aber zu Beginn der Förderung die Immatrikulation an der Hochschule Kempten vorweisen.

Wer kann sich bewerben?

Alle Studienanfängerinnen und -änfänger sowie Studierende, die an der Hochschule Kempten immatrikuliert sind oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester immatrikulieren werden und einen Abschluss an der Hochschule Kempten anstreben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung für das Deutschlandstipendium beläuft sich auf 300 Euro pro Monat.

Wie lange läuft das Stipendium?

Die Stipendien werden in der Regel zunächst für ein Jahr (zwei Semester) vergeben. In Ausnahmefällen kann auch nur ein halbes Jahr (ein Semester) gefördert werden.

Wie lange werde ich gefördert, wenn ich meine letzte Prüfung ablege?

Das Stipendium wird bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gewährt und höchstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Hochschulausbildung erfolgreich beendet wird. Dies ist der Fall, wenn das Gesamtergebnis des erfolgreichen Studienabschlusses bekannt gegeben wird. Dies erfolgt spätestens mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.

Informieren Sie uns bitte rechtzeitig vorab über das geplante Studienende. WICHTIG: Bachelor und Master werden als getrennte Studiengänge betrachtet! Daher endet das Stipendium zunächst auch mit dem Erbringen der letzten Prüfungsleistung im Bachelor!

Sind Pflichten mit Erhalt des Stipendiums verbunden?

Nein, direkte Verpflichtungen gibt es keine. Bei der feierlichen Zeremonie des Deutschlandstipendiums (Urkundenverleihung) wird es ein exklusives Treffen mit dem jeweiligen Förderer geben. Ein Erscheinen zu dieser Veranstaltung wird ausdrücklich begrüßt, um den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Förderer herzustellen. Des Weiteren werden Sie zum Netzwerktreffen auf das Vöhlinschloss in Illertissen eingeladen. Hier erwarten Sie spannende Workshops und die Möglichkeit sich mit den Förderer und anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hochschule Kempten, Neu-Ulm und Augsburg auszutauschen.

Kann ich mich für das Stipendium wiederbewerben?

Ja. Zur Wiederbewerbung des Stipendiums ist eine erneute Bewerbung in der folgenden Ausschreibungsrunde erforderlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.

Wann endet die Förderung?

Die Förderung endet, wenn:

  • die Förderhöchstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist oder
  • der Studierende die Hochschule Kempten verlässt (z. B. Hochschulwechsel) oder
  • der Studierende die Fachrichtung innerhalb der Hochschule wechselt oder
  • die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde oder
  • nicht genug Fördermittel zur Verfügung stehen und keine Weitergewährung des Deutschlandstipendiums möglich ist

Können sich abgelehnte Studierende erneut bewerben?

Ja, dass ist möglich.

Werden persönliche Daten an die Förderer weitergegeben?

Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, ihre Kontaktdaten an ihren Förderer weitergegeben. 

Wird das Deutschlandstipendium weitergewährt, wenn man während der Förderzeit im Ausland studiert (Auslandssemester)?

Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat*innen gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält; siehe auch BMBF-FAQ.

Kombinationen mit anderen Förderungen

Ich bekomme ein Stipendium eines Begabtenförderungswerkes. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Förderung (z. B. eines Begabtenförderwerkes) einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet. Das gilt in der Regel für das Büchergeld der Begabtenförderwerke oder die Semesterpauschale des Max-Weber-Programms. Die Doppelförderung bezieht sich nur auf die finanzielle Förderung. Eine ideelle Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist zulässig.

Wird das Stipendium auf mein BAföG angerechnet?

Nein. Die Mittel nach dem BaföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Sie können die Förderung ohne Abschläge in Anspruch nehmen.

Online-Bewerbung

Mein Abiturzeugnis wurde mir bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja,  bitte reichen Sie ihr Zeugnis umgehend nach Erhalt in Kopie per E-Mail nach.

Ich habe beim Ausfüllen des Formulars etwas vergessen bzw. möchte noch etwas ändern. Was muss ich tun?

Bitte ergänzen Sie das Formular und reichen es Online und per Mail erneut ein. Es wird von uns nur die jeweils aktuellste Version berücksichtigt.

Wie kann ich überprüfen, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde?

Sie erhalten eine automatische eine E-Mail Benachrichtigung an ihre hinterlegte E-Mailadresse, wenn sie sich erfolgreich beworben haben.

Ich bin im aktuellen im 1. Fachsemester (Bachelor/Master) eingeschrieben und kann daher noch keine Studien- bzw. Prüfungsleistungen nachweisen. Was trage ich als Durchschnittsnote ein?

Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern zählt die Durchschnittsnote derHochschulzugangsberechtigung und bei Master-Studierende die Abschlussnote des Bachelorstudiengangs.

Kontakt

Franziska Lenk

 
+49 (0) 831 2523-362
franziska.lenk(at)hs-kempten.de

Gebäude V, 3. Stock, V401

Sie erreichen mich Montag bis Donnerstag am Vormittag.

Persönliche Termine nach Vereinbarung.

Ausfüllen des Online-Bewerbungsformulars

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