Das Bewerbungsverfahren für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge ist unterschiedlich.
Wie das geht? Erfährst du hier Schritt für Schritt:
1. Registrierung MeinCampus + Bewerberkennung erhalten
2. Unterlagen für den Upload in MeinCampus zusammenstellen
3. Onlinebewerbung durchführen
Nachreichungsfristen für einzelne Dokumente:
4. Zulassung
Eine ausführliche Anleitung für die Registrierung und Bewerbung im Bewerber- und Onlineportal der Hochschule Kempten "MeinCampus" findest du hier.
1. Registrierung bei Hochschulstart + BID/BAN erhalten
2. Registrierung MeinCampus + Bewerberkennung erhalten
3. Unterlagen für den Upload in MeinCampus zusammenstellen
4. Bewerbungsphase: Onlinebewerbung in MeinCampus durchführen (25.04. - 15.07.)
5. Koordinierungsphase (16.07. - 24.08.) hochschulstart.de
6. Koordiniertes Nachrücken (25.08.-30.09.) - Kein Zulassungsbescheid der Wunschhochschule?
Bitte überprüfe während des Bewerbungsverfahrens regelmäßg deine E-Mails sowie den Status deiner Bewerbungen in MeinCampus und hochschulstart.de!
Eine ausführliche Anleitung für die Registrierung und Bewerbung im Portal der Hochschule Kempten MeinCampus findest du hier.
Die Vergabe der Studienplätze in den zulassungsfreien Studiengängen erfolgt nur über die Hochschule Kempten.
Wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und dich form- und fristgerecht bewirbst, erhältst du sicher einen Studienplatz. Du bekommst von uns einen Zulassungsbescheid und kannst anschließend deine Immatrikulation (= Einschreibung) beantragen.
Die Studienplätze für unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge werden im Rahmen des "Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV)" der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben. Die Vergabe ist abhängig von Note (NC), Wartezeit, einer sogenannten "Berufsquote" und einigen Sonderquoten.
Gibt es mehr Studienplätze als Bewerbungen, können auch in den zulassungsbeschränkten Studiengängen alle Beweber/innen zugelassen werden.
Falls es mehr Bewerbungen als Studienplätze gibt, wird ein Grenzwert (= Numerus Clausus/NC-Wert) gebildet. Dieser Grenzwert wird jedes Jahr nach Eingang aller Bewerbungen neu errechnet. Aus den aktuell vorliegenden Bewerbungen wird die Durchschnittsnote errechnet, die mindestens vorliegen muss, um zugelassen zu werden. Die NC-Werte aus dem letzten Jahr dienen zur Orientierung, sie sollten dich aber nicht davon abhalten, dich zu bewerben, da du vorab nicht weißt, wie die Durchschnittsnoten deiner Mitbewerber/innen im aktuellen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren sind.
Als Anhaltspunkt findest du hier die Grenzwerte des letzten Bewerbungsverfahrens (Wintersemester 2021/22):
Soziale Arbeit
Bitte beachte: diese Werte sagen nichts über das diesjährige Vergabeverfahren und deine Chancen aus.
In den restlichen zulassungsbeschränkten Studiengängen wurden alle Bewerber/innen zugelassen.
Halte alle notwendigen Unterlagen in digitaler Form bereit:
Du kannst sie während der Bewerbung im Portal MeinCampus hochladen.
Nachweis über abgeschlossene Ausbildung als:
Dienstzeitbescheinigung für Wehr-, Ersatz-, Zivil-, Entwicklungsdienst, etc. .
Die berufliche Pflege ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, in der du mit hilfsbedürftigen Menschen in kritischen Lebensphasen arbeitest. Daher musst du spätestens bei der Immatrikulation deine gesundheitliche Eignung mit einem Gesundheitszeugnis sowie deine Zuverlässigkeit für diese Aufgabe mit einem erweiterten Führungszeugnis nachweisen. Für das Gesundheitszeugnis gehst du am besten mit einem Ausdruck unserer Vorlage zu deinem Hausarzt und bittest ihn, dieses für dich auszufüllen. Das erweiterte Führungszeugnis kannst du entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei deiner örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Dir wird das Zeugnis dann in der Regel binnen ein bis zwei Wochen postalisch zugeschickt. Weitere Infos dazu findest du auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.
Insofern notwendige Unterlagen (z. B. Bildungsvertrag) noch nicht vorab eingereicht worden sind, bitte direkt an dual@hs-kempten.de senden.
Weitere Informationen zum dualen Studium.
Alle Informationen hierzu findest du im Bereich International
Du hast es fast geschafft - du hast einen Zulassungsbescheid erhalten. Jetzt musst du dich nur noch offiziell immatrikulieren (= einschreiben), um an der Hochschule Kempten aufgenommen und als Studentin oder Student registriert zu werden.
Wie das geht und alle wichtigen Infos dazu findest auf der Seite Immatrikulation.
Bei allgemeinen Fragen rund um
hilft dir die Allgemeine Studienberatung.
Gebäude D, 3. Etage
Beratung und Service
Tel.: +49 (0) 831 2523-308
E-Mail: studienberatung(at)hs-kempten.de
Sprechzeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:30 – 12:00 Uhr
Di: 13:30 – 16:00 Uhr
Offene Zoom-Sprechzeit: Do: 13:30 – 15:00 Uhr,
direkt vorbeischauen
Persönlicher Termin gerne nach Vereinbarung!
Du hast bereits eine Bewerbernummer? Bei spezifischen Fragen rund um
hilft dir die Abteilung Studium.
Gebäude D, 1. Etage
Abteilung Studium
Tel. Anfangsbuchstabe Nachname A – K:
+49 (0) 831 2523 -122 | -124 | -350 | -355 | -361
Tel. Anfangsbuchstabe Nachname L – Z:
+49 (0) 831 2523 -120 | -351 | -354 | -359 | -498
E-Mail: studienamt(at)hs-kempten.de
Telefonische Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten (Öffnungszeiten):
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch: 13:00 – 15:00 Uhr
Gerne bieten wir Ihnen nach vorheriger Terminvereinbarung auch einen individuellen Termin außerhalb unserer Öffnungszeiten an.