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Das Qualitässiegel "audit familiengerechte hochschule" wurde der Hochschule Kempten seit der Erstzertifizierung 2011 im Dezember 2023 zum fünften Mal verliehen.
Der Grundgedanke der familiengerechten Hochschule ist ein wichtiger Bestandteil des Profils und der Kultur der Hochschule Kempten. Hierzu gehört das Verständnis für und die Wahrnehmung von Bedürfnissen der Hochschulmitglieder in unterschiedlichen Lebensphasen.
Das Engagement für familiengerechte Studien- und Arbeitsbedingungen soll Wirkung nach innen und außen entfalten: als Teil des gesellschaftlichen Auftrages, als Ort der Innovation, der Bildung und Ausbildung von Studierenden, als regional vernetzter Akteur und als attraktiver Arbeits- und Studienort.
Die Auditierung wird durch die berufundfamilie Service GmbH durchgeführt.
Durch die Mitgliedschaft im Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie bekennt sich die Hochschule Kempten zu folgenden Grundsätzen:

Die familiengerechte Hochschule unterstützt Maßnahmen zu familienorientierten Studien-, Arbeits- und Lebensbedingungen. Studierende mit Kindern stehen vor besonderen Herausforderungen, um die Koordination zwischen Eltern-Dasein und Erfüllung der Aufgaben während des Studiums zu bewältigen.
Mit unseren besonderen Angeboten wollen wir die Studienorganisationsmöglichkeiten transparent gestalten.
Gerne stehe ich Dir für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Wir beraten auch zum Thema Promotion und Vereinbarkeit an der Hochschule Kempten!
Um Studium und Familie unter einen Hut zu bekommen, bedarf es eines guten Zeitmanagements und entsprechender Rahmenbedingungen.
Wir geben Ihnen einen Überblick über bestehende Regelungen. Aufgrund möglicher Veränderungen ist es wichtig, dass Sie sich zusätzlich jeweils nach den aktuellen Regelungen erkundigen.
Wir beraten Sie gerne!
Entscheidend ist es den Kontakt mit den verantwortlichen Professorinnen und Professoren zu suchen, um Ihren individuellen Studienverlauf zu besprechen.
Weitere Ansprechpersonen sind die Dezentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und die jeweiligen Prüfungskommissionsvorsitzenden Ihrer Fakultät.
Einzuhaltende Fristen des Studiums und Prüfungsvoraussetzungen werden geregelt durch die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) und die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten (APO).
Unterstützung finden sie zudem bei den Fachstudienberatungen, der Abteilung Studium sowie bei der Allgemeine Studienberatung.
Die Checkliste "Studieren mit Kind" liefert gebündelte Informationen zur Thematik und wird durch das BGFD bereitgestellt.
Beurlaubung vom Studium
Beurlaubung ist nur eine von verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten zur spezifischen Studienorganisation.
Studierenden ist es möglich sich aus wichtigem Grund beurlauben zu lassen. Insbesondere Schwangerschaft, die Erziehung eines Kindes und die Pflege eines nahen Angehörigen gelten als wichtige Gründe. Es ist zudem möglich einen Anteil der Elternzeit über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus zu übertragen. Während der Beurlaubung aufgrund von Schwangerschaft, Erziehung eines Kindes und Pflege eines Angehörigen können Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Wichtig: Dieser Beurlaubungsgrund muss auf dem Antrag vermerkt und mit entsprechenden Dokumenten (bspw. Geburtsurkunde) belegt werden.
Vermerkt ist diese Regelung in der Immatrikulationssatzung im §7.
Eine Beurlaubung ist an der Hochschule Kempten in der Abteilung Studium mittels Formular bzw.im Portal "Mein Campus" zu beantragen.
Fakultätsspezifische Regelungen und Fristen sind in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung der Studiengänge festgehalten.
Das BMFSFJ gibt einen kompakten Überblick für werdende Eltern und Familien bspw. eine Checkliste vor der Geburt oder Informationen zum Elterngeld im Studium.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet erstmals in seiner Geschichte ein rein digitales Stipendienprogramm an.
Das neue Programm ermöglicht jungen Menschen ein digitales Masterstudium im Ausland. Finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) soll das Pilotprogramm insbesondere Studierende ansprechen, die bisher wegen gesundheitlicher oder familiärer Gründe auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet haben.
Das Programm steht Bewerber*innen aller Fachrichtungen offen, die einen vollwertigen Masterabschluss an einer ausländischen Hochschule anstreben. Allerdings sind künstlerische Fächer und Architektur ausgenommen.
Das Programm ist für Studiengänge in aller Welt offen.
Zunächst ist die Vergabe von rund 30 Stipendien pro Jahr geplant.
Die Pressemitteilung des DAAD vom 2. Mai 2023 finden Sie hier.
Des weiteren finden Sie Informationen Rund um das Studium im Ausland von Studieren weltweit, hier und aus dem best-practice-club Familie in der Hochschule, hier.
Zur besseren Vereinbarkeit von Versorgungs- und Studienverpflichtungen besteht für die Studierenden mit Kind(ern) und Schwangere an der Hochschule Kempten die Möglichkeit eine Zugangsberechtigung für denabgesperrten Parkbereich für Beschäftigte zu erhalten.
Diese Zugangsberechtigungen werden jeweils in der ersten Semesterwoche (März/Oktober) vergeben. Die Ausgabe wird über ein Vergabeverfahren abgewickelt. Ausschlaggebend für den Erhalt eine Berechtigung ist vor allem die Häufigkeit von Vormittagsvorlesungen in Kombination mit familiären Versorgungsverpflichtungen, sowie dem Alter des Kindes.
Bei Interesse melden Sie sich bitte im Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity über die E-Mail gleichstellung@hs-kempten.de
Dort erhalten Sie den Bewerbungsbogen. Es ist zu beachten, dass für den Erhalt der Zugangsberechtigung die Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie eine Kaution zu hinterlegen ist.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Studium in der Schwangerschaft. Ein Erstberatungstermin kann auch anonym stattfinden!
Regelungen des Mutterschutzgesetzes, welche zu einem Nachteil im Studium führen könnten, werden durch den sog. Nachteilsausgleich vermieden.
Seit dem 1.1.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz auch für Studentinnen, sowohl für Ausbildungsveranstaltungen an der Hochschule, als auch für verpflichtend vorgegebene Praktika.
Für Studentinnen gelten einige Besonderheiten. Sie können bei Bedarf auf die Inanspruchnahme der Schutzfrist vor und nach der Entbindung verzichten. Verantwortlich für die Sicherstellung des Mutterschutzes ist bei Studentinnen die Hochschule. Bei einem Praktika außerhalb der Hochschule, der zuständige Arbeitgeber.
Das Ergreifen konkreter Schutzmaßnahmen für die schwangere oder stillende Mutter und ihr (ungeborenes) Kind durch die Hochschule Kempten ist erst ab Mitteilung der Schwangerschaft möglich. Nachdem die Schwangerschaft oder Stillzeit dem Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity angezeigt wurde, informiert das BGFD den oder die Fachstudienberater*in und die Abteilung Studium.
Zuständig für die anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung sind an erster Stelle der/die Fachstudienberater*in. Ggf. muss der Betriebsarzt mit einbezogen werden, bspw. wenn der Immunstatus der schwangeren/stillenden Studierenden geprüft werden muss.
Schutzfristen
6 Wochen vor der Geburt
8 Wochen nach der Geburt bei regulärer Geburt
Sonst 12 Wochen (Frühgeburt, Mehrlinge, Kind mit Behinderung)
Regelungen für Prüfungen
Nachteile aufgrund von Schwangerschaft, der Entbindung oder der Stillzeit sollen vermieden und ausgeglichen werden (z.B. durch eine Anpassung der vorgeschriebenen Reihenfolge von Modulen oder eine großzügige Gewährung von Ersatzterminen für das Ablegen von Prüfungen oder die Abnahme von Prüfungen in einer anderen Prüfungsform). Wird das Studium während des Mutterschutzes fortgesetzt, kann dies nur vor einer Prüfung wiederrufen werden. Bei Abbruch einer Prüfung gelten die bereits bekannten Regelungen der Hochschule zum Krankheitsfall in der Prüfung.
Ausnahmen für Studentinnen
Die Hochschule darf von schwangeren oder stillenden Studentinnen welche 18 Jahre und älter sind, Studien- und Prüfungsleistungen nur im Rahmen von achteinhalb Stunden täglich oder maximal 90 Stunden in der Doppelwoche verlangen. Eine ununterbrochene Ruhezeit von täglich elf Stunden ist zu gewährleisten.
Die Hochschule darf eine schwangere oder stillende Studentin nicht zwischen 20 und 6 Uhr im Rahmen der hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen. Sie kann sie allerdings an Veranstaltungen bis 22 Uhr teilnehmen lassen, wenn sie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (z.B. durch ihr Erscheinen), die Teilnahme für die Ausbildung erforderlich ist und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen ist.
An Sonn- und Feiertagen gilt dasselbe: Die schwangere/stillende Studentin muss sich ausdrücklich dazu bereit erklären, die Teilnahme muss für die Ausbildung erforderlich sein, eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen sein und der Studentin muss im Anschuss eine ununterbrochene Nachtruhe von mindestens elf Stunden und ein Ersatzruhetag gewährt werden.
Wichtig!
Die Schwangerschaft und der voraussichtliche Geburtstermin müssen dem Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity so früh wie möglich mitgeteilt werden. Die Hochschule benötigt einen Nachweis der Schwangerschaft mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin (es reicht eine Kopie des Mutterpasses). Ebenso muss dem Büro für Gleichstellung und Familie mitgeteilt werden, wenn gestillt wird.
Weitere Informationen sowie einen Leitfaden des Bundesministeriums finden Sie hier.
BaföG Bezug und Mehrbedarfszuschläge über Jobcenter
Bei entsprechender Bedürftigkeit besteht ein Anspruch auf sozialrechtliche Mehrbedarfszuschläge und einmalige Beihilfen bei Schwangerschaft bzw. Geburt des Kindes. Denn dieser Bedarf steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem Studium. Deshalb kann auch bei Bezug von BAföG nach der zwölften Schwangerschaftswoche monatlich ein Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 20 Prozent des Regelsatzes der Sozialhilfe beantragt werden. Ferner können einmalige Leistungen, z.B. für Umstandskleidung oder die Erstausstattung des Babys, gezahlt werden. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: Einkommens-, Vermögens- und Mietnachweise sowie ein Attest über die Schwangerschaft..
Familienportal
Merkblatt BaföG Schwangerschaft und Kindererziehung
Das Studentenwerk Augsburg bietet Beratung vor Ort in Kempten:
BAföG - Beratung
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
www.familienkasse.de
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Dieser beträgt seit dem 1. Januar 2021 bis zu 209 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. Wer den Kinderzuschlag erhält, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kitagebühren befreit. Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online stellen.
BMFSFJ - Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe
Elterngeld
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch auf Elterngeld. Auch Studierende erhalten Elterngeld.
Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten.
www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/index.php
Bayerisches Familiengeld
Der Freistaat Bayern gewährt den Eltern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld erhalten Eltern für ihre Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind.Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen oder der Erwerbstätigkeit. Eltern in Bayern können auch Familiengeld erhalten, wenn das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird. Wenn in Bayern Elterngeld bezogen wird, ist kein zusätzlicher Antrag notwendig.
www.zbfs.bayern.de/familie/familiengeld/index.php/
Finanzielle Unterstützung
Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind können Anträge für finanzielle Unterstützung gestellt werden.
Deutschlandstipendium
Den Spagat zwischen Lernen und Versorgen einer Familie wird ebenfalls bei der Förderung des Deutschland STIPENDIUM berücksichtigt.
Kosten der Kinderbetreuung
Die Elternbeiträge können, abhängig von Ihrem Einkommen, ganz oder teilweise übernommen werden. Antragsstellung erfolgt i.d.R. beim Jugendamt, Amt für soziales oder Landratsamt.
Kindertagesstätten in Kempten: www.kempten.de/kindertagesstatten-635.html
Großtagespflege / Tagesmütter- und väter in Kempten: www.kempten.de/Informationen_fuer_eltern.html
§90 SGB VIII: Regelt die pauschalierte Kostenbeteiligung .
§90 III SGB VIII: Bei Antragstellung werden die Kosten teilweise oder ganz erlassen, wenn die Belastung der Eltern nicht zuzumuten ist.
Eine Übersicht staatlicher Leistungen findet sich beim Studierendenwerk Deutschland: Finanzierung des Studiums mit Kind
Hildegardis Verein
Unterstützung studierender Mütter. Einsendeschluss der Bewerbungen sind jeweils 30.06./31.12. Voraussetzung ist die christliche Konfession.
Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung beruflicher Ausbildung (sbb)
Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums.
Deutschlandstipendium
Das Deutschlandstipendium wird an der Hochschule Kempten vergeben. Das Studium mit Kind kann dort besondere Berücksichtung erfahren.
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (bayern.de)
Schwangere Frauen, kinderreiche Familien oder Alleinerziehende können in eine Notlage geraten. Dann ist besondere Unterstützung gefordert. Die "Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" kann finanziell helfen, wenn gesetzliche Leistungen nicht ausreichen
Einen guten Überblick weiterer spezifischer Stipendien bietet mystipendium.de
Regionale Einrichtungen und Beratungsangebote in Kempten
Netzwerk für Familienleistungen in Kempten und der Region
https://www.kempten.de/uber-das-netzwerk-33757.html
Familienunterstützung in Kempten
Kinderschutzbund Kempten: Babysittingbörse und offene Kinderbetreuung; Elternkurs "starke Eltern-starke Kinder"
www.kinderschutzbund-kempten.de
KoKi Kempten - Netzwerk frühe Kindheit: für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zu drei Jahren; Kursangebot "Eltern werden" uvm.
www.kempten.de/de/koki-kempten.php
Aktionskreis familienfreundliches Kempten: Beratungsführer
www.familien-kempten.de
Pro Familia
www.profamilia.de
Katholische Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
www.skf-augsburg.de
u.v.a. unter
www.kempten.de/kinder-familie-227.html
Überregionale Angebote
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet zwei interesssante Seiten zu dem Thema Familie und Kind:
www.familienportal.de
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
Infoportal "Studieren mit Familie"
https://www.studentenwerke.de/de/content/studieren-mit-kind
Unterstützung bei der Berechnung der voraussichtlichen Leistungen bietet diese Seite des Bundesministeriums:
www.infotool-familie.de
Internationale Studierende, die verheiratet sind und/oder Kinder haben, finden auf den Seiten von study-in-bavaria informative Hinweise und Anregegungen:
www.study-in-bavaria.de/de/wie/praktische-tipps/familie/
Anträge, Formulare, Urkunden:
Als frisch gebackene Eltern kommen einige Ämtergänge bei verschiedenen Behörden auf Sie zu. Auch auf dem weiteren Lebensweg Ihres Kindes müssen viele Formalitäten erledigt werden. Bei Fragen hilft die 115, schnell und zuverlässig. Weitere Informationen unter Aktion Eltern
In Bayern gibt es zusätzlich das Familienportal Bayern mit Fakten, Videos und Interwies sowie vielen weitern Angeboten für Familien (und solche die es werden wollen) in Bayern.
www.familienland.bayern.de/
Youtube-Channel für Väter
„Vaterglück“, der Youtube-Channel für angehende und frischgebackene Väter. Der Chanel informiert konkret, sachlich und ansprechend zu den Themen Elternzeit, Sicherheit, Beziehungsaufbau, Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht.
Referentin für Gleichstellung und Familie
Melanie Lüders
+49 (0) 831 2523-512
melanie.lueders(at)hs-kempten.de
Gebäude D, Erdgeschoss, D109
Sie erreichen mich Dienstag bis Freitag via Mail und Telefon.
Für ein ausführliches Gespräch, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Öffnungszeiten des BGFD
siehe Startseite des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity.
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserem Insta-Kanal.
Schon gewusst? Wir bieten jetzt auch eine Sprechstunde von Studentin mit Kind zu Studi mit Kind an!
Termine stehen im Veranstaltungskalender auf der Startseite des BGFD.

Zur Erhöhung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium, bietet die Hochschule Kempten verschiedene Angebote. Diese umfassen das Eltern-Kind-Arbeitszimmer, die Babysitting Datenbank sowie die Betreuung bei den Campuszwergen.
Die Campuszwerge bieten einen Platz zum Wohlfühlen für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Hochschule Kempten, sowie für extern Interessierte:
Wir sind von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr für Ihre Kinder da. Die Kernzeit ist 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr.
Bringzeiten: 8.00 - 8.30 Uhr
Mittagsruhe: 11.45 - 13.30 Uhr
Hier finden Sie Informationen zu Kinderbetreuungsangeboten der Stadt Kempten sowie der Großtagespflege in Kempten.
Die Betreuungsplätze der Campuszwerge werden über das Programm Little Bird, zentral über die Stadt Kempten organisiert. Bitte bewerben Sie sich dort zeitnah und vermerken in der Bewerbung die Zugehörigkeit zur Hochschule.
Haben Sie allgemeine Fragen zu Beruf oder Studium mit Kind und zu den unterschiedlichen Angeboten der Hochschule Kempten, dann erhalten Sie im Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity gerne Auskunft. Kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin: Melanie Lüders

Wenn Sie bei einem kurzfristigen Notfall (Krankheit des Kindes oder Ausfall der regulären Kinderbetreuung) darauf angewiesen sind Ihr Kind mit zur Hochschule zu bringen, steht Ihnen ein Eltern-Kind-Arbeitszimmer (D117) zur Verfügung.
Ausstattung Eltern-Kind-Arbeitszimmer:
Auskunft und Buchung erfolgt über das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity!
In jedem Gebäude auf dem Campus gibt es Wickelmöglichkeiten (meist in den Behindertentoiletten angebracht) sowie Stillräume. Zum Stillen gibt es in den Erste-Hilfe-Räumen Sessel mit Sichtschutz und ein Stillsymbol an der Tür.
In Kürze wird hier ein Lageplan aller Still- und Wickelmöglichkeiten auf dem Campus veröffentlicht.
Bei Fragen oder Anregungen, gerne melden!
Die Babysitting-Datenbank steht allen Angehörigen mit Kindern der Hochschule Kempten zur Verfügung. In dieser Datenbank finden Sie Student*innen der Hochschule Kempten, welche gerne Kinderbetreuung übernehmen möchten. Hierzu schreiben Sie uns über gleichstellung(at)hs-kempten.de eine E-Mail und Sie erhalten die Zugangsdaten für den Moodle-Kurs, in welchem die Datenbank organisiert ist.
Die Auswahl der Betreuer*innen findet durch das BGFD anhand pädagogischer Erfahrung, Lebenslauf und Einsicht in das Führungszeugnis statt. Das BGFD stellt somit den Kontakt zu potentiellen Betreuer*innen her, übernimmt aber keine Verantwortung für die Vermittlung oder die tatsächlich stattfindende Kinderbetreuung.
Unterlagen zum Vorgehen, zur Bezahlung und Vertragsgestaltung oder der Anmeldung in der Mini-Job zentrale finden Sie ebenfalls im Moodle-Kurs.
Referentin für Gleichstellung und Familie
Melanie Lüders
+49 (0) 831 2523-512
melanie.lueders(at)hs-kempten.de
Gebäude D, Erdgeschoss, D108/109
Sie haben Fragen zu den Campuszwergen oder unseren weiteren Angeboten?
Ich freue mich von Ihnen zu hören!
Von Dienstag bis Freitag bin ich telefonisch, vor Ort und via Mail erreichbar.
Öffnungszeiten des BGFD
siehe Startseite des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserem Instagram-Kanal.

Beschäftigte und Studierende stehen immer häufiger vor der Herausforderung Angehörige zu pflegen.
Neben Job und/oder Studium stellt diese Verantwortung ein wichtiges Vereinbarkeitsthema dar.
Das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity (BGFD) unterstützt die Hochschulangehörigen bei
der Koordination zwischen den häuslichen Aufgaben und der Erfüllung der Anforderungen an der Hochschule.
Angehörige der Hochschule, ob Mitarbeitende oder Studierende, können sich bei Fragen zur Vereinbarkeit von Pflegeverantwortung und Beruf/Studium an Larissa Albrecht, Referentin für pflegende Angehörige oder an den Personalleiter Herr Eberle wenden. Hier finden Sie Unterstützung und Beratung, sowie Broschüren und Kontakte.
Die Hochschule Kempten ist Teil von Care Regio, ein Verbundprojekt, das vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert wird. Hier wird u.a. ein Pflege-Wiki bereitstellt über welches Sie pflegerisches Fachwissen von Dehydrierungsprophylaxe bis Robotische Systeme in der Pflege erhalten!
Einblicke in technische Assistenzsysteme für Menschen mit altersbedingten oder anderweitigen gesundheitlichen Einschränkungen bietet das AAL Living Lab der Hochschule Kempten. Als Gemeinschaftsprojekt der Fakultät Soziales und Gesundheit und der Fakultät Elektrotechnik wird es u.a. als Lehr- und Forschungswohnung eingesetzt für gemeinsame Projekte mit Kooperationspartnern genutzt. Neben virtuellen Eindrücken auf der Website können dort auch kostenlose Führungen gebucht werden.
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Schwaben versteht sich als Beratungs- und Unterstützungseinrichtung für Landkreise, Städte und Gemeinden sowie für sonstige Akteur*innen in der Entwicklung, Umsetzung und Optimierung der Angebote für Menschen mit Demenz und pflegebedürftige Menschen.
Mobiles Arbeiten
An der Hochschule Kempten gibt es die Möglichkeit des Mobilen Arbeitens. Dadurch wird die Möglichkeit einen Teil der Arbeit für die Hochschule Kempten in Homeoffice zu erfüllen gerade für Personen mit Versorgungsaufgaben erleichtert.
Weitere Unterlagen
Über Piipe gibt es noch weitere Informationen zu folgenden Unterlagen:
Angebot der Psychologischen Beratung
Die Hochschule Kempten bietet Ihren Baschäftigten die Möglichkeit einer anonymen kostenfreien psychologischen Beratung. Weitere Informationen finden Sie in Piipe unter (Externe) Beratungsstellen
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity wenden.
Beratungsangebot
Ein nicht zu unterschätzender Anteil Studierender pflegt oder unterstützt regelmäßig eine nahestehende Person. Individuelle Merkmale der Zielgruppe variieren genauso wie das Ausmaß der geleisteten Unterstützung; letztere reicht von Unterstützung im Haushalt und gemeinsamen Freizeitaktivitäten bis zu intensiver Begleitung und Verrichtung von Körperpflege. Vor allem Studierende, die für die Pflege hauptverantwortlich sind, empfinden negative Auswirkungen auf Studium und Privatleben.
Deshalb bieten wir umfassendeBeratungen rund um die Betreuung hilfsbedürftiger Menschenjeden Alters. Wir stehen bei allen Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen weiter. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Auch der aktuelle Ratgeber "Studieren und Angehörige pflegen" aus der Reihe „CHE kurz + kompakt“ beantwortet die wichtigsten Fragen zu Unterstützungsangeboten für pflegende Studierende. Eine kommentierte Linkliste und Checklisten für nächste Schritte und weitere Recherchen runden das Infopaket im pdf-Format ab.
Gesonderte Regelungen zur Beurlaubung
Für Studierende mit Pflegeverantwortung gibt es gesonderte Regelungen zur Beurlaubung:
Die Flexibilisierung des Studiums oder die Umstellung von einem Voll- in ein Teilzeitstudium sollte mit der zuständigen Fachstudienberatung erörtert werden. Wir unterstützen gerne bei einem Vorgespräch!
Weitere nützliche und interessante Informationen:
Für eine Vernetzung an der Hochschule Kempten, kommen Sie gerne auf mich zu: larissa.albrecht@hs-kempten.de
Die Notfallmappe der berufundfamilie gGmbH kann auf Nachfrage zugeschickt werden.
Weitere wichtige Informationsmaterialien des Ministeriums für Gesundheit finden Sie hier:
Weiterführendes:
Der Medizinische Dienst (Bund) bietet Informationen zu Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung
Kostenfreie Broschüren mit Praxistipps zu wichtigen Themen, wie z.B. Körper- und Mundpflege, Inkontinenz etc. bietet die Stiftung ZQP.
Die Interessen und Herausforderungen von häuslicher Pflege sowie insbesonders die pflegender Eltern nimmt wir pflegen in den Blick.
Der Pflegenavigator der AOK enthält umfangreiche Informationen zu Pflegeheimen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Unterstützungsangeboten
Mit dem Landespflegegeld Bayern soll pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Der Bezirk Schwaben unterstützt alte und pflegebedürftige Menschen, die ihren Wohnort in Schwaben haben und nicht mehr selbständig zu Hause wohnen können, bei ihrer Unterbringung und Pflege. Der Bezirk übernimmt die Heimkosten teilweise oder vollständig.
Nachbarschaftshilfe gibt es häufig im ländlichen Raum oder in Hausgemeinschaften. Sporadische, freiwillige Unterstützung wird oftmals nicht bezahlt. Weil aber pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag auf regelmäßige Hilfe angewiesen sind, wird in vielen Bundesländern die Nachbarschaftspflege finanziell unterstützt. pflege.de fasst zusammen, was genau Nachbarschaftshilfe im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit ist, welche Aufgaben typisch sind und mit welchen Pflegeleistungen sie finanziert werden kann.
Die Pflegestützpunkte bieten eine kostenlose Beratung zu allen Themen rund um die Pflege und stehen allen Bürgerinnen und Bürgern (gesetzlich oder privat versichert) offen.
Die Stadt Kempten hat eine Broschüre für Senioren zum Thema „Älter werden in Kempten“ erstellt. Zudem findet sich hier ein breites Beratungs- und Angebotsspektrum zum Thema Senioren in KemptenAnsprechpartnerin in der Stadt Kempten:
Leitung Amt für Senioren Stadt Kempten Christine Weixler.
Die Stadt Kempten informiert auf ihren Seiten zudem über:
Das Landratsamt Oberallgäu informiert auf ihrer Homepage zum Thema "Älter werden im Landkreis Oberallgäu" über wichtige Adressen und Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
Die Pflege und Betreuung eines Familienmitglieds fordert Betroffene und Angehörige gleichermaßen. Die Fachstelle für pflegende Angehörige der Caritas steht Ihnen in dieser Situation kompetent und unterstützend zur Seite.
Ansprechperson für pflegende Angehörige
Larissa Albrecht
+49 (0) 831 2523-9389
larissa.albrecht(at)hs-kempten.de
Gebäude D, Erdgeschoss, D108/109
Sie erreichen mich via Telefon immer montags, dienstags und donnerstags.
Für ein ausführliches Gespräch vor Ort, gerne einen Termin vereinbaren.
Öffnungszeiten
siehe Startseite des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserem Insta-Kanal.

Dual Career Couples (DCC) sind Paare, bei denen beide Partner*innen über eine qualifizierte bis hochqualifizierte Ausbildung verfügen und eine eigenständige berufliche Entwicklung verfolgen.
Die Hochschule Kempten setzt sich mit ihrer Dual Career Beratung und weiteren strukturellen Maßnahmen für die Belange von dualen Karrierepaaren ein.
Der Dual Career Service der Hochschule Kempten unterstützt Professorinnen sowie ihre Familien rund um den Wohnortwechsel im Zuge einer Berufung. Denn häufig hängt die Entscheidung eine Stelle anzunehmen auch davon ab, welche beruflichen Möglichkeiten für den begleitenden Partner oder die begleitende Partnerin in der Region bestehen.
Mit dem Dual Career Service bieten wir eine Kontaktstelle, die Informationen für Doppelkarrierepaare bereitstellt und die mitziehende bei der Suche nach Anschlussmöglichkeiten in der Region berät.
Der Dual Career Service leistet Unterstützung, Beratung, Begleitung und Orientierung:
Wir bieten Ihnen soziale Unterstützung durch:
Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren und das Erstkontaktformular ausgefüllt zusenden!
Hilfreiche Links zur Orientierung:
Bildungsportal für Weiterbildung und Neuorientierung im Allgäu
IHK Welcome Center Ulm / Jobbörse IHK Schwaben
Stellenangebote der Hochschule Kempten
Die Hochschule Kempten ist gleich in mehrerer Hinsicht vernetzt, um ihren Dual Career Partner*innen Kontakte und Karriereperspektiven in der Region zu bieten.
Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee: Ad-Hoc-Gruppe Dual Career
Im Jahr 2019 hat der Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee (damals: Internationale Bodenseehochschule (IBH)) die Ad-Hoc-Gruppe Dual Career ins Leben gerufen. Das Ziel der Gruppe ist es, Partner*innen die aufgrund eines beruflichen Wechsels ihrer Partner*in an eine der Hochschulen des Wissenschaftsverbunds Vierländerregion Bodensee wechseln, bei Karrierechancen zu unterstützen. Durch die Dual Career Unterstützung werden Hochschulstrategien wie Rekrutierung, Familienförderung oder Internationalisierung gestärkt.
Das Netzwerk richtet sich an Hochschulen im Raum des Wissenschaftsverbunds Vierländerregion Bodensee. Es ist das erste regionale Dual Career Netzwerk, das Hochschulen aus vier Ländern verbindet.
Dual Career Netzwerk Deutschland (DCND)
2010 wurde das Dual Career Netzwerk Deutschland von 20 universitären Dual Career Services in Berlin gegründet. Ziel war es, die damals noch junge Profession der Dual Career Beratung zu professionalisieren und zu etablieren.
Mit Erfolg: Das DCND hat maßgeblich zur Qualitätssicherung von Dual Career Services beigetragen und erreicht, dass die Dual Career Unterstützung aus der Wissenschaft kaum mehr wegzudenken ist. Als Erfolgsinstrument unterstützt Dual Career, Strategien zum Finden und Binden von Spitzenkräften, zur Familienförderung, zur Chancengerechtigkeit oder zur Internationalisierung.
Die aktuell rund 50 Mitglieder des DCND sind Dual Career Services an Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen sowie regionale Dual Career Netzwerke mit Bezug zur Wissenschaftslandschaft. Zusammen unterstützen sie rund 1.000 Dual Career Partner*innen pro Jahr dabei, Karriereperspektiven an den neuen Standorten zu finden. Aufgrund seiner hohen Expertise gilt das DCND als nationaler und internationaler Experte zu Dual Career Fragen und stärkt den Wissenschaftsstandort Deutschland.
Mehr dazu hier im Flyer des DCND
Dual Career Netzwerk Schwaben
Die Hochschule Kempten ist gemeinsam mit vier weiteren Hochschulen der Region Gründungsmitglied des Dual Career Netzwerk Schwaben.
Referentin für Gleichstellung und Familie
Melanie Lüders
+49 (0) 831 2523-512
melanie.lueders(at)hs-kempten.de
Gebäude D, Erdgeschoss, D108/109
Öffnungszeiten
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Aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserem Instagram-Kanal.
Zur Verwendung des Chatbots ist eine Zustimmung zur Verarbeitung der anfallenden Daten durch unseren externen Dienstleister erforderlich.
Dabei werden Cookies geladen sowie verschiedene Daten für Statistiken und Analysen dauerhaft anonymisiert gespeichert und ausgewertet (Details siehe Chatbot Datenschutzerklärung).
Die datenschutzrechtlichen Einstellungen können jederzeit in den Datenschutzeinstellungen geändert werden.