Um Ihr Studium erfolgreich abzuschließen, müssen die nach den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen erforderlichen Fächer abgelegt werden. Die Prüfungsordnungen finden Sie hier.
Die Prüfungen finden während der Prüfungszeit statt (siehe Termine). Zusätzlich können während der Vorlesungszeit studienbegleitende Leistungsnachweise (Praktika, Klausuren, oder Ausarbeitungen) erforderlich sein, die als Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen zu erbringen sind. Die Klausuren der Allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer werden grundsätzlich bereits gegen Ende der Vorlesungszeit abgehalten. Die genauen Termine sind den Aushängen bzw. dem zentralen Prüfungsplan zu entnehmen, der spätestens zwei Wochen vor Beginn der Prüfungszeit hochschulöffentlich bekannt gemacht wird.
Weitere Informationen, insbesondere über Anmeldung, Zulassung, Fristen, Wiederholung usw., entnehmen Sie der Rahmenprüfungsordnung und der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule Kempten. Weitere Auskünfte erteilt die Abteilung Studium der Hochschule.
Auf diesem Merkblatt können Sie alle wichtigen Informationen nachlesen.
Hier finden Sie den Prüfungsmeldebogen, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie irrtümlich bei einem Anmeldeversuch abgelehnt werden. Senden Sie dieses bitte innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums an die Abteilung Studium (E-Mail: studienamt(at)hs-kempten.de).
Wichtige Hinweise für die Beantragung eines genehmigungsfähigen Antrags auf Nachteilsausgleich entnehmen Sie bitte dieser Information des Prüfungsausschusses. Hier können Sie außerdem den Antrag auf Nachteilsausgleich herunterladen.
Hilfe & Fragen
Sollten weitere Fragen bei Ihnen aufkommen und oder Sie Hilfe benötigen, wenn Sie sich an die Abteilung Studium.
Elektronische Geräte, die zur Täuschung in einer Prüfung eingesetzt werden können (bspw. Mobiltelefone, Smartphones, Smart-Watches und entsprechende Geräte zum Datenaustausch u./o. zur Kommunikation), dürfen nur abgeschaltet in Taschen unterhalb der Tische aufbewahrt werden. Derartige eingeschaltete Geräte gelten grundsätzlich als Täuschungsversuch; die Klausur gilt damit als nicht bestanden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Aufsicht bzw. den Prüfenden.
Grundsätzlich müssen Sie sich zu allen Prüfungen fristgerecht anmelden. Die Anmeldung erfolgt online über das MeinCampus. Genaue Termine für die Prüfungsanmeldung finden Sie unter Termine.
Die Notenabfrage steht grundsätzlich ab dem letzten Tag jeder Prüfungsperiode im Selbstbedienungsportal zur Verfügung.
Für Prüfungsangelegenheiten grundsätzlicher und übergeordneter Bedeutung, Überwachung der rechtmäßigen Anwendung der Prüfungsordnung sowie Beschwerden und Widersprüche gegen Beschlüsse der Prüfungskommission ist der Prüfungsausschuss zuständig.
Vorsitzender: Prof. Dr.-Ing. Dirk Jakob
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