Sie haben einen Masterabschluss und möchten mit angewandter, menschenzentrierter Forschung zu einer zukunftsfähigen Gesellschaft beitragen? Sind Sie bereit, längerfristig an einem wissenschaftlichen Thema unter Berücksichtigung von technischen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Aspekten zu forschen und dabei an den folgenden fünf Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen zu arbeiten?
Dann erlangen Sie einen Dr.-Ing. an unserem Promotionszentrum – das einzige mit alleinigem Promotionsrecht an einer bayerischen Hochschule mit vergleichbarer Größe. Melden Sie sich für eine unverbindliche Erstberatung oder das Onboarding zum Einstieg einfach per E-Mail oder Telefon.
Dr. Gloria Petraschka
Referentin Promotionszentrum
+4983125239676
promotion(at)hs-kempten.de
Gebäude N, Raum N204
Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten
Dr. Cathrin Stiegelmeyr
Referentin Promotionszentrum
+498312523676
promotion(at)hs-kempten.de
Gebäude N, Raum N204
Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten
Promovierendenvertretung
promovierendenvertretung(at)hs-kempten.de
Wer am Promotionszentrum promovieren möchte, benötigt einen Abschluss mit überdurchschnittlicher Leistung auf Masterniveau (z.B. auch Diplom, Magister oder Staatsexamen). Wobei das gewählte Forschungsthema zwei der fünf SDGs addressiert, auf die sich das Promotionszentrum konzentriert. Zudem braucht jedes Promotionsvorhaben zwei betreuende Professorinnen bzw. Professoren, wobei zumindest die Erstbetreuerin bzw. der Erstbetreuer Mitglied im Promotionszentrum sein muss. Weitere Regelungen finden Sie in der Promotionsordnung.
Mehr zu den fachlichen Voraussetzungen finden Sie unter allgemeine Informationen zur Promotion.
Das Promotionszentrum widmet sich der Erforschung transformativer Prozesse für nachhaltige technologische und gesellschaftliche Entwicklungen entsprechend der fünf ausgewählten SDGs der Vereinten Nationen sowie der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
In diesem Kontext arbeiten Forschende aus den Schwerpunkten Energie, Mobilität, Produktion und Soziale Innovationen interdisziplinär an innovativen Technologien sowie sozialen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Dieser vernetzte Ansatz ermöglicht die Qualifizierung von wissenschaftlichem Nachwuchs, der auch zukünftig nachhaltige Lösungen für Gesellschaft, Bildung und Wirtschaft erarbeiten kann.
Am 01. Januar 2023 trat in Bayern das Hochschulinnovationsgesetz und damit der rechtliche Rahmen für die Hightech Agenda Bayern in Kraft. Sie wird die Wissenschaftslandschaft im Freistaat in allen zentralen Bereichen für die nächsten 20 bis 30 Jahre national wie international schlagkräftig und wettbewerbsfähig machen und bedeutet eine grundlegende Neuausrichtung des bayerischen Hochschulsystems unter dem Motto Agilität, Exzellenz und Innovation. Ein zentrales Ziel ist das erfolgreiche Talentscouting. Darunter fällt die gezielte Nachwuchsförderung durch das neue Promotionsrecht für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern.
Der Hochschule Kempten wurde am 16.07.2024 das Promotionsrecht für das
Promotionszentrum – Transformation und nachhaltige Entwicklung verliehen.
Am 03.02.2025 wurde das Promotionszentrum offiziell eröffnet. Die Pressemitteilung zur Eröffnung finden Sie hier. Für das Interview mit dem Leiter des Promotionszentrums, folgen Sie bitte diesem Link. Am 10.11.2025 wurde in einer feierlichen Veranstaltung an der Technischen Hochschule Ingostadt (THI) die Urkunde überreicht. Die Pressemitteilung zur Verleihung finden Sie hier.
Über die hinterlegten Links finden Sie die Promotionsordnung und die Promotionssatzung des Promotionszentrums.
Bei einer kooperativen Promotion wird das Promotionsvorhaben an der Hochschule Kempten bearbeitet und durch Professorinnen und Professoren sowohl einer Universität als auch der Hochschule betreut. Eine kooperative Promotion kann auch über BayWISS erfolgen. In diesem Fall handelt es sich um eine Verbundpromotion, die in einem der Promotionskollegs stattfindet.
Das Promotionsvorhaben wird in der Regel innerhalb einer Anstellung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Kempten bearbeitet. Für jedes Promotionsvorhaben wird eine Betreuungsvereinbarung geschlossen – mit Thema, fachlicher Betreuung und zeitlichem Horizont. Bei Verbundpromotionen/kooperativen Promotionen liegt das Promotionsrecht bei der jeweiligen Universität. Auf der Urkunde der Universität ist die betreuende Hochschule ebenfalls genannt.
Dr. Gloria Petraschka
Referentin Promotionszentrum
+4983125239676
promotion(at)hs-kempten.de
Gebäude N, Raum N204
Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten
Dr. Cathrin Stiegelmeyr
Referentin Promotionszentrum
+498312523676
promotion(at)hs-kempten.de
Gebäude N, Raum N204
Bahnhofstr. 61, 87435 Kempten
Promovierendenvertretung
promovierendenvertretung(at)hs-kempten.de
Die Promotion beschreibt eine individuelle Forschungsleistung nach dem Studium und den dafür verliehenen akademischen Doktortitel. Bei erfolgreichem Abschluss erhält die Wissenschaftlerin bzw. der Wissenschaftler in ihrem bzw. seinem Fach den Doktortitel – den höchsten akademischen Grad in Deutschland, der nur noch um die Habilitation erweitert werden kann.
Ziel der Promotion ist die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit, wobei als Nachweis eine Dissertation anzufertigen ist. Die so dokumentierte eigenständige Forschungsleistung trägt im Wesentlichen zum wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt der jeweiligen Fachdisziplin bei.
Die Promotion wird mit einer mündlichen Prüfung (Disputation) beendet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Promotion verleiht das Promotionszentrum der Hochschule Kempten oder die Universität der Promovendin bzw. dem Promovenden schließlich die Doktorwürde. Der Doktorgrad wird um die jeweilige Fachrichtung (z.B. Dr.-Ing. bei einem Doktor der Ingenieurwissenschaften) ergänzt.
Die genauen Anforderungen legt die jeweilige Hochschule oder Universität fest. In der Regel schließt das angestrebte Promotionsvorhaben thematisch an das abgeschlossene Studium an. Informationen über Rahmenbedingungen und Zulassungsvoraussetzungen im Promotionszentrum der Hochschule Kempten sind in der Promotionsordnung niedergelegt.
Wenn Sie über einen deutschen Studienabschluss verfügen, hängen die Zulassungsvoraussetzungen wesentlich von Ihrem Studienabschluss ab, den Sie an einer Universität, an einer Kunst- bzw. Musikhochschule oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschule erworben haben. Über die Anerkennung von internationalen akademischen Abschlüssen entscheidet die promotionsführende Hochschule bzw. Universität selbst.
Es bietet sich folgendes Vorgehen an:
Während der Promotionszeit ist es vorteilhaft, zumindest halbtags als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter für diese Arbeiten angestellt zu sein. Die Hochschule Kempten schreibt diesbezüglich an Ihren Instituten Positionen als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter aus.
Außerdem werden von unterschiedlichen Organisationen Promotionsstipendien angeboten, wir beraten Sie dazu gerne.
Die Promotionsordnung der promotionsberechtigen Universität oder Hochschule regelt, welche Promotionsformen (monografische oder kumulative Dissertation) unter welchen Vorgaben möglich sind. Auch die erlaubten Sprachen, in denen die Dissertation verfasst werden darf, sind über die Promotionsordnung geregelt und sollten mit Abschluss der Betreuungsvereinbarung – insbesondere der zeitlichen Planung – zwischen Betreuerinnen und Betreuern sowie der oder dem Promovierenden besprochen werden.
Bei einer Dissertation handelt es sich um eine „eigene, selbstständige und originäre Forschungsleistung, die zum Erkenntnisfortschritt im jeweiligen Fach beiträgt“ (vgl. Wissenschaftsrat). Eine Monographie ist „eine umfassende, in sich abgeschlossene Abhandlung eines Forschungsthemas“ (vgl. Hochschulkompass). Anstelle einer Monografie kann auch eine kumulative Dissertation (auch Publikations- oder Sammeldissertation) erstellt werden. Dabei werden Teilergebnisse des Forschungsvorhabens in Fachzeitschriften veröffentlicht. Die Anzahl der Paper, die für eine kumulative Dissertation gefordert sind sowie die Fachzeitschriften, in denen diese Artikel zu veröffentlichen sind, bestimmt die Promotionsordnung, die Prüfungskommission oder ist in Abstimmung mit den Betreuerinnen oder Betreuern zu klären. Meist wird gefordert, dass die Paper von begutachteten Fachzeitschriften (mit Peer-Review-Verfahren) zur Veröffentlichung angenommen sind. Bei einer kumulativen Dissertation werden zur Einrichtung der Arbeit alle Einzelbeiträge üblicherweise mit einer Einleitung und Gesamtbewertung zusammengestellt. (Stock et al. 2009, S. 40)
Zitierte Literatur:
Stock, S., Schneider, P., Peper, E. & Molitor, E. (2009). Erfolgreich promovieren: Ein Ratgeber von Promovierten für Promovierende. Berlin u. a.: Springer.
Eine Dissertation muss veröffentlicht werden. Erst nach der Veröffentlichung wird die Doktorurkunde verliehen und der Doktortitel darf offiziell verwendet werden. Üblicherweise kann die Veröffentlichung elektronisch über die Bibliothek der Universität oder Hochschule erfolgen. Eine andere Möglichkeit ist die Veröffentlichung über einen Verlag. Details sind – auch in Abhängig von einer monografischen oder einer kumulativen Dissertation – entsprechend mit der Universität oder promotionsberechtigten Hochschule abzustimmen.
An der Hochschule Kempten wird OPUS als institutionelles Repositorium verwendet. OPUS dient als Publikationsserver, über den Publikationen als Volltext frei zur Verfügung gestellt und damit zugänglich gemacht werden können. Zugleich werden in OPUS alle wissenschaftlichen Publikationen nachgewiesen, die an der Hochschule Kempten entstehen bzw. von den Hochschulangehörigen erstellt werden und wurden. In OPUS werden die bibliographischen Informationen über diese Publikationen hinterlegt. Für Informationen steht das Team der Bibliothek der HKE zur Verfügung (E-Mailadresse: opus@hs-kempten.de).
Die HKE veröffentlicht in Zusammenarbeit mit dem Cuvillier Verlag Göttingen seit 2015 eine eigene Schriftenreihe. Hochschulmitglieder haben somit die Möglichkeit, ihre wissenschaftlichen Publikationen, wie Doktorarbeiten, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Weiterführende Informationen:
https://piipe.hs-kempten.de/schriftenreihe
https://www.hs-kempten.de/bibliothek/kurse-beratung/open-access-und-publizieren, Abschnitt „OPUS – der Publikationsserver der Hochschule Kempten“
Für die oder den Promovierenden besteht als Autorin oder Autor die Möglichkeit, die Dissertation über die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) anzumelden. VG Wort ist ein Zusammenschluss von Autorinnen und Autoren sowie Verlagen zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten und zur Sicherstellung einer angemessenen Vergütung von Autorinnen und Autoren sowie der beteiligten Verlage. Nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags und der Meldung einer Publikation können Urheberinnen und Urheber von gedruckten oder im Internet veröffentlichte Publikationen bei der Ausschüttung Wissenschaft bzw. Texte im Internet (METIS) teilnehmen. Die steuerpflichtige Ausschüttung findet Mitte Januar für gedruckte Texte und im Herbst für Online-Publikationen statt und wird per Überweisung ausgezahlt.
Weiterführende Informationen:
https://www.vgwort.de/auszahlungen/wissenschaftliche-publikationen.html
https://www.vgwort.de/auszahlungen/texte-im-internet-metis.html
– Bibliothek
– Büro für Gleichstellung, Familie und Diversity
– Psychologische Beratungsstelle
– Seelsorgerische Beratung:
Kath. Hochschulseelsorger Martin Graefen
Ev. Hochschulseelsorger Florian Schiermeier
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