Aufnahmevoraussetzungen
Bewerbung für Masterstudiengänge

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  5. Aufnahmevoraussetzungen

Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium

  • mit der Mindestnote 2,5 ->Ausnahme Master Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau: max. 3,0

Ist das Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen:

  • Bachelorstudium mit 210 ECTS: Nachweis über mindestens 180 ECTS Punkte
  • Bachelorstudium mit 180 ECTS: Nachweis über mindestens 150 ECTS Punkte

Die abweichende Regelung

  • Bachelorstudium mit 210 ECTS: Nachweis über mindestens 170 ECTS Punkte
  • Bachelorstudium mit 180 ECTS: Nachweis über mindestens 140 ECTS Punkte

gilt für die Studiengänge:

  • Energietechnik
  • Fahrerassistenzsysteme
  • Fertigungs- und Werkstofftechnik
  • Mangagement im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Produktentwicklung im Maschinen- und Anlagenbau
  • Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

Interne Bewerberinnen und Bewerber brauchen diesen Nachweis nicht vorlegen.

Haben Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht vollständig erfolgreich abgelegt (z. B. warten Sie noch auf die Korrektur Ihrer Abschlussarbeit) und möchten sich dennoch bei uns bewerbern? Kein Problem: Sie legen uns Ihr Abschlusszeugnis einfach binnen eines Jahres nach der Immatrikulation vor.

Ausländischer Hochschulabschluss

Sie haben Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben?

Alle Informationen hierzu finden Sie im Bereich International.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Automatisierungstechnik und Robotik

  • Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Mechatronik, Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verpackungstechnik
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS (ohne praktisches Studiensemester): Nachweis über 20 Wochen mechatronische Tätigkeit / mit praktischem Studiensemester: zusätzlich 30 ECTS ablegen

Weitere Informationen zum Studiengang "Automatisierungstechnik und Robotik" finden Sie auf der Studiengangsseite.
 

Electrical Engineering

  • abgeschlossenes Hochschulstudium der Elektro- und/oder Informationstechnik mit md. 180 ECTS-Punkten
  • die für Unterricht und Prüfung in Englisch erforderlichen hinreichenden Kenntnisse der englischen Sprache (z.B. schriftlicher TOEFL-Test mit mindestens 525 Punkten oder mindestens die Note 2,5 in einem während des Studiums absolvierten Pflichtfach Englisch); der Nachweis gilt für alle Absolventen/Innen eines englischsprachigen Studiengangs als erbracht.

Weitere Informationen zum Studiengang "Electrical Engineering" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Energietechnik

  • Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Maschinenbau, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Versorgungstechnik, Prozesstechnik, Luft- und Raumfahrttechnik
  • Bei einem Bachelorabschluss mit 180 ECTS: Nachweis über 20 Wochen Ingenieurtätigkeit

Weitere Informationen zum Studiengang "Energietechnik" finden Sie auf der Studiengangsseite.
 

Fahrerassistenzsysteme

  • Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS: Nachweis über 20 Wochen Ingenieurtätigkeit im Automotive-Bereich

Weitere Informationen zum Studiengang "Fahrerassistenzsysteme" finden Sie auf der Studiengangsseite.
 

Fertigungs- und Werkstofftechnik

  • Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS: Nachweis über 20 Wochen Ingenieurtätigkeit (Maschinenbau)

Weitere Informationen zum Studiengang "Fertigungs- und Werkstofftechnik" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Game Engineering und Visual Computing

  • Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Informatik, Wirtschaftsinformatik, Game-Engineering
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS:  zusätzlich 30 ECTS ablegen

Weitere Informationen zum Studiengang "Game Engineering und Visual Computing" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Global Business Development

  • Abschluss in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften oder ein gleichwertiger Diplom- bzw. Bachelorstudiengang mit mindestens 210 ECTS
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS (ohne praktisches Studiensemester): Nachweis über 20 Wochen praktische Tätigkeit (mind. 30 ECTS) / mit praktischem Studiensemester: zusätzlich 30 ECTS ablegen
  • Abschlussnote mindestens 2,5
  • Nachweis Englischkenntnisse mindestens Niveaustufe B2 (z. B. Allgemeine Hochschulreife an deutschen Gymnasien, ABI/FOS/BOS-Zeugnis, Sprachzertifikat Unicert, BEC Vantage, TeLC)
  • Deutschniveau mindestens A1 innerhalb des ersten Studienjahres
  • Nachweis nicht touristischer 3-monatiger Auslandsaufenthalt im fremdsprachigen Ausland
  • Essay (ein ungefähr 2.000 Zeichen umfassendes Essay in englischer Sprache, in welchem die Bewerberin oder der Bewerber einer wissenschaftlichen Fragestellung aus einem frei gewählten Fachgebiet ihres oder seines Studiums nachgeht und dieses in Bezug mit mindestens einem der Module 1–4 und 8–11 des angestrebten Masterstudiengangs setzt)

Weitere Informationen zum Studiengang "Global Business Development" finden Sie auf der Studiengangsseite.

 

Informatik

  • Abschluss in einem der folgenden Studiengänge: Informatik, Wirtschaftsinformatik
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS: zusätzlich 30 ECTS ablegen

Weitere Informationen zum Studiengang Informatik finden Sie auf der Studiengangsseite.

Innovation, Unternehmertum und Leadership

  • abgeschlossenes Hochschulstudium des Tourismus-Managements oder ein gleichwertiger Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten
  • Absolventen/innen mit einem 6-semestrigen Bachelor-Abschluss (ohne Praxissemester) haben den Nachweis über eine zusammenhängende praktische Tätigkeit in einem dem Studium nahen Berufsfeld im Umfang von mind. 20 Wochen nach dem zweiten Semester während des Studiums zu erbringen.
  • Das Bachelor-Abschlusszeugnis ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Masterstudiums in der Abteilung Studium einzureichen.
  • Motivationsschreiben (ungefähr 2500 Anschläge).
  • Nachweis über adäquate Englischkenntnisse Stufe B2 (z. B. durch Unicert, TelC, BEC Vantage u. a.).

Weitere Informationen zum Studiengang "Innovation, Unternehmertum und Leadership" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Künstliche Intelligenz und Computer Vision

  • Abschluss in einem Studiengang der Informatik
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS: zusätzlich 30 ECTS ablegen

Weitere Informationen zu dem Studiengang "Künstliche Intelligenz und Computer Vision" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Logistik und Supply Chain Management

  • Abschluss in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften bzw wirtschaftsorientiertem Studiengang (davcon mind. 25 ECTS in quantitativen Modulen (Mathematik, Statistik, Operations Research oder Logistik)
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS (ohne praktisches Studiensemester): Nachweis über 20 Wochen praktische Tätigkeit (mind. 30 ECTS) / mit praktischem Studiensemester: zusätzlich 30 ECTS ablegen

Weitere Informationen zum Studiengang "Logistik und Supply Chain Management" finden Sie demnächst auf der sich im Aufbau befindlichen Studiengangsseite.

Management im Sozial- und Gesundheitswesen

  • Abschluss in einem nicht-wirtschaftlichen Studiengang aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen. Ein Studiengang gilt als nicht-wirtschaftlich, wenn in diesem nicht mehr als 30 CP aus Modulen der Betriebswirtschaftslehre, der Volkswirtschaftslehre oder des Managements erworben wurden. Hierzu zählen beispielsweise Ergotherapie, Ernährungswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Geriatrische Therapie, Rehabilitation und Pflege, Gerontologie, Gerontologische Pflege und Therapie, Gesundheitswissenschaften, Humanmedizin, Pädagogik, Pflege, Pflegewissenschaften, Pharmazie, Physiotherapie, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Sportwissenschaften.
    Wenn Sie einen hier nicht genannten, vergleichbaren Studiengang absolviert haben oder unsicher sind, ob Ihr Studiengang als nicht-wirtschaftlich gilt, können Sie die Anerkennung Ihres Studiengangs von der Prüfungskommission der Fakultät Soziales und Gesundheit prüfen lassen.
  • Bei einem Bachelor mit 180 ECTS: Nachweis über praktische Tätigkeit im Sozial- oder Gesundheitswesen von mindestens 20 Wochen (bei Vollzeittätigkeit), die nach Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses absolviert wurde; kann ggf. innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums erbracht werden.

Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das Hochschulstudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, sofern mindestens 170 ECTS-Punkte (Bachelor mit 210 ECS) bzw. 140 ECTS-Punkte (Bachelor 180 ECTS) nachgewiesen sind. Die fehlenden ECTS-Punkte sind binnen Jahresfrist nach der Immatrikulation zu erbringen. Andernfalls wird die Immatrikulation rückwirkend aufgelöst.

Weitere Informationen zum Studiengang "Management im Sozial- und Gesundheitswesen" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Produktentwicklung im Maschinen- und Anlagenbau

  • Abschluss im Bereich Maschinenbau
  • Bei Bachelor mit 180 ECTS: Nachweis über 20 Wochen Ingenieurtätigkeit (Maschinenbau)

Weitere Informationen zu dem Studiengang "Produktentwicklung im Maschinen- und Anlagebau" finden Sie auf der Studiengangsseite.

Technisches Innovations- und Produktmanagement

  • Ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium, das zum Titel Wirtschaftsingenieurwesen führt oder aus dem Bereich der Ingenieurwissenschaften oder eines vergleichbaren Fachgebietes mit ausreichender technischer Ausrichtung an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit mindestens 210 Leistungspunkten bzw. Credit Points (CP) nach dem European Credit Transfer System  (ECTS) oder ein gleichwertiger Abschluss. Eine ausreichende technische Ausrichtung liegt vor, wenn mindestens 30 CP aus dem  MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften) erbracht wurden. Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Abschluss in  einem nicht technisch orientierten Studiengang erlangt haben, können ebenfalls zugelassen werden, wenn sie in dem Bereich MINT  (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) mindestens 30 CP erbracht haben oder über eine ausreichende  Berufserfahrung im technischen Produktmanagement verfügen. Ob die technische Expertise für den Masterstudiengang ausreichend   ist, wird von der Auswahlkommission im Rahmen des studiengangspezifischen Eignungsverfahrens gemäß Anlage 2 geprüft. Von den  30 CP aus dem MINT Bereich müssen mindestens 20 CP vor Studienbeginn erbracht sein. Die fehlenden 10 CP können im laufe der beiden Theoriesemester an der Hochschule Kempten erbracht werden. Welche Module für den MINT Bereich anerkannt werden  können bzw. noch nachgeholt werden müssen, entscheidet ebenfalls die Auswahlkommission.

Bewerber für einen Studienplatz für den Masterstudiengang „Technisches Innovations- und Produktmanagement“ müssen neben dem Qualifikationsnachweis für den Zugang zu einem weiterführenden Studium ein  Eignungsverfahren durchlaufen, um Ihre studiengangspezifische Eignung festzustellen. Bei diesem zweistufigen Bewerbungsverfahren bewirbt sich die Bewerberin oder der Bewerber in einem ersten Schritt mit den in der Studienprüfungsordnung festgelegten Unterlagen. Dazu zählt:

  • Ein Motiviationsschreiben in deutscher Sprache (ca. 2.500 Anschläge), bei dem die Gründe für die Bewebung zum Studium dargelegt werden.
  • Ein selbsterstellter chronologischer Lebenslauf, aus dem ebenfalls ein Bezug zu den unten genannten Auswahlkriterien ersichtlich ist.

Zwei Mitglieder einer von der Fakultät eingesetzten Auswahlkommission bewerten die vorliegenden Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben und Lebenslauf) hinsichtlich der Kriterien:

  • Umfang der im grundständigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Zusammenhang mit den Modulen des Masterstudienganges stehen.
  • Umfang der außerhalb des Studiums erworbenen Kompetenzen und Kenntnisse, die im Zusammenhang mit den Ausbildungsinhalten des Technischen Produktmanagements stehen.
  • Umfang der Erfahrungen im Management von Projekten, die auch aus dem sozialen oder politischen Umfeld stammen können.

Auf Basis dieser Bewertung wird eine Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber getroffen. Nach erfolgreicher Vorauswahl erfolgt eine Einladung zu einem Auswahlgespräch, sofern notwendig. Kann die Eignung in der ersten Auswahlstufe festgestellt werden, erfolgt bereits hier die Mitteilung zur Zulassung zum Studiengang.

In einem zweiten Schritt kann der Bewerber zu einem strukturierten, ca. 30 minütigem Auswahlgespräch unter prüfungsadäquaten Bedingungen eingeladen werden. Das Auswahlgespräch wird von mindestens zwei Mitgliedern der Auswahlkommission durchgeführt und klärt folgende Fragestellungen:

  • Haben die Bewerberinnen und Bewerber die notwendigen Grundkenntnisse von wirtschaftlich-technischen Sachverhalten, die im Zusammenhang mit den Modulen des Masters stehen?
  • Sind die Bewerberinnen und Bewerber in der Lage, typische wirtschaftlichlich-technische Problemstellungen zu analysieren?
  • Besitzen die Bewerberinnen und Bewerber Kompetenzen im Bereich Technisches Innovations- und Produktmanagement?
  • Können die Bewerberinnen und Bewerber logisch und sachlich richtig Lösungsmöglichkeiten zu Problemstellungen aus dem Bereich des technischen Innovations- und Produktmanagement darstellen?

Die erbrachten Leistungen werden von mindestens zwei Mitgliedern der Auswahlkommission bewertet, die beide den Kandidaten als geeignet einstufen müssen. Das Verfahren wird im Detail in der SPO des Studiengangs Master Technisches Innovations- und  Produktmanagement festgelegt.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Studiengangsseite.

Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau

  • Abschluss im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
  • Bei Bachelor mit 180 ECTS: Nachweis über 20 Wochen Ingenieurtätigkeit (Maschinenbau)

Weitere Informationen zu dem Studiengang "Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau" finden Sie auf der Studiengangsseite.

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