Ja. Sie können sich bewerben, müssen aber zu Beginn der Förderung die Immatrikulation an der Hochschule Kempten vorweisen.
Alle Studienanfängerinnen und -änfänger sowie Studierende, die an der Hochschule Kempten immatrikuliert sind oder sich in dem auf die Bewerbung folgenden Semester immatrikulieren werden und einen Abschluss an der Hochschule Kempten anstreben.
Die Förderung für das Deutschlandstipendium beläuft sich auf 300 Euro pro Monat.
Die Stipendien werden in der Regel zunächst für ein Jahr (zwei Semester) vergeben. In Ausnahmefällen kann auch nur ein halbes Jahr (ein Semester) gefördert werden.
Das Stipendium wird bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gewährt und höchstens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Hochschulausbildung erfolgreich beendet wird. Dies ist der Fall, wenn das Gesamtergebnis des erfolgreichen Studienabschlusses bekannt gegeben wird. Dies erfolgt spätestens mit Ablauf des zweiten Monats nach dem Monat, in dem der letzte Prüfungsteil abgelegt wurde.
Informieren Sie uns bitte rechtzeitig vorab über das geplante Studienende. WICHTIG: Bachelor und Master werden als getrennte Studiengänge betrachtet! Daher endet das Stipendium zunächst auch mit dem Erbringen der letzten Prüfungsleistung im Bachelor!
Nein, direkte Verpflichtungen gibt es keine. Bei der feierlichen Zeremonie des Deutschlandstipendiums (Urkundenverleihung) wird es ein exklusives Treffen mit dem jeweiligen Förderer geben. Ein Erscheinen zu dieser Veranstaltung wird ausdrücklich begrüßt, um den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Förderer herzustellen. Des Weiteren werden Sie zum Netzwerktreffen auf das Vöhlinschloss in Illertissen eingeladen. Hier erwarten Sie spannende Workshops und die Möglichkeit sich mit den Förderer und anderen Stipendiatinnen und Stipendiaten der Hochschule Kempten, Neu-Ulm und Augsburg auszutauschen.
Ja. Zur Wiederbewerbung des Stipendiums ist eine erneute Bewerbung in der folgenden Ausschreibungsrunde erforderlich. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang.
Die Förderung endet, wenn:
Ja, dass ist möglich.
Wenn Studierende für eine Förderung mit dem Deutschlandstipendium ausgewählt werden, ihre Kontaktdaten an ihren Förderer weitergegeben.
Das Stipendium wird auch dann fortgezahlt, wenn man sich in einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt befindet. Vorausgesetzt, man geht während der Dauer der Förderung ins Ausland. Das gilt unabhängig von einer eventuellen Beurlaubung an der Hochschule, die das Stipendium vergibt. Studiert man über das ERASMUS-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiat*innen gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erhält; siehe auch BMBF-FAQ.
Grundsätzlich ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Eine Doppelförderung liegt vor, wenn die Förderung (z. B. eines Begabtenförderwerkes) einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro überschreitet. Das gilt in der Regel für das Büchergeld der Begabtenförderwerke oder die Semesterpauschale des Max-Weber-Programms. Die Doppelförderung bezieht sich nur auf die finanzielle Förderung. Eine ideelle Förderung durch die Begabtenförderungswerke ist zulässig.
Nein. Die Mittel nach dem BaföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Sie können die Förderung ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Ja, bitte reichen Sie ihr Zeugnis umgehend nach Erhalt in Kopie per E-Mail nach.
Bitte ergänzen Sie das Formular und reichen es Online und per Mail erneut ein. Es wird von uns nur die jeweils aktuellste Version berücksichtigt.
Sie erhalten eine automatische eine E-Mail Benachrichtigung an ihre hinterlegte E-Mailadresse, wenn sie sich erfolgreich beworben haben.
Bei Studienanfängerinnen und Studienanfängern zählt die Durchschnittsnote derHochschulzugangsberechtigung und bei Master-Studierende die Abschlussnote des Bachelorstudiengangs.
Franziska Lenk
+49 (0) 831 2523-362
franziska.lenk(at)hs-kempten.de
Gebäude V, 3. Stock, V401
Sie erreichen mich Dienstag - Donnerstag von 8 - 14 Uhr.
Persönliche Termine nach Vereinbarung.
Ihre Frage konnte nicht beantwortet werden? Lesen bei den FAQs des BMBF weiter...
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