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Büro Gleichstellung, Familie und Diversity

Die Gleichstellungsarbeit an der Hochschule ist auf verschiedenen Ebene strukturell verankert. Neben den gesetzlichen Vorgaben, demnach es Zentrale sowie Dezentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst (ZBGF) geben muss und den Gleichstellungsbeauftragten für das wissenschaftsstützende Personal (GB), gibt es an der HKE eine Vizepräsidentschaft Internationalisierung und Gleichstellung (VPIG). Die operative Umsetzung der Angebote, Maßnahmen und Veranstaltungen zu Gleichstelllung, Familie und Diversity sind im Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity angesiedelt. Das BGFD, geleitet durch die ZBGF, ist zentrale Anlaufstelle für alle Angehörigen der Hochschule. Zum BGFD gehören drei Mitarbeiterinnen, die die Schwerpunktthemen „Gleichstellung und Familie“, „Diversity“ und „Frauenförderung und chancengerechte Persönlichkeitsentwicklung“ vertreten.

Zentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft

Das Amt der zentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft ist in der Erweiterten Hochschulleitung stimmberechtigtes, im Senat und Hochschulrat beratendes Mitglied. In der Grundordnung der Hochschule für angewandte  Wissenschaften – Fachhochschule Kempten (FHK/GO) vom 30. März 2007 werden im fünften Kapitel (§22 ff.) die Vorgaben nach Art. 4 BayHSchG zu Stellung und Aufgaben der Zentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft konkretisiert. Sie

  • vertritt Fraueninteressen in allen Hochschulgremien,
  • wirkt darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen,
  • informiert über Fördermöglichkeiten von Studentinnen,
  • informiert über berufliche Perspektiven von Frauen,
  • organisiert Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen (z. B. Bewerbungs- und Verhandlungstrainings) für Studentinnen,
  • berät bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und
  • unterstützt und fördert frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis.

Dezentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft

Die Dezentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst, kurz DBGF, unterstützen in den Fakultäten die Erreichung der Ziele und des gesetzlichen Auftrag. Sie sind dort stimmberechtigte Mitglieder in den jeweiligen Fakultätsräten und stimmberechtig in jedes Berufungsverfahren eingebunden. Dies ist neben der gesetzlichen Festlegung in Art. 66 (2) HIG auch im Berufungsleitfaden der Hochschule hinterlegt.