Diversity und Antidiskriminierung

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Diversity an der Hochschule Kempten

Charta der Vielfalt

Die Charta der Vielfalt ist eine Arbeitgeber*inneninitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen unter der Schirmherrschaft von Olaf Scholz.

Europaweit werden die Charta-Initiativen durch die Europäische Kommission koordiniert.

Im Mai 2020 hat der Präsident der Hochschule Kempten, Prof. Dr. Hauke, die Urkunde der Charta der Vielfalt unterzeichnet.

Die Urkunde der Charta der Vielfalt ist die Selbstverpflichtungserklärung der Unterzeichnenden, in ihrer Organisation dazu beizutragen, Vielfalt und Wertschätzung zu fördern.

Die unterzeichnete Urkunde im Wortlaut finden Sie hier.

Diversity-Management

Diversity Management hat die Schaffung von diskriminierungsfreien Strukturen und eines diskriminierungsfreien Arbeitsumfeldes in Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen zum Ziel.

Diversity Management umfasst alle Maßnahmen, die eine Organisation unternimmt, um die vielfältige Gemeinschaft innerhalb der Organisation positiv zu gestalten und die Potentiale innerhalb dieser Gemeinschaft nutzbar zu machen.

Diversity Management ist ein ressourcenorientierter Ansatz und legt den Fokus auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Mitgliedern einer Organisation. Somit werden Bedingungen geschaffen, innerhalb derer unterschiedliche Menschen mit ihren Persönlichkeiten und Potentialen einen Platz zur Weiterentwicklung finden.

An einer Hochschule, wie der HAW Kempten, ist dieser Ansatz essentiell, um Studierenden und Beschäftigten offen, wertschätzend und fördernd zu begegnen.

Dimensionen von Diversity und Intersektionalität

Diversity

Jede Person birgt Vielfalt in sich. Diese Vielfalt wir durch die Kerndimensionen von Diversity abgebildet. Hierzu zählen insbesondere Lebensalter, körperliche und psychische Befähigung, ethnische und kulturelle Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung sowie Religion oder Weltanschauung. Diese Merkmale eines Menschen werden durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschützt. Eine weitere Dimension, die zunehmend als Kerndimension gesehen wird, ist die „soziale Herkunft“, die sie einen bedeutenden Faktor in Bezug auf Ungleichbehandlung darstellt.

Die Kerndimensionen sind nicht veränderbar. Die äußeren Dimensionen bilden ebenfalls die Vielfalt eines Menschen ab, sind veränderbar, wenn auch nicht für alle Personen gleichermaßen.

Hier finden Sie die Darstellung der Diversity-Dimensionen der Charta der Vielfalt. 

 

Intersektionalität

Intersektionalität beschreibt die Verflechtung der Zugehörigkeiten zu den Diversity Dimensionen eines jeden Menschen. Die Dimensionen von Diversity sind miteinander verwoben, jeder Mensch birgt unterschiedliche Dimensionen in sich.

Menschen erfahren Anerkennung und Ablehnung aufgrund dieser Mehrfachzugehörigkeiten. Diskriminierung bezieht sich selten nur auf ein Merkmal entsprechend der Dimensionen, sondern sie entsteht durch die Verwobenheit (engl. „intersections“) mit anderen Dimensionen von Diversity.  Daher ist es wichtig, im Fall von Diskriminierung den Gesamtkontext zu betrachten, um zu erkennen, welche Machtstrukturen die Diskriminierung fördern.

Zum Beispiel vereint das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ die Dimensionen Geschlecht, sexuelle Orientierung und Familienstand und Elternschaft. Jede der Dimensionen hat einen Einfluss darauf, wie die Lebenssituation erlebt und gestaltet werden kann. Kommen ethnische Herkunft und Beeinträchtigung hinzu, gestaltet sich die Lebenswirklichkeit der Menschen erneut anders.

 

Namensänderung nach oder während der Transition

Sie gehen momentan durch Ihre Transition und möchten Ihren Namen und das von der Hochschule geführte Geschlecht ändern lassen? 
Wenn Sie dies mit Ihrem Ergänzungsausweis des DGTI e.V. und Ihrem gültigen Personalausweis bei der Abteilung Studium formlos (mündlich oder schriftlich) beantragen, werden Ihre Daten geändert. 

Sollten Sie dazu Beratung oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne bei Katharina Litsche vom BGFD melden. 

 

AK QUEER

Der AK Queer der Hochschule Kempten steht für eine weltoffene uns tolerante Gemeinschaft, die es LGBTQIA+ Menschen und auch Interessierten ermöglicht, sich zum Thema zu vernetzen und auszutauschen.

Ziele:

  • Die Sichtbarkeit von LGBTQIA+ Menschen auf dem Campus erhöhen
  •  Für einen fairen Umgang des Themas im Hochschulalltag einstehen
  • Menschen die Möglichkeit bieten, sich selbst und Andere besser kennenzulernen - Vorurteile aus dem Weg räumen!

Netzwerke und Kooperationen

In Folgenden Gremien setzt sich das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity für Vielfalt auf dem Campus ein:

Die Hochschule Kempten ist Mitglied des Wissenschaftsverbunds Vierländerregion Bodensee. In der Arbeitsgemeinschaft Gender & Diversity beteiligt sich das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity an der Weiterentwicklung von Forschungs- und Studienbedingungen, die die Vielfalt der Lebensrealitäten von Hochschulangehörigen fördern.

Auf Bundesebene beteiligt sich das BGFD an der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. (bukof). Ziel der bukof ist die Schaffung, Förderung und Weiterentwicklung von einem diskriminierungskritischen und diskriminierungsarmen Umfeld für alle Studierenden und Beschäftigten an Hochschulen.

Auf Landesebene beteiligt sich das BGFD an der Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an bayerischen Hochschulen (LaKoF).  Hier arbeiten die Dezentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft der Hochschulen und deren Referent*innen stetig an der Verbesserung von Karrierebedingungen speziell von Frauen und an einem diskriminierungsarmen Umfeld an Hochschulen für alle Studierenden und Beschäftigten.

Wir besuchen regelmäßig das bayernweite Netzwerk "Antidiskriminierung an bayrischen Hochschulen ", sowei das bundesweite Netzwerk "Diversity an Hochschulen".

Seit Mai 2020 befindet sich die Kooperation mit Arbeiterkind.de im Aufbau. Arbeiterkind.de hat zum Ziel, junge Menschen, die als erste in ihrer Familie studieren, während ihres Studiums zu unterstützen. Hierbei werden Netzwerke unter Studierenden gebildet, sodass „Neulinge“ von der Erfahrung anderer Studierender profitieren können.

Antidiskriminierung

Was ist Diskriminierung genau?

Diskriminierung - was ist das genau?

Zur Erläuterung und als Hilfe zur Einordnung von Situationen und Vorfällen, finden Sie im Folgenden einige hilfreiche Erklärungen und gesetzliche Grundlagen zum Begriff "Diskriminierung". Sollten Sie dazu Fragen haben, eine individuelle Beratung wünschen oder eine Beschwerde einreichen wollen, sind Sie im Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity herzlich willkommen. Per Email (gleichstellung@hs-kempten.de) können Sie ein Beratungsgespräch vereinbaren.

„Diskriminierung ist eine grobe Verletzung der Menschenrechte. Diskriminierte Menschen werden aufgrund individueller oder gruppenspezifischer Merkmale systematisch an der Ausübung ihrer Menschenrechte gehindert.“

https://www.amnesty.ch/de/themen/diskriminierung/zahlen-fakten-und-hintergruende/was-ist-diskrimi; 08.03.2021

Verschiedene Formen von Diskriminierung: Unterscheidung in der Behandlung (z.B. bei der Job-Vergabe), Ausschluss aus gesellschaftlichen und politischen Prozessen (z.B. Wahlrecht für in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass), Einschränkung (z.B. unterschiedlich guter Zugang zu Informationen), Bevorzugung/Benachteligung (z.B. bei der Wohnungssuche), Trennung (z.B. strikte Trennung in zwei binäre Geschlechter), Verweigerung von angemessener Einrichtung (z.B. kein rollstuhlgerechter Zugang zu Gebäuden)

Quelle: Amnesty Schweiz

 

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz:

"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse [der Begriff "Rasse" wird zukünftig aus dem Grundgesetz getrichen und ersetzt, Stand 08.03.2021], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §1:

"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art 2:

"Jeder hat Anspruch auf alle in[der Menschenrechtserklärung] verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand."

 

Statement der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

"Eine unmittelbare (direkte oder offene) Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person mit Migrationshintergrund trotz gleicher Qualifikationen nicht zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird, Personen ohne Migrationshintergrund hingegen schon."

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/Beratung/FragenUndAntworten/faq_node.html;jsessionid=8DA08062647DCE0038317DB7FFF5CF51.2_cid3; 08.03.2021

 

 

 

 

Geschlechtersensible Sprache

Geschlechtergerechte Sprache ist die Grundlage fairer Kommunikation. Menschen nur „mit zu meinen“, aber nicht zu erwähnen, grenzt aus und bildet oftmals nicht die Realität ab. Daher ist die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache ein wichtiges Mittel, um die Gleichstellung aller Geschlechter voranzutreiben.

Die vom BGFD erstellte Broschüre zu geschlechtergerechter Sprache mit praktischen Tipps finden Sie hier als pdf.

Richtlinie gegen sexualisierte Gewalt, Diskriminierung und Belästigung

Die Hochschule nimmt das Ziel sehr ernst, sexualisierter Gewalt jeglicher Art (sexualisierte Diffamierungen, Belästigungen, Übergriffe, etc.) auf dem Campus vorzubeugen und im Falle sexualisierter Gewalt entsprechend zu handeln, um das Sicherheitsgefühl für die Einzelnen wiederherzustellen.

Hierfür gibt es das Beschwerdeportal des BGFD. Hier können Sie anonym Beschwerde einreichen, wenn Ihnen ein Übergriff (verbaler, struktureller oder körperlicher Art) passiert ist. 

Ein wichtiges Grundlagendokument zum Schutz der Studierenden ist die Richtlinie zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“.

Ein weiteres Grundlagendokument zum Schutz der Beschäftigten ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das Arbeitnehmende vor Diskriminierung jeglicher Art schützt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz finden Sie hier.

Die Richtlinie der Hochschule Kempten können Sie hier herunterladen. 

Ansprechpersonen an der Hochschule

An der Hochschule Kempten gibt es mehrere Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können, sollten Sie Opfer von Diskriminierung geworden sein und eine Beschwerde einreichen wollen. 

Beschwerdestelle:
Über die Homepage des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity gibt es eine Online-Beschwerdestelle. Dort können, anonym oder mit persönlichen Angaben, Vorfälle gemeldet werden.
https://www.hs-kempten.de/servicestellen/gleichstellung-familie-diversity/antidiskriminierung

Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity:
gleichstellung@hs-kempten.de
0831 2523 691
Raum D 108/109

Zentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft der Hochschule:
frauenbeauftragte(at)hs-kempten.de

Dezentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft der Fakultäten:
Anlaufstelle an den einzelnen Fakultäten. Übersicht siehe:
https://www.hs-kempten.de/servicestellen/gleichstellung-familie-diversity/ansprechpersonen

 

Speziell für Studierende

Psychologische Beratungsstelle des Studentenwerks in Kempten:
0831 2523 308
Raum D408
bist@studentenwerk-augsburg.de
Mittwoch 14-15 Uhr

 

Speziell für Beschäftigte

Personalrat:
personalrat@hs-kempten.de

Gleichstellungsbeauftragte für das nicht-wissenschaftliche Personal:
gsb(at)hs-kempten.de

Unterstützung in Kempten

In Kempten gibt es mehrere Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können, sollten Sie Opfer von Diskriminierung geworden sein.

Auch bayern-, bzw. deutschlandweit erhalten Sie Hilfe, wenn Sie diese benötigen.

Frauen helfen Frauen e.V. -  Frauenhaus Kempten
0831 18018
info@frauenhaus-kempten.de
www.frauenhaus-kempten.de/kontakt/

Frauennotruf Kempten
0831 12100
frauennotruf-kempten-awo.de/kontakt.php

Fachberatungsstelle Wildwasser Augsburg
Tel.: 0821 154444
www.wildwasser-augsburg.de/home.html

Weisser Ring
kostenlose Rufnummer: 116006
weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung

24 h Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
kostenlose Rufnummer: 08000 116 016

Sicherheitsgefühl auf dem Campus

Studierende und Mitarbeitende der Hochschule Kempten haben ein Recht auf ein möglichst umfassendes Sicherheitsgefühl auf dem Campus.

Die Verantwortung für einen sexuellen Übergriff liegt beim Täter, der Täterin!

Es liegt nicht in der Verantwortung der Studierenden und Mitarbeitenden sich bspw. durch entsprechende Kleidung oder durch die Vermeidung ihres Aufenthalts auf dem Campus vor sexuellen Übergriffen zu schützen.

Um dennoch das persönliche Sicherheitsgefühl zu stärken, gibt das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity Tipps für das eigene Auftreten und das Verhalten in einer Bedrohungssituation.

 

  1. Nehmen Sie an einem Selbstverteidigungskurs teil!

An einem Selbstverteidigungskurs, bspw. einem Kurs speziell für Frauen, teilzunehmen, dient nicht nur dazu, Selbstverteidigungstechniken für den Ernstfall zu erlernen, sondern stärkt das eigene Auftreten und schärft die Wahrnehmung für Situationen, die für sich selbst, aber auch für andere gefährlich sein können.

Ein selbstsicheres Auftreten und ein solidarisches Miteinander sind wichtige Bausteine zur Prävention vor sexuellen Übergriffen!

  1. Machen Sie gemeinsam Feierabend!

Tun Sie sich mit anderen Studierenden und Mitarbeitenden zusammen und vermeiden Sie es möglichst, allein zu später Stunde auf dem Campus unterwegs zu sein. Sprechen Sie Andere an, ob diese auf Sie warten, warten Sie auf Andere, wenn klar ist, dass die Person sonst alleine in die Tiefgarage, zum Parkplatz, etc. gehen muss.

  1. Melden Sie Gefahrensituationen!

Sollten Ihnen Situationen auf dem Campus auffallen, die eine Bedrohungssituation fördern könnten, bspw. schlecht beleuchtete Orte, dann lassen Sie dies die Hochschule Kempten wissen. Wenden Sie sich an das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity mit Ihrem Anliegen. Dort wird dann nach einer Lösung gesucht.

  1. Denken Sie den Notfall durch!

Machen Sie sich Gedanken zu Ihrem Verhalten im Notfall und denken Sie eine Notsituation durch. Wer sich im Vorfeld Gedanken macht, muss im Ernstfall nicht improvisieren. Eine Notsituation ist purer Stress, der Improvisation unmöglich macht. Wenn Sie sich gewappnet fühlen, strahlen Sie mehr Sicherheit aus.

  1. Handy weg – Kopfhörer raus!

Solange Sie allein an Orten unterwegs sind, an denen niemandem ein Übergriff auffallen würde, ist es ratsam so wachsam wie möglich zu sein! Lassen Sie sowohl Smartphone als auch Kopfhörer in der Tasche! Ausnahme: Sie telefonieren mit jemandem oder simulieren ein Telefonat, um für mögliche Angriffe abzuschrecken.

  1. Schreien Sie!

Wenn Sie belästigt, bedroht, verfolgt oder tatsächlich angegriffen werden: Schreien Sie so laut, wie Sie können! Schreien Sie Sätze wie „Fassen Sie mich nicht an“ oder „Ich werde überfallen“, anstatt nur „Hilfe“ zu rufen. Benutzen Sie immer die Höflichkeitsform und Siezen Sie Ihr Gegenüber – so merken Außenstehende, dass Sie die andere Person nicht kennen.

  1. Holen Sie sich Hilfe!

Sprechen Sie Menschen, die Ihnen helfen können, direkt und konkret an, beispielsweise: „Sie in der roten Jacke, rufen Sie die Polizei!“

Von Waffen wie Pistolen und Messern ist auf jeden Fall abzuraten, da sie dem Angreifer in die Hände fallen können. Auch Tränengas­sprays und Pfeffersprays können bei falschem Einsatz in die eige­nen Augen gelangen und Sie selbst wehrlos machen. Wenn also überhaupt Waffen in Erwägung gezogen werden, dann muss der richtige Umgang unbedingt gelernt werden.

Um Aufmerksamkeit zu erzeugen eignen sich Trillerpfeifen oder Schrillalarme, die in der Hand- oder Hosentasche mitgeführt werden können. Ein lautes Signal schreckt mögliche Angreifer erwiesenermaßen ab.

Sollten Sie zu später Stunde den Campus verlassen, gibt es die Möglichkeit das Heimwegtelefon[1] anzurufen und sich nach Hause oder zum Auto, zum Bus „begleiten“ zu lassen.

 

[1] Tel.: 030/12074182 (deutschlandweit)

Sonntag – Donnerstag: 18-00 Uhr, Freitag & Samstag 18-03 Uhr

Toolbox Diversity

Handwerkszeug für den Alltag

How to say it right?!

Sprache schafft Realitäten – daher ist eine sensible Sprache von hoher Bedeutung, um unbewusste und bewusste Ausgrenzungsmechanismen zu erkennen, zu benennen und ihnen entgegenzuwirken.

Hier finden Sie interessante Ausarbeitungen zur diversitysensiblen Sprache in Bezug auf verschiedene Diversity-Dimensionen.

Barrierefreiheit digital - zugängliche Dokumente erstellen

Hier finden Sie hilfreiche Links zu Tutorials, wie Sie barrierefreie Dokumente erstellen können:

 

Was bedeutet Barrierefreiheit digital? Ein Gespräch mit Klaas Posselt (Autor und Experte für Barrierefreiheit digital):

https://www.youtube.com/watch?v=vkGtDaC2erk

 

Wie werden Dokumente in MS Word barrierefrei erstellt oder auf Barrierefreiheit geprüft?

https://www.youtube.com/watch?v=IYU-oYmG_Oo

 

Barrierefreie Pdfs aus InDesign erstellen:

https://www.youtube.com/watch?v=NPxZ5qMUnI0&t=305s

 

Erstellung barrierefreies PDFs (15 minütige Erläuterung der Uni Potsdam):

https://www.youtube.com/watch?v=-WM29YFUfPc

 

 

Geschlechtergerechte Kommunikation

Geschlechtergerechte Sprache ist die Grundlage fairer Kommunikation. Menschen nur „mit zu meinen“, aber nicht zu erwähnen, grenzt aus und bildet oftmals nicht die Realität ab. Daher ist die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache ein wichtiges Mittel, um die Gleichstellung aller Geschlechter voranzutreiben.

Die vom BGFD erstellte Broschüre zu geschlechtergerechter Sprache mit praktischen Tipps finden Sie hier als pdf.

Hilfreiche Links

Hier finden Sie hilfreiche Links zu informativen Artikeln, Dokumenten und Videos, die Ihnen Diversity anschaulich näherbringen.

Deine Rechte auf einen Blick

Was hat das mit mir zu tun?

Einstieg in gender- und diversitätsbewusste Lehre

Anlaufstellen queer in Bayern

Kontakt

Referentin für Diversity (momentan in Elternzeit)
Katharina Litsche


+49 (0) 831 2523-379
katharina.litsche(at)hs-kempten.de


Gebäude D, Erdgeschoss, D109
   

Öffnungszeiten

siehe Startseite des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity

Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserem Insta-Kanal.

Beschwerdestelle

Sie haben eine diskriminierende Erfahrung gemacht und möchten sich beschweren? 

Hier können Sie anonym einen Vorfall melden und sich, wenn gewünscht, im weiteren Verlauf persönlich beraten lassen. 

Es erfolgt keine Kontaktaufnahme mit dem*der Täter*in, der Polizei, Ihrer*Ihrem Vorgesetzte*n ohne ihr Einverständnis! 

Wir vom BGFD beraten Sie gerne und unterstützen Sie im Umgang mit Ihrer belastenden Erfahrung! 

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