Akkreditierung

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Akkreditierung – ein Qualitätssiegel für unsere Studiengänge

Die Akkreditierung eines Studienganges dient der Qualitätssicherung im Bildungsbereich. Zusätzlich gewährleistet sie eine bessere Vergleichbarkeit bzw. Positionierung zu nationalen und internationalen Hochschulen.

Beurteilt werden dabei unter anderem:

  • konzeptionelle Grundlagen und Inhalte sowie deren Vermittlung 
  • Ziele des Studienganges
  • Lehrpersonal
  • die Entwicklung der Studierenden von der Zulassung bis zur Graduierung

Das deutsche Akkreditierungsverfahren: Der Akkreditierungsrat  (bestehend aus Mitgliedern der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz) stellt das zentrale Beschlussgremium der Stiftung zur Akkeditierung von Studiengängen in Deutschland dar. Seine Aufgabe besteht darin, die Akkreditierungsagenturen zu akkreditieren und zu kontrollieren. Diese dürfen daraufhin die Akkreditierung von Studiengängen vornehmen.

In Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts am 17.02.2016 wurde das deutsche Akkreditierungssystem weiterentwickelt. Der von den Bundesländern geschlossene „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen“ – Studienakkreditierungsstaatsvertrag – ist am 01.01.2018 in Kraft getreten.

Ein Akkreditierungsverfahren erfolgt nunmehr in zwei Schritten:

  • Zunächst beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts.
  • Abschließend entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung mittels eines (öffentlich-rechtlichen) Verwaltungsakts.

Den jeweiligen Akkreditierungsstatus der Studiengänge an der Hochschule Kempten erfahren Sie auf der entsprechenden Studiengangsseite.

Eine Übersicht über alle akkreditierten Studiengänge und systemakkreditierten Hochschulen erhalten Sie zudem auf der Webseite des Akkreditierungsrats.

Akkreditierungsagenturen