BAföG

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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Das BAföG gibt deutschen und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch ausländischen Studierenden einen Rechtsanspruch auf Ausbildungsförderung. Voraussetzung ist, dass die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Zuständigkeit und Beratung

Für Studierende der Hochschule Kempten ist das Studierendenwerk Augsburg zuständig. Alle Informationen über die Vergabe, die Höhe der Leistungen, die Förderungsdauer etc. sind auf den Internetseiten ausführlich beschrieben.
Der Wegweiser des Studierendenwerkes Augsburg, Studieren in Augsburg und Kempten, beantwortet ebenfalls viele Fragen rund ums BAföG. Die Augsburger Broschüre liegt in vielen Abteilungen der Hochschule aus.

Bitte nutze die Möglichkeit, den BAföG-Antrag online auszufüllen unter: www.bafoeg-bayern.de

 

Sprechzeiten Kempten

Aufgrund von Personalausfall vom Studierendenwerk sind leider keine Sprechzeiten in Präsenz für das Wintersemester möglich. Ab  Januar 2024 soll es Onlinesprechstunden geben.

Kontakt

Studierendenwerk Augsburg

Postanschrift:
Eichleitnerstraße 30 
86159 Augsburg

Besucheranschrift:
Amt für Ausbildungsförderung
Außenstelle
Gögginger Str. 44, 2. Stock
86159 Augsburg
(Haltestelle Tramlinie 1 "Polizeipräsidium")


Ansprechpersonen:
Irina Rüschendorf
 Tel.: +49 (0) 821 2593-5019
rueschendorf(at)bafoeg-bayern.de

Nathalie Schilling
 Tel. +49 (0) 821 2593-5018
schilling.n(at)bafoeg-bayern.de

Sprechzeiten:
Mo-Do von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr