Du möchtest bei uns ein Bachelorstudium aufnehmen? Dann brauchst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Du hast deine HZB im Ausland erworben?
Alle Informationen hierzu findest du im Bereich International.
Du hast kein Abitur und möchtest studieren? Für beruflich Qualifizierte gibt es zwei Möglichkeiten, eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) zu erhalten.
Mit dem allgemeinen Hochschulzugang hast du freie Auswahl bei unseren Studiengängen. Mit dem fachgebundenen Hochschulzugang ist eine fachliche Nähe von Berufsausbildung und Studiengang notwendig.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Bring bitte all die Unterlagen mit, die für den Hochschulzugang benötigt werden wie IHK/HWK-Urkunde, Arbeits- und Berufsschlusszeugnisse sowie dein evtl. bereits ausgestelltes qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Den Kontakt findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Bring bitte all die Unterlagen mit, die für den Hochschulzugang benötigt werden wie IHK/HWK-Urkunde, Arbeits- und Berufsschlusszeugnisse sowie dein evtl. bereits ausgestelltes qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Den Kontakt findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite.
Wichtig: Jeder beruflich Qualifizierte benötigt zusätzlich ein Beratungsgespräch mit einem/einer Fachstudienberater/in an unserer Hochschule. Bring bitte all die Unterlagen mit, die für den Hochschulzugang benötigt werden wie IHK/HWK-Urkunde, Arbeits- und Berufsschlusszeugnisse sowie dein evtl. bereits ausgestelltes qualifiziertes Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis. Die Kontakte für deinen Ansprechpartner findest du hier:
Ansprechpersonen der Fakultäten:
Betriebswirtschaft
Elektrotechnik
Informatik
Maschinenbau
Soziales und Gesundheit
Fakultät Tourismus-Management
Beachte zudem, dass du binnen zwei Semestern Prüfungsleistungen im Umfang von mind. 30 ECTS zu absolvieren hast (so gennantes "Probestudium"). Erfüllst du diese Vorgabe, steht einem weiteren Verbleib bei uns nichts im Wege.
Falls du unsicher bist, ob dein Schulabschluss oder dein berufliche Qualifikation bei uns als HZB anerkannt sind, kontaktiere die Allgemeine Studienberatung. Wir helfen dir gerne!
Bei der Bewerbung gelten für dich dieselben Abläufe und Fristen wie für die deutschen Bewerberinnen und Bewerber im jeweiligen Studiengang.
Zusätzlich zu diesem Bewerbungsprozess sind noch zwei weitere Anforderungen zu erfüllen:
Unser International Office unterstützt dich bei deiner Bewerbung.
Die Studiengänge Soziale Arbeit sowie Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit sind zulassungsbeschränkt (NC-Studiengänge).
Hier werden die Studienplätze im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) vergeben.
Daher musst du dich zunächst bei hochschulstart.de registrieren und erst dann in unserem Portal MeinCampus bewerben.
Verwende diese Checkliste sowie weitere Informationen zum DoSV für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. Ob du einen Studienplatz erhältst, hängt insbesondere von deinen Abschlussnoten ab.
Weitere Hinweise zum Vergabeverfahren in den zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen an der Hochschule Kempten für das Wintersemester 2026/2027 erhältst du hier.
1. Registrierung bei Hochschulstart + BID/BAN erhalten
2. Registrierung und Bewerbung in MeinCampus
3. Koordinierungsphase 16.07.-24.08.2026
4. Kein Zulassungsbescheid der Wunschhochschule? (25.08. – 30.09.)
Bitte überprüfe während des Bewerbungsverfahrens regelmäßg deine E-Mails sowie den Status deiner Bewerbungen in MeinCampus und hochschulstart.de!
Englisch B1
Deutsch: Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
Weitere Informationen zu deutschen Sprachzertifikaten finden Sie auf der externen Website „Europäischer Referenzrahmen: Deutsch-Sprachzertifikate“.
Wurde die Hochschulzugangsberechtigung auf Deutsch erworben gelten beide Sprachnachweise als erbracht.
Der Sprachnachweis auf Englisch ist bewerbungsrelevant. Erst nach Vorlage des geforderten Sprachnachweises erfolgt Ihre Immatrikulation.
Du benötigst für die Immatrikulation einen Ausbildungsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner, den du aber bis 31. Dezember des ersten Semesters nachreichen kannst. Bis dahin wirst du unter Vorbehalt immatrikuliert. Du hast deine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland abgelegt? Dann benötigen wir einen zusätzlichen Sprachnachweis über adäquate Deutschkenntnisse der Niveaustufe B2 (z. B. TestDaF Niveaustufen IV, DSH-2 usw.). Nähere Infos dazu findest du auf der Seite des Studiengangs Pflege unter „Bewerbung und Zulassung“.
Bist du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht 18 Jahre alt, benötigen wir eine Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. deiner gesetzlichen Vertreter.
Ob Studienwahl, Bewerbung oder Studienstart – unsere Studienberatung ist für dich da.
Unser hilfsbereiter KI-Assistent Wissl beantwortet deine Fragen Tag und Nacht direkt im Chat.
MIT WISSL CHATTEN
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