Pflege- und Rehabilitationswissenschaften in der geriatrischen Versorgung
Die Zentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft der Hochschule Kempten achtet auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende. Sie unterstützt die Hochschule in der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Die Zentrale Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft gehört der erweiterten Hochschulleitung und dem Senat jeweils mit Stimmrecht an. Sie nimmt an den Sitzungen des Hochschulrates ohne Stimmrecht teil.
In der Grundordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Kempten (FHK/GO) vom 30. März 2007 werden im fünften Kapitel (§22 ff.) die Vorgaben nach Art. 4 BayHSchG zu Stellung und Aufgaben der Zentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft konkretisiert. Sie
Die Stellung und Aufgaben der Zentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft der einzelnen Fakultäten sind darüber hinaus in § 39 ff. FHK/GO festgeschrieben.
Die Referentin für die Zentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft sowie die Referentin für Gleichstellung und Familie unterstützen im Büro für Gleichstellung und Familie die Zentralen Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft der Hochschule bei der Umsetzung von Maßnahmen zu Chancengleichheit, Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie und Studium/Beruf.
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