Das Wort Promotion stammt aus dem Lateinischen und heißt "Beförderung zu einer Ehrenstelle". Ziel einer Promotion ist gemäß dem deutschen Universitätsgesetz die "Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses".
Im Folgenden haben wir allgemeine Informationen zum Thema Promotion zusammengefasst, diese sind durch aufklappen der einzelnen Überschriften abrufbar:
Die Promotion beschreibt eine individuelle Forschungsleistung nach dem Studium und den dafür verliehenen akademischen Doktortitel. Bei erfolgreichem Abschluss erhält die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler in ihrem bzw. seinem Fach den Doktortitel – den höchsten akademischen Grad in Deutschland, der nur noch um die Habilitation erweitert werden kann.
Ziel der Promotion ist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit. Als Nachweis ist eine Dissertation anzufertigen. Die so dokumentierte eigenständige Forschungsleistung trägt im Wesentlichen zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Fachdisziplin bei.
Die Promotion wird mit einer mündlichen Prüfung (Disputation oder Rigorosum) beendet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Promotion verleiht die Universität oder Hochschule der oder dem Promovend*in die Doktorwürde. Der Doktorgrad wird um die jeweilige Fachrichtung (z.B. Dr. rer. nat. bei den Naturwissenschaften oder Dr.-Ing. bei einem Doktor der Ingenieurwissenschaften) ergänzt.
Die Zulassung zur Promotion setzt generell den Abschluss eines einschlägigen Studiums (z.B. Master, Diplom, Magister oder Staatsexamen) voraus. Die genauen Anforderungen legt die jeweilige Universität oder Hochschule fest. In der Regel schließt das angestrebte Promotionsvorhaben thematisch an das abgeschlossene Studium an. Informationen über Rahmenbedingungen und Zulassungsvoraussetzungen sind in der Promotionsordnung der jeweiligen Universität niedergelegt.
Wenn Sie über einen deutschen Studienabschluss verfügen, hängen die Zulassungsvoraussetzungen wesentlich von Ihrem Studienabschluss ab, den Sie an einer Universität, an einer Kunst- bzw. Musikhochschule oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften erworben haben. Über die Anerkennung von internationalen akademischen Abschlüssen entscheiden die promotionsführenden Universitäten selbst.
Eine Promotion setzt ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung voraus. Eigenmotivation und Interesse für das Forschungsthema sind wesentliche Kriterien für eine erfolgreiche Promotion. Um einzuschätzen, ob eine Promotion das Richtige für Sie ist, sollten Sie sich intensiv über folgende Aspekte Gedanken machen:
Individualpromotion
Die Promotion läuft an der betreuenden Universität gemäß der dort geltenden Promotionsordnung unter Betreuung einer Universitätsprofessorin bzw. eines Universitätsprofessors. Die Promovierenden arbeiten in der Regel in einem Anstellungsverhältnis als wissenschaftlich Mitarbeitende im Rahmen von Forschungsprojekten an einem festgelegten Themenkomplex an der promovierenden Universität oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften. Mit gesonderten Vereinbarungen kann die Forschungsarbeit auch außerhalb der Universität oder Hochschule bei einer Forschungsorganisation oder im industriellen Sektor durchgeführt werden. An vielen Universitäten wird ein strukturiertes Promotionsprogramm angeboten, um die Promovenden bei ihren Dissertationen zu unterstützen.
Kooperative Promotion / Promotion im Verbund
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) bieten Promotionen im Rahmen von kooperativen Promotionen oder Promotionen im Verbund mit Universitäten an.
Von einer kooperativen Promotion spricht man, wenn das Promotionsvorhaben an der Hochschule bearbeitet wird und durch Professorinnen und Professoren sowohl der Universität als auch der Hochschule für angewandte Wissenschaften betreut wird. Das Promotionsverfahren unterliegt der Promotionsordnung der betreuenden Universität. Der Hochschulprofessor bzw. die Hochschulprofessorin ist als Gutachter*in am förmlichen Promotionsverfahren der Universität beteiligt. Der Abschluss wird von der kooperierenden Universität verliehen.
Bei einer Promotion im Verbund erfolgt die Promotion in einem der elf themenspezifischen Promotionskollegs der bayerischen Universitäten und Hochschulen angewandter Wissenschaften. Professorinnen und Professoren der Unis und HAWs fungieren gleichberechtigt als Betreuer*in, Gutachter*in und Prüfer*in. Das Promotionsvorhaben wird in der Regel innerhalb einer Anstellung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter*in an der betreuenden Hochschule für angewandte Wissenschaften bearbeitet. Für jedes Promotionsvorhaben wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen – mit Thema, fachlicher Betreuung und zeitlichem Horizont. Bei Verbundpromotionen liegt das Promotionsrecht bei der jeweiligen Universität. Auf der Urkunde der Universität ist die betreuende Hochschule genannt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Promotionsstudium (Weiterbildungs-Studiengang)
Universitäten und Hochschulen bieten im Rahmen ihrer professionellen Weiterbildungsprogramme sogenannte strukturierte Promotionsprogramme in ausgewählten Forschungsbereichen an. Die Zielgruppe dieser eigenfinanzierten Promotionsstudiengänge sind insbesondere Berufstätige. Ein festgelegtes Ausbildungsprogramm, das die Promotionsdauer und die Finanzierung regelt, folgt einem definierten Curriculum, welches meist in Blockveranstaltungen gebündelt angeboten wird.
Die Hochschule Kempten bietet mit der Professional School of Business and Technology das PhD-Programm Advanced Academic als Promotionsstudium an.
Bei der Suche nach einer Promotionsmöglichkeit bietet sich an:
Eine Promotion erfordert in der Regel eine Vollzeitbeschäftigung mit dem Promotionsthema über mindestens 3 Jahre. Vorteilhaft ist daher, zumindest halbtags als wissenschaftliche/r Mitarbeiterin oder Mitarbeiter für diese Arbeiten angestellt zu sein – an einer Universität, an einer Hochschule, in einem Forschungsinstitut oder auch bei einer Firma und die Forschungsarbeit zum großen Teil als Aufgabe im Beruf zu bearbeiten.
Zusätzlich werden von unterschiedlichen Organisationen Promotionsstipendien angeboten, die üblicherweise einem strengen Auswahlverfahren unterliegen und oft nur Teilfinanzierungen bieten. Im folgenden können Sie eine Liste von Fördermöglichkeiten einsehen:
Das Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity bietet für interessierte angehende Nachwuchs-Wissenschaftlerinnen:
Weitere Informationen finden Sie bitte direkt beim Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity .
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Büros für Gleichstellung, Familie und Diversity.
Corinna Schaar
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Wissens- und Technologietransfer,
FZA-Nachwuchsförderung und Promotion
Tel. 0831 2523-676
corinna.schaar(at)hs-kempten.de
Gebäude V, Raum V405
Bahnhofstraße 61, 87435 Kempten
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