Sprachnachweis

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Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache

Deutschsprachige Studiengänge (Bachelor und Master)

Zu den allgemeinen Studienvoraussetzungen gehört, dass Studienbewerber*innen, die weder Deutsche noch den Deutschen gleichgestellt sind, deutsche Sprachkenntnisse, die zum Studium an einer Hochschule befähigen (sprachliche Studierfähigkeit), nachweisen müssen. Die Deutschkenntnisse müssen mindestens der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarats entsprechen. Wenn dein Sprachnachweis eine höhere Niveaustufe aufweist, wird dieser selbstverständlich auch anerkannt.

Folgende Nachweise über ausreichende Sprachkenntnisse werden anerkannt:

  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe –

  • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH Prüfung), mindestens Niveaustufe 2 (Stufe 1 ist nicht ausreichend)

  • der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen mindestens TestDaF TDN 3 (ALTE Stufe 3) ausweist

  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung), die Deutschnote muss mit mindestens „ausreichend“ bewertet sein.

  • das Goethe-Zertifikat B2, das Goethe-Zertifikat C1 oder das Goethe-Zertifikat C2: GDS (weiterhin werden auch die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), das Kleine Deutsche Sprachdiplom (KDS) und das Große Deutsche Sprachdiplom (GDS) akzeptiert).

  • die „Deutsche Sprachprüfung II“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München (zweijähriger Lehrgang mit entsprechender Abschluss-Prüfung)

  • telc Deutsch B2 oder telc Deutsch C1 Hochschule

  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz (KMK) oder Hochschulrektorenkonferenz (HRK) getroffene Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden.

An der Hochschule Kempten gibt es nur die folgenden Ausnahmen:

  • Masterstudiengang Logistik (deutschsprachig): Für diesen Studiengang benötigst du deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
     
  • Masterstudiengang Automatisierungstechnik und Robotik (deutschsprachig): Für diesen Studiengang benötigst du deutsche Sprachkenntnisse der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
     
  • Studiengang Electrical Engineering – Master (englischsprachig): Bei diesem rein englischsprachigem Studiengang müssen mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveaustufe A1 GER) nachgewiesen werden. Zu den anerkannten Nachweisen ausreichender englischer Sprachkenntnisse für diesen Studiengang klicke bitte hier.
  • Studiengang Global Business Development – Master (englischsprachig): Bei diesem rein englischsprachigem Studiengang müssen mindestens Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveaustufe A1 GER) nachgewiesen werden. Zu den anerkannten Nachweisen ausreichender englischer Sprachkenntnisse für diesen Studiengang klicke bitte hier.