Oskar-Karl-Forster-Stipendium

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FAQ

Was ist das Oskar-Karl-Forster-Stipendium?

Dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist durch das Testament des verstorbenen Konsuls Oskar-Karl Forster seit 1973 die Verwaltung und Verteilung der Hälfte des jährlichen Reinertrages des Erbes für die Förderung und Ausbildung begabter und mittelloser Schüler und Studierender an Gymnasien und Hochschulen übertragen. Aus den Erlösen eines Jahres werden im folgenden Jahr der Hochschule Kempten anteilig Mittel zur Verfügung gestellt.

Was kann mit dem Stipendium finanziert werden?

Aus dem Fonds können Studierende an Hochschulen für angewandte Wissenschaften einmalig Beihilfen

  • zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln und
  • zu den Druckkosten für Dissertationen

gewährt werden.

Wer kann das Stipendium beantragen?

Die Beihilfe richtet sich an bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an der Hochschule Kempten immatrikuliert sind.

Wer gilt im Sinne des Oskar-Karl-Forster-Stipendiums als bedürftig?

Zur Beschaffung von Büchern und sonsten Lernmitteln:

  • wer Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhält oder
  • wer glaubhaft versichert, dass das laufende Nettoeinkommen der Unterhaltsverpflichteten monatlich nicht höher ist als der doppelte Freibetrag nach § 25 Abs. 1 BAföG, zuzüglich des einfachen Freibetrags nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschließlich der/des Studierenden selbst.

  Die Freibeträge sind folgendermaßen definiert:

  • monatlicher Freibetrag vom Nettoeinkommen der miteinander verheirateten Eltern oder Lebenspartner, wenn sie nicht dauernd getrennt leben >>> 3.780 Euro
  • monatlicher Freibetrag vom Nettoeinkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen >>>2.520 Euro
  • zusätzlicher monatlicher Freibetrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind einschl. Studierenden. >>> 575 Euro, dabei mindert sich der Betrag um das Einkommen des Kindes.

 Zu den Druckkosten für Dissertationen:

Bedürftigkeit ist gegeben, wenn die Antragssteller keine höheren laufenden Einkünfte erzielen, als der Grundbetrag des Graduiertenstipendiums nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz zuzuglich einer anrechnungsfreien Pauschale i. H. von insgesamt 1.800€.

Wie hoch ist die aktuelle Förderung?

Die Beihilfe soll mindestens 100,00 € und höchstens 500,00€ betragen.

Welche Richtlinien gibt es?

Es gelten folgende Richtlinien:

  • Die Vergabe ist weder an eine Konfessionszugehörigkeit, noch an eine Staatsangehörigkeit gebunden.
  • Die Beihilfe darf mindestens 100 Euro, höchstens aber 500 Euro betragen.
  • Die Beihilfe richtet sich an bedürftige Studierende, die mindestens im 2. Semester an der Hochschule Kempten immatrikuliert sind.

Ablauf der Bewerbung

Die Bücher können Sie kaufen, sobald Sie den Antrag abgegeben und eine schriftliche Zusage in Form einer Bewilligung erhalten haben. Wenn der Bescheid bei Ihnen eingetroffen ist, reichen Sie bitte die Original-Kaufbelege ein, damit der Betrag auf Ihr Konto überwiesen werden kann.

Als Nachweis genügt der aktuelle BAföG-Bescheid bzw. der Einkommenssteuerbescheid des vorletzten Jahres.

Zudem unterschreibt ein/e Professor/in Ihrer Fakultät die Bücherliste im Antragsformular und befürwortet damit Ihren Antrag. Anschließend reichen Sie den Antrag in Papierform bei Frau Jack (Gebäude V, Raum V402) ein.

Die Vergabe erfolgt nach Eingang der Bewerbung, solange Fördermittel zur Verfügung stehen und die Unterlagenordentlich und vollständig eingereicht werden.

 

Download des Antrages

Download des Oskar-Karl-Forster-Stipendiumantrages.

Kontakt

Frau Jessica Kopf

 
+49 (0) 831 2523-660
  jessica.kopf(at)hs-kempten.de

Gebäude V, 3. Stock, V402
   

Terminvereinbarung nach Rücksprache.