Gute wissenschaftliche Praxis

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Richtig wissenschaftlich arbeiten

Ehrlichkeit ist eine der Grundsteine der wissenschaftlichen Praxis. Ehrlichkeit bzw. Redlichkeit in der Wissenschaft bedeutet, dass bei einer schriftlichen und bildlichen Dokumentation oder einem mündlichen Vortrag eigene Ideen und Gedanken von denen, die von anderen Personen stammen, getrennt werden und dies verdeutlicht wird. Dies zeigt auch den erforderlichen Respekt vor dem Recht des Urhebers. Allerdings besteht das Recht zum Zitat, und sauberes Zitieren gehört zum Werkzeug all derjenigen, die wissenschaftlich arbeiten.

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zum Plagiarismus und zur Plagiatsvermeidung. Die Bibliothek der Hochschule Kempten bietet eine große Auswahl an Literatur an, die Sie beim korrekten Zitieren unterstützen kann. Des Weiteren finden Sie hier Informationen zum Ombudssystem für gute wissenschaftliche Praxis in Deutschland.

Des Weiteren stellt Ihnen die Hochschule Kempten hier die  Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhaltens zur Verfügung.

Ressourcen

Webseiten

Literatur

Einige Werke zum wissenschaftlichen Arbeiten, die in den Regalen der Bibliothek zu finden oder als E-Book verfügbar sind:

  • Brink, A. (2013): Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten. Ein prozessorientierter Leitfaden zur Erstellung von Bachelor- Master- und Diplomarbeiten. Springer, Wiesbaden
  • Berger-Grabner, D. (2016). Wissenschaftliches Arbeiten in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften. Springer Fachmedien. (als E-Book zugänglich)
  • Disterer, Georg (2014). Studienarbeiten schreiben – Seminar-, Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten in den Wirtschaftswissenschaften, 7. Aufl., Springer, Berlin Heidelberg
  • Lück, Wolfgang, Henke, Michael (2014): Technik des wissenschaftlichen Arbeitens – Seminararbeit, Diplomarbeit, Dissertation, 10. Aufl., De Gruyter Oldenbourg, München
  • Rossig, Wolfram, Prätsch, Joachim (2010): Leitfaden für Haus-, Seminararbeiten, Bachelor- und Masterthesis, Diplom- und Magisterarbeiten, Dissertationen. 8. Aufl., Print-TEC Druck & Verlag, Bremen
  • Sandberg, B. (2017). Wissenschaftliches Arbeiten von Abbildung bis Zitat. De Gruyter Oldenbourg, München
  • Schöneck, Nadine, Voß, Werner (2013): Das Forschungsprojekt. Planung, Durchführung, Auswertung, Springer, Wiesbaden
  • Theisen, M. R. (2013). Wissenschaftliches Arbeiten. Verlag Franz Vahlen, München

Ombudsperson und Ombudskommission

Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis hat sich im deutschen Wissenschaftssystem ein System der Selbstkontrolle in Form von Ombudsgremien etabliert. An der HAW Kempten ist eine lokale, neutrale Vertrauens-/Ansprechperson (Ombudsperson) bestimmt, an die sich Mitglieder der HAW Kempten vertraulich in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis sowie in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können.

Das Wahlrecht der Mitglieder und Angehörigen einer wissenschaftlichen Einrichtung, sich entweder an die Ombudsperson, ihre Stellvertretung oder an das überregional tätige Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft" zu wenden, bleibt unberührt und unterstreicht das Grundprinzip der Neutralität in den Beratungen und Konfliktvermittlungen.

Aufgaben

Die Ombudsperson berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über ein vermutetes wissenschaftliches Fehlverhalten informieren, und greift von sich aus einschlägige Hinweise auf, von denen sie (ggf. über Dritte) Kenntnis erhält. Sie prüft die Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung, auf mögliche Motive und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles.

Die Ombudsperson übermittelt Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Wahrung der Vertraulichkeit zum Schutz des Informanten und der Betroffenen der von der Hochschulleitung bestellten Ombudskommission, die die Angelegenheit untersucht.

Die Hochschulleitung bestellt eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, den Sachverhalt objektiv zu bewerten und entsprechende Empfehlungen an die Hochschulleitung abzugeben. Die Kommission wird auf Antrag der Ombudsperson oder eines ihrer Mitglieder aktiv.

Die Ombudsperson für wissenschaftliche Integrität bietet Beratung für diejenigen an, die Anzeichen von wissenschaftlichem Fehlverhalten melden möchten, ebenso wie für diejenigen, gegen die solche Vorwürfe erhoben wurden. Bei jedem gemeldeten Verdacht überprüft die Ombudsperson die Stichhaltigkeit und Relevanz des Sachverhalts. Bei berechtigten Bedenken leitet sie die Informationen an die Ombudskommission weiter. Dabei handelt sie stets diskret und vertraulich.

Die Hochschulleitung bestellt eine ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichem Fehlverhaltens, den Sachverhalt objektiv zu bewerten und ensprechende Empfehlungen an die Hochschulleitung abzugeben.

Verantwortung

  • Die Ombudsperson übermittelt Anschuldigungen wissenschaftlichen Fehlverhaltens unter Wahrung der Vertraulichkeit zum Schutz des Informanten und der Betroffenen der von der Hochschulleitung bestellten Kommission, die die Angelegenheit untersucht.
  • Die Ombudsperson hat die Verantwortung, die Integrität und Redlichkeit des wissenschaftlichen Betriebs zu wahren und dazu beizutragen, dass Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens korrekt und gerecht behandelt werden.

Befugnisse

  • Erhalt und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen
  • vertrauliche Prüfung des Verdachts
  • Vorprüfung und Ermittlungen
  • Entscheidung über den weiteren Verlauf

Grundlagen zum deutschen Ombudssytem

„Leitseite: Gute wissenschaftliche Praxis“ der DFG mit Information unter anderem über das Ombudssystem in Deutschland:
https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ombudsman/index.html

Amtsträger für die Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2026

Ombudsperson

Ombudsperson

Prof. Dr. Raija Seppälä-Esser


Stellv. Ombudsperson

Prof. Dr. Patricia Pfeil

Kontakt

Prof. Dr. Raija Seppälä-Esser
Ombudsperon für gute wissenschaftliche Praxis

E-Mail:
raija.seppala-esser(at)hs-kempten.de